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Die Regelungen zum Kinderbetreuungsgeld haben sich für Kinder, die nach dem 30. April 2017 geboren sind geändert. Bislang gab es vier Pauschalvarianten. Diese wurden zu einem Kinderbetreuungsgeld-Konto verschmolzen. Dabei gibt es pro Kind eine fixe Summe. Die Bezugsdauer kann flexibel gestaltet werden.

Dauer der Bezüge

Gewählt werden kann zwischen einer Bezugsdauer von 365 bis 851 Tagen (für ein Elternteil) oder einer Bezugsdauer von 456 bis 1.063 Tagen (für beide Elternteile). Wechseln sich die Eltern bei der Betreuung ab, verlängert sich also die Anspruchsdauer. Die Möglichkeit ein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeldes zu beziehen besteht weiterhin.

Modelle

Mit dem neuen Kinderbetreuungsgeld stehen zwei Modelle zur Auswahl:

  1. Modell 1: Es kann eine pauschale Leistung in Form des Kinderbetreuungsgeld-Kontos beantragt werden. Diese Leistung wird ausgezahlt unabhängig davon, ob die Eltern vor der Geburt eines Kindes erwerbstätig waren. Der Anspruch beginnt ab dem Tag der Geburt. Die Bezugsdauer beträgt, wie oben angeben, 365 bis 851 Tage für ein Elternteil bzw. 456 bis 1.063 Tage für beide Elternteile.
  2. Modell 2: Eine zweite Möglichkeit besteht darin einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld zu beantragen. Diese Betreuungsleistung steht jedoch nur einem bestimmten Personenkreis zu, nämlichen Menschen, die in den letzten sechs Monaten vor der Kindsgeburt in Österreich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt haben. Dieses Kinderbetreuungsgeld gilt als Einkommensersatz. Es ist vor allen Dingen für Eltern mit höherem Einkommen konzipiert, die nur für kurze Zeit eine „Babypause“ nehmen wollen.

Wie auch bei der Pauschalleistung kann das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld von einem oder beiden Elternteilen in Anspruch genommen werden. Die Bezugsdauer variiert damit ab Geburt des Kindes von 365 Tagen (bei einem Elternteil) bis zum Ende des 14. Lebensmonats (bei beiden Elternteilen). Gezahlt wird das Betreuungsgeld aber nur für den Zeitraum, in dem auch tatsächlich Elternzeit in Anspruch genommen wurde.

Vom Kinderbetreuungsgeld zu unterscheiden ist das Wochengeld. Dieses wird werdenden Müttern ab der achten Woche vor dem voraussichtlichen Geburtstermin gezahlt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen sie aus gesundheitsrechtlichen Gründen nicht mehr beschäftigt werden (Mutterschutzregelung).

Anspruch und Voraussetzungen

Um den Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld geltend zu machen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Hauptwohnsitz des Kindes und der Eltern muss identisch und soll zudem auf Dauer angelegt sein. Für das Kind müssen ein Anspruch und auch ein Bezug von Familienbeihilfe bestehen.
  • Der Mittelpunkt der Lebensinteressen muss sich darüber hinaus in Österreich befinden und es muss sich dabei um einen rechtmäßigen Aufenthalt handeln.
  • Die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen müssen regelmäßig durchgeführt werden. Dabei handelt es sich um insgesamt zehn Untersuchungen. Fünf werden bereits während der Schwangerschaft durchgeführt und in weiteren fünf wird das Kleinkind untersucht.
  • Die Zuverdienstgrenze muss ein Gehalt en werden. Bei unrechtmäßiger Überschreitung wird das überschüssige Betreuungsgeld für das jeweilige Kalenderjahr zurückgefordert.
  • Falls die Eltern getrennt leben, muss der antragstellende Elternteil die Familienbeihilfe beziehen und auch die Obsorgeberechtigung für das Kind haben.

Höhe des Kinderbetreuungsgeldes

Bei der pauschalen Leistung variiert die Bezugshöhe von täglich 14,53 bis 33,88 Euro. Die Bezugshöhe hängt von der Bezugsdauer ab. Bei kürzerer Bezugsdauer wird ein höherer täglicher Betrag ausgezahlt. 33,88 Euro pro Tag würden also bei der Grundvariante des Kinderbetreuungsgeldes (365 Tage ab dem Tag der Geburt) entrichtet werden. Der Tagessatz sinkt mit der Anspruchsdauer. Bei 730 Tagen würde er sich noch auf 16,94 Euro täglich belaufen.

Pro Kind sind 20 Prozent der Gesamtanspruchsdauer für den zweiten Elternteil vorsehen. Es gibt keine Möglichkeit diesen Anspruch auf den ersten Elternteil zu übertragen.

Zuverdienstgrenze

Seit 2023 gilt eine neue Zuverdienstgrenze für das Kinderbetreuungsgeld von 18.000 Euro statt 16.200 (2022).

Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld

Beim einkommensabhängigen System beträgt die Bezugshöhe 80 Prozent des letzten Erwerbseinkommens, jedoch maximal 66 Euro pro Tag, sprich ca. 2.000 Euro im Monat. Geht nur ein Elternteil in Elternzeit reicht der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes höchstens bis zum 365. Tag nach der Kindsgeburt. Die maximale Bezugsdauer beläuft sich auf 426 Tage. Dies aber nur, wenn auch der zweite Elternteil die volle Zeit in Anspruch nimmt. Die Anspruchsdauer reduziert sich entsprechend um den jeweiligen Zeitraum, wenn nicht die volle Dauer ausgeschöpft wird.

Überdies gilt, dass sich die Eltern in dieser Zeit höchstens zwei Mal abwechseln dürfen, damit sich nicht mehr als drei Betreuungsblöcke ergeben. Jeder Block muss mindestens 61 Tage lang sein.

Das Kinderbetreuungsgeld ruht – es wird also nicht ausbezahlt, während die Mutter Anspruch auf Wochengeld oder Anspruch auf eine vergleichbare Leistung (Betriebshilfe, Gehaltsfortzahlungen) hat. Ist das Wochengeld niedriger als das Kinderbetreuungsgeld, beläuft sich der ausgezahlte Betrag auf die Höhe der Differenz.

Änderungen beim Kinderbetreuungsgeld-Konto

Die ursprünglich gewählte Anspruchsdauer kann beim Kinderbetreuungsgeld-Konto nur einmal pro Kind geändert und dabei muss eine Frist eingehalten werden. Diese beträgt 91 Tage vor Ablauf der einst gewählten Anspruchsdauern. Für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld sind Änderungen nicht vorgesehen.

Partnerschaftsbonus

Ein Partnerschaftsbonus wird ausgezahlt, wenn die Eltern die Dauer der Kinderbetreuungsgeldbezüge relativ gleich (50:50 bis 60:40) zwischen den Partnern verteilt haben. Dabei muss jeder Partner die Leistung mindestens 124 Tage bezogen haben. Auf Antrag kann so nach Ende des Gesamtbezugszeitraums ein Bonus von je 500 Euro pro Elternteil (Gesamtsumme 1.000 Euro) ausgezahlt werden. Der Antrag muss spätestens 124 Tagen nach der letzten Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes gestellt werden.

Familienzeitbonus für Väter

Verbringen Väter direkt nach der Kindsgeburt eine Familienzeit, können sie eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 23,91 Euro pro Tag beantragen. Diese gilt nur, wenn in der Zeit keinerlei Erwerbstätigkeit verrichtet wird. Arbeitgeber genehmigen hierfür häufig einen Sonderurlaub gegen Einbehaltung der Lohnbezüge.

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Häufige Fragen und Antworten

Wie hoch ist das Kinderbetreuungsgeld?

Bei der pauschalen Leistung variiert die Bezugshöhe von täglich 14,53 bis 33,88 Euro. Die Bezugshöhe hängt von der Bezugsdauer ab. Bei kürzerer Bezugsdauer wird ein höherer täglicher Betrag ausgezahlt. 33,88 Euro pro Tag würden also bei der Grundvariante des Kinderbetreuungsgeldes (365 Tage ab dem Tag der Geburt) entrichtet werden.

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Aufgrund der oft hohen Kinderbetreuungskosten und fehlenden finanziellen Möglichkeiten bringt die Arbeiterkammer NÖ einen neuen 150-Euro-Kinderbetreuungsbonus auf den Weg. Ein Antrag ist online ab November 2023 möglich. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 04.01.2023, 09:28 Uhr