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Im Gegensatz zu Freibeträgen werden diese Beträge direkt von der Einkommensteuer abgezogen. Bei steuerlichen Absetzbeträgen wird in Österreich zwischen automatischen und antragspflichtigen Beträgen unterschieden.
Ab 2026 werden die Absetzbeträge um die Inflationshöhe angehoben:
| Absetzbetrag | 2026 | 2025 |
|---|---|---|
| Alleinverdienerabsetzbetrag | 612 Euro 2. Kind: + 216 Euro 3. Kind & weitere: + 273 Euro |
601 Euro 2. Kind: + 212 Euro 3. Kind & weitere: + 268 Euro |
| Alleinerzieherabsetzbetrag | 612 Euro 2. Kind: + 216 Euro 3. Kind & weitere: + 273 Euro |
601 Euro 2. Kind: + 212 Euro 3. Kind & weitere: + 268 Euro |
| Kinderabsetzbetrag | 70,90 Euro | 70,90 Euro |
| Mehrkindzuschlag | 23,30 Euro | 24,40 Euro |
| Pensionistenabsetzbetrag | 1.020 Euro Erhöhter Betrag: 1.502 Euro |
1.002 Euro Erhöhter Betrag: 1.476 Euro |
| Verkehrsabsetzbetrag | 496 Euro Erhöhter Betrag: 853 Euro Zuschlag: 804 Euro |
487 Euro Erhöhter Betrag: 838 Euro Zuschlag: 790 Euro |
| Unterhaltsabsetzbetrag | 38 bis 75 Euro | 37 bis 73 Euro |
Automatisch berücksichtigte Absetzbeträge (ohne Antrag):
Folgende Steuerabsetzbeträge stehen in Österreich jedem Arbeitnehmer bzw. Pensionisten zu und müssen dafür nicht extra beantragt werden. Sie werden bereits bei der Lohnverrechnung durch den Arbeitgeber oder der Berechnung der Pensionshöhe berücksichtigt:
Pensionistenabsetzbetrag
Der Pensionistenabsetzbetrag steht jedem Pensionisten in Österreich zu, dessen jährliche Einkünfte 31.494 Euro nicht übersteigen. Er beträgt 1.020 Euro monatlich ab 2026 (1.002 Euro in 2025).
Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
Der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag beträgt 1.502 Euro in 2026 (1.476 Euro in 2025) und steht jedem Pensionisten zu, dessen steuerpflichtiges Jahreseinkommen 24.616 Euro (24.196 Euro in 2025) nicht überschreitet und der mindestens sechs Monate in einer Ehe oder eingetragener Partnerschaft lebt. Zudem darf das jährliche Einkommen des Partners 2.720 Euro (2.673 Euro in 2025) nicht übersteigen.
Verkehrsabsetzbetrag
Der Verkehrsabsetzbetrag beträgt in Österreich 496 Euro pro Jahr ab 2026 (487 Euro in 2025) und steht Arbeitnehmern auch bei bereits beanspruchter Pendlerpauschale zu.
Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag
Der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag beträgt 853 Euro jährlich ab 2026 (838 Euro in 2025) pro Arbeitnehmer, sofern dessen Einkünfte höchstens 16.056 Euro (15.782 Euro in 2025) nicht übersteigen.
Absetzbeträge mit Antrag:
Für folgende Steuerabsetzbeträge muss in Österreich ein Antrag mittels jeweiligem Formular beim Finanz eingereicht oder elektronisch via FinanzOnline übermittelt werden:
(Die Beträge können auch im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung mittels Formular L1 geltend gemacht werden.)
Alleinverdienerabsetzbetrag
Der Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) wird mittels Formular E30 beantragt und beträgt für das erste Kind 612 Euro, für das zweite Kind 828 Euro und für das dritte Kind 1.101 Euro. Für jedes weitere wird der Absetzbetrag um 273 Euro erhöht. (Stand 2026)
| Jahr | 1 Kind | 2 Kinder | je weiteres Kind | Erhöhung |
|---|---|---|---|---|
| 2026 | 612 Euro | 828 Euro | + 273 Euro | + 1,83 % |
| 2025 | 601 Euro | 813 Euro | + 267 Euro | + 5,0 % |
| 2024 | 572 Euro | 774 Euro | + 255 Euro | + 9,90 % |
| 2023 | 520 Euro | 704 Euro | + 232 Euro | + 5,20 % |
| 2022 | 494 Euro | 669 Euro | + 220 Euro |
Alleinerzieherabsetzbetrag
Der Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB) beträgt, wie auch der AVAB in Österreich, 612 Euro für ein Kind, 828 Euro für zwei Kinder und 1.101 Euro für drei Kinder. Zusätzlich wird der Betrag für jedes weitere Kind um 273 Euro erhöht. Er wird ebenfalls mittels Formular E30 beantragt. (Stand 2026)
| Jahr | 1 Kind | 2 Kinder | je weiteres Kind | Erhöhung |
|---|---|---|---|---|
| 2026 | 612 Euro | 828 Euro | + 273 Euro | + 1,83 % |
| 2025 | 601 Euro | 813 Euro | + 267 Euro | + 5,0 % |
| 2024 | 572 Euro | 774 Euro | + 255 Euro | + 9,90 % |
| 2023 | 520 Euro | 704 Euro | + 232 Euro | + 5,20 % |
| 2022 | 494 Euro | 669 Euro | + 220 Euro |
Mehrkindzuschlag
Der Mehrkindzuschlag wird Familien mit drei oder mehr Kindern gewährt, für die Familienbeihilfe bezogen wird. Pro Kind stehen der Familie damit 24,40 Euro zusätzlich pro Monat seit 2025 zur Verfügung. (23,30 Euro in 2024)
Pendlereuro
Der Pendlereuro wird im Rahmen der Pendlerpauschale errechnet.
Mit der neuen Steuer-App kann man in wenigen Minuten den Steuerausgleich einreichen und sich die Gutschrift vom Finanzamt zurückholen. Durchschnittlich sind über 1.000 Euro möglich. Jetzt herunterladen und direkt loslegen!
Arbeitsplatzpauschale
Die Arbeitsplatzpauschale ermöglicht es jedem selbstständig Erwerbstätigen, der von zu Hause aus arbeitet, bis zu 1.200 Euro pro Jahr für den Heimarbeitsplatz steuerlich abzusetzen. Damit kann erstmals auch das Home-Office für Selbstständige pauschal steuerlich abgesetzt werden.
Weitere Informationen zum Thema "Lohnsteuerausgleich":
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