Steuerausgleich: Wer jetzt mehr Geld vom Finanzamt bekommt

Nachdem ab 01. März der Jahreslohnzettel spätestens beim Finanzamt vorliegen muss, kann ab diesem Zeitpunkt der Steuerausgleich durchgeführt werden. Durch die Neuerungen und erhöhten Absetzbeträge ist diesmal auch mit einer höheren Rückerstattung zu rechnen. Was sich bei der Arbeitnehmerveranlagung ändert und wie man mehr Geld erhält, findet man hier auf Finanz.at.

28.02.2023, 08:00 Uhr von
Lohnsteuerausgleich
Bildquelle: Finanz.at (Montage) / Lohnsteuerausgleich
Neue Steuerausgleich-App
Mit der neuen App reicht man in wenigen Minuten den Steuerausgleich ein und holt heuer durchschnittlich bis zu 1.000 Euro vom Finanzamt zurück.
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Seit Anfang Januar 2023 sind diverse Neuregelungen in Kraft, die erstmals bei der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2022 geltend gemacht werden können. Bis 28. Februar müssen Krankenkassen, AMS, aber auch der Arbeitgeber notwendigen Unterlagen zur Erstellung des Lohnsteuerausgleichs für ArbeitnehmerInnen an das Finanzamt übermitteln. Darunter fällt etwa auch der Jahreslohnzettel. Aus diesem Grund ist der Steuerausgleich spätestens ab März 2023 möglich.

Für die Veranlagung des Jahres 2022 gelten neue Absetzbeträge, die ArbeitnehmerInnen in Österreich eine deutlich höhere Rückerstattung bescheren sollen als in den Jahren zuvor. Damit sollen sie finanziell zusätzlich gegen die Teuerung entlastet werden.

Im letzten Jahr wurden laut Finanzministerium durchschnittlich 714 Euro pro selbst eingebrachtem Steuerausgleich ausbezahlt. Bei der automatischen Veranlagung (ab Juli) waren es hingegen nur 277 Euro. Diese Rückerstattungen sollten heuer nochmals ansteigen.

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Alle Neuheiten für den Steuerausgleich findet man hier in einer Übersicht:

2.000 Euro pro Kind als Familienbonus

Vor allem Familien mit Kindern profitieren von den Neuheiten beim Steuerausgleich für 2022 besonders stark. Erwerbstätige, deren Einkommen so hoch ist, dass genügend Lohn- oder Einkommensteuer entrichten wurde, können den Familienbonus als Absetzbetrag pro Kind geltend machen. Durch die Erhöhung des Familienbonus Plus von bisher 1.500 Euro auf 2.000 Euro pro Kind werden diese Personen steuerlich entlastet. Für Kinder über 18 Jahren wird der Betrag von 500 Euro auf bis zu 650 Euro erhöht.

Wird der Familienbonus direkt über die monatliche Lohnverrechnung beantragt, so können ArbeitnehmerInnen bereits für das Januar- Gehalt mit einer zusätzlichen Entlastung rechnen. Die monatliche Höhe beträgt bis zu 166,68 Euro. Gemeinsam mit der Senkung der Lohnsteuer steigt damit das Netto-Gehalt abermals an.

550 Euro Kindermehrbetrag

Wer aufgrund zu geringer Lohnsteuer keinen Anspruch auf den Familienbonus Plus hat, kann beim Steuerausgleich den sogenannten Kindermehrbetrag geltend machen.

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Der Kindermehrbetrag für Familien mit geringem Einkommen wird für das Jahr 2022 von 250 Euro auf 550 Euro angehoben. Dieser Betrag wird automatisch bei der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Alle Details zu den Voraussetzungen und Ansprüchen findet man hier auf Finanz.at.

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500 Euro Teuerungsabsetzbetrag für geringe Einkommen

Der Teuerungsabsetzbetrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beträgt bis zu 500 Euro und soll vor allem niedrige Einkommen entlasten. Der Teuerungsabsetzbetrag gilt als einmaliger negativsteuerfähiger Absetzbetrag und soll Einkommenssteuerpflichtige mit geringem Einkommen entlasten. Wer maximal bis zu 24.500 Euro brutto pro Jahr verdient, erhält diesen Bonus automatisch ausgezahlt.

Dazu muss der Absetzbetrag aktiv beim Steuerausgleich beantragt werden. Konkret erhalten jene Personen mit niedrigem Einkommen den Betrag von bis zu 500 Euro zusätzlich als Negativsteuer abgegolten.

Pensionistinnen und Pensionisten können diesen Betrag bei ihrer Veranlagung nicht mehr beantragen, da sie die jeweilige Zahlung bereits im September gemeinsam mit der Pension ausbezahlt bekommen haben.

300 Euro für Home-Office

Wer im Home-Office gearbeitet hat, kann für maximal 100 Tage im Kalenderjahr pro Tag drei Euro steuerlich geltend machen. In Summe sind das also 300 Euro zusätzlich. Notwendig ist dazu eine schriftliche Home-Office-Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Alle Details zur Home-Office-Pauschale findet man hier auf Finanz.at.

Erhöhte Pendlerpauschale, vierfacher Pendlereuro

ArbeitnehmerInnen, die Anspruch auf die Pendlerpauschale haben, profitieren von Mai 2022 bis Juni 2023 von einer erhöhten der Pendlerpauschale und einer Vervierfachung des Pendlereuro als Steuerabsetzbetrag. Damit gilt für zwei Drittel des Jahres 2022 eine höhere steuerliche Entlastung, die beim Lohnsteuerausgleich geltend gemacht werden kann.

Der Pendlereuro wird als Jahresbetrag ausgezahlt bzw. steuerlich geltend gemacht. Er beträgt 2 Euro pro Kilometer der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte jährlich. Für den Zeitraum von Mai 2022 bis Juni 2023 wird der Pendlereuro vervierfacht und beträgt somit 8 Euro pro Kilometer. Das ergibt ein Plus von 0,50 Euro pro Monat.

Höhe, Tabellen und Anspruch der Pendlerpauschale - auch für den Zeitraum von Mai 2022 bis Juni 2023 inkl. Erhöhung des Betrag - kann mit dem Pendlerrechner auf Finanz.at berechnet werden.

Höhere Absetzbeträge

Aufgrund der Valorisierung der Sozialleistungen steigen auch die Absetzbeträge, die etwa beim Lohnsteuerausgleich geltend gemacht werden können. Darunter fallen unter anderem der Alleinverdienerabsetzbetrag bzw. der Alleinerzieherabsetzbetrag, der Unterhaltsabsetzbetrag, sowie der Kindermehrbetrag oder Mehrkindzuschlag.

Absetzbetrag 2023 2024
Alleinverdienerabsetzbetrag 520 Euro
2. Kind: +184 Euro
3. Kind & weitere: +232 Euro
571,48 Euro
2. Kind: +202,22 Euro
3. Kind & weitere: +254,97 Euro
Alleinerzieherabsetzbetrag 520 Euro
2. Kind: +184 Euro
3. Kind & weitere: +232 Euro
571,48 Euro
2. Kind: +202,22 Euro
3. Kind & weitere: +254,97 Euro
Kinderabsetzbetrag 61,79 Euro 67,78 Euro
Mehrkindzuschlag 21,19 Euro 23,25 Euro
Pensionistenabsetzbetrag 868 Euro
Erhöhter Betrag: 1.278 Euro
953,93 Euro
Erhöhter Betrag: 1.404,52 Euro
Verkehrsabsetzbetrag 421 Euro
Erhöhter Betrag: 726 Euro
Zuschlag: 684 Euro
462,68 Euro
Erhöhter Betrag: 797,87 Euro
Zuschlag: 751,72 Euro
Unterhaltsabsetzbetrag 31,00 bis 62,00 Euro 34,07 Euro bis 68,14 Euro

>> Alle Details zu den neuen Absetzbeträgen findet man hier auf Finanz.at.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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