Neue Aufwertung fix: Zusätzliche Pensionserhöhung ab 2024

Die versprochene Schutzklausel für PensionistInnen wird als sogenannter "Leistungsbonus" kommen. Damit erhöht sich die Pension für rund 100.000 ArbeitnehmerInnen ab nächstem Jahr. Wie berichtet, droht ihnen sonst durch diese "Pensionsfalle" ein Einkommensverlust von 1.700 Euro pro Jahr. Alle Details zur neuen Maßnahme findet man hier auf Finanz.at.

15.10.2023, 08:00 Uhr von
Pension
Bildquelle: Finanz.at / Pension
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Die Pensionserhöhung 2024 wurde kürzlich im Ministerrat beschlossen. Ab kommendem Jahr erhalten PensionistInnen bekanntlich eine Erhöhung um 9,7 Prozent bzw. eine pauschale Erhöhung von 567,45 Euro bei Bezügen über 5.850 Euro monatlich.

Ebenfalls enthalten ist eine Schutzklausel, die bereits seit Monaten von PensionistInnen-Vertretern und dem Seniorenbund gefordert wird. Laut Berechnungen würde das für rund 100.000 ArbeitnehmerInnen, die 2024 ihre Pension antreten, einen dauerhaften Einkommensverlust von 1.700 Euro pro Jahr bedeuten. Finanz.at hat darüber berichtet.

Die neue Schutzklausel sorgt dafür, dass die Aufwertung der Beitragsgrundlage von 3,5 Prozent um weitere 6,2 Prozent erhöht wird. Das sorgt dafür, dass 95 Prozent der NeupensionistInnen keine Nachteile aufgrund der zwei Jahre rückwirkenden Aufwertung entstehen.

Für jene PensionistInnen, die 2025 in Pension gehen werden, soll diese Schutzklausel im kommenden Jahr nochmals evaluiert werden. Auch für die könnte damit ein Pensionsverlust durch eine Anpassung der Beitragsgrundlage verhindert werden.

Wie hoch die Pension ab kommendem Jahr tatsächlich ausfallen wird, kann man mit dem neuen Pensionsrechner auf Finanz.at berechnen.

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Schutzklausel verhindert massiven Einkommensverlust

Wer also 2023, 2024 oder 2025 die Pension antritt, erhält die Aufwertung somit nicht mehr auf Basis eines niedrigeren Wertes. Die Bruttolöhne sind erst mit 2023 aufgrund der hohen Inflation um 8,2 Prozent gestiegen. Die Aufwertung wäre ohne Schutzklausel in vielen Fällen für Beträge vor der hohen Inflationsrate berechnet worden. Laut Arbeiterkammer würde das einen Verlust von bis zu 1.700 Euro brutto jährlich bedeuten.

Der Grund dafür ist, dass die eingezahlten Beträge zu gering aufgewertet werden. Die auf das Pensionskonto eingezahlten Beträge werden dabei um zwei Jahre verzögert aufgewertet. Da die endgültige Inflationshöhe erst im Nachhinein bekannt ist, kann dies nicht vorab abgewickelt werden.

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Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) versprach im Sommer eine Lösung im Herbst präsentieren zu wollen. Das sei nun geschehen. "Die deutliche Erweiterung der Schutzklausel für das Pensionskonto stellt sicher, dass alle Personen, die nächstes Jahr in Pension gehen müssen, keine Nachteile haben", so Rauch nach dem Ministerratsbeschluss.

Diese Maßnahmen nach dem Ministerratsbeschluss sollen im Nationalrat kommende Woche final beschlossen werden.

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Daniel Herndler
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Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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