Es handelt sich beim Pensionskonto nur um ein virtuelles Konto. Auf dieses fließen alle Beiträge zur Pensionsversicherung. Diese Beträge stellen nur eine Gutschrift, kein richtiges Geld im eigentlichen Sinne dar.

Zur Berechnung sollten Sie den kostenlosen Pensionsrechner nutzen.

DADAT Pensionskonto
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0,00 Kontoführungsgebühr ab monatlichem Pensionseingang von min. 1.000 Euro.

Einzahlung in das Pensionskonto

Alle diese Gutschriften, die man im Laufe des Lebens bekommt, werden auf dem Pensionskonto gesammelt. Jährlich werden die Beträge der Lohnentwicklung angepasst. So kann man mitverfolgen, wie sich die Ansprüche auf Pension in den Jahren entwickeln. Wenn man schlussendlich in Pension geht, wird die Summe aller Gutschriften, die im Laufe der Zeit erfolgt sind – dies wird auch Gesamtgutschrift genannt – zur Berechnung einer monatlichen Bruttopension, die 14 Mal pro Jahr ausbezahlt wird, herangezogen.

Man kann diese Gesamtgutschrift also nicht auf einmal abheben oder beziehen, diese dient nur zur Berechnung der gesetzlichen Pension. Auf den Betrag, der bei der Berechnung herauskommt, den man monatlich bekommt, hat man grundsätzlich sein ganzes Leben lang Anspruch. Man braucht also nicht daran denken, das Guthaben sei nach einiger Zeit aufgebraucht und man bekommt keine Pension mehr. Man bekommt die Pensionsleistung, die aus dem Pensionskonto ersichtlich ist nur dann, wenn man im Regelpensionsalter in Pension geht. Geht man verfrüht in Pension, gibt es Abschläge, die von der monatlichen Summe, die man bekommt, abgezogen werden. Geht man hingegen später in Pension als vorgesehen, so bekommt man Zuschläge oder eine Art Bonus aufgeschlagen.

Allgemeines zum Pensionskonto

Im Folgenden werden Bestandteile, die bei der Berechnung der monatlichen Pension herangezogen werden, näher betrachtet. Im Anschluss an diese Auflistung findet man eine Beispielrechnung zum besseren Verständnis.

Kontogutschrift

Für jeden Monat, der angerechnet wird, werden 1,78% des Bruttoeinkommens als Pensionsbeiträge auf dem Pensionskonto gutgeschrieben. Pro Jahr können Beiträge bis zur vierzehnfachen Höchstbeitragsgrundlage gutgeschrieben werden, welche etwa für das Jahr 2014 63.420 Euro betrug. Diese Kontogutschrift wird oft auch als Teilgutschrift bezeichnet.

Gesamtgutschrift

So bezeichnet man alle bisher erfolgten Gutschriften inkl. der Gutschrift des aktuellen Kalenderjahrs. Diese wird mit einem Faktor aufgewertet, der sich durch die Entwicklung der Löhne und/oder Gehälter errechnet.

Aufwertung(zahl)

Diese Aufwertungszahl entspricht der durchschnittlichen Beitragsgrundlagensteigerung vom Vorjahr gegenüber dem Jahr davor. Diese Zahl ist höher als bei der Altpension.

Sonstige Gutschriften

Hierzu zählt man viele Fälle:

  • Zeiten, in denen ein Präsenz- oder Zivildienst abgehalten wurde, werden mit einem Betrag von derzeit 1.570,35 Euro bewertet.
  • Bezugszeiten von Kranken- oder Wochengeld werden mit Beitragsgrundlage vor Eintritt der Krankheit oder vor Beginn des Wochengeldes plus 17% bewertet.
  • Bezieht man Arbeitslosengeld , wird zur Berechnung 70% der Beitragsgrundlage für das Arbeitslosengeld herangezogen.
  • Bezieht man hingegen Notstandshilfe , so werden hier 92% der Bemessungsgrundlage des Arbeitslosengeldes zugezogen. Wenn man keine Notstandshilfe zugesprochen bekommt, weil der Ehepartner oder Partner „zu viel verdient“, so wird dieser Fall ebenso wie der der normalen Notstandshilfe bewertet.
  • Des Weiteren werden die Zeiten der Kindererziehung in einem Ausmaß von maximal 48 Monaten – bei Mehrlingsgeburten maximal 60 Monaten – mit einem Betrag von 1.570,35 bewertet.

Abschläge

Wenn man früher als vorgesehen in Pension geht, wird für jedes Jahr, welches man früher aufhört zu arbeiten, ein Abschlag von 4,2% abgezogen. Maximal kann dieser Abschlag jedoch 15% betragen. Bei der Invalidenpension kann dieser Abschlag maximal 13,8% sein. Bei der Schwerarbeitspension ist die Obergrenze nur 11%, der jährliche Abschlag 1,8%.

Pensionshöhe

Bei Antritt der Pension wird die oben erklärte Gesamtgutschrift, die bereits regelmäßig aufgewertet wurde, durch 14 dividiert. Dieser Betrag, der bei dieser relativ leichten Rechnung herauskommt, stellt dann die monatliche Pension dar.

Folgende Beispielberechnung wird schematisch aufgezeigt, um die Logik des Pensionskontos näher zu erläutern.

Betrachtet man einen Auszug beispielsweise von acht Jahren, in denen laufend Kontogutschriften erfolgte. Das Einkommen variierte zwischen rund 6.000 und 30.000 Euro jährlich. Daher ergab sich unter Berücksichtigung der Aufwertungen eine Gesamtgutschrift von 3.590,77 Euro. Daher hätte die entsprechende Pension ab dem darauffolgenden Jahr einen Anspruch auf Pension in Höhe von 256,48 Euro (3.590,77 : 14).

Diese Rechnung zeigt also, dass wenn man beispielsweise eine Pension von 2.000 Euro erhalten will, muss die Gesamtgutschrift 28.000 Euro betragen. Dies kann man in der Regel nicht so einfach erreichen. Oftmals reicht die gesetzlich vorgesehen Pension nicht aus, um auch in dieser seinen Lebensstandard beizubehalten. Damit man nur sehr wenige bzw. keine Abstriche machen muss, empfiehlt es sich, eventuell eine Zusatzpensionsversicherung abzuschließen. Durch bereits geringe monatliche oder jährliche Versicherungsprämien, kann man eine mögliche Geldlücke in der Pension ausgleichen. In der Regel bekommt man auch hier eine monatliche Rente zugesprochen. Die Höhe hängt einerseits von einbezahlten Betrag, andererseits auch von der Laufzeit des Vertrages und den Konditionen der Versicherung ab. Auf alle Fälle stellt dies eine gute Möglichkeit, vorzusorgen.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 10.03.2023, 10:14 Uhr