Beim Steuerausgleich holt man sich heuer durchschnittlich mehr als 1.000 € zurück. Mit der neuen App gelingt das in wenigen Minuten. Jetzt App herunterladen!

Beim Steuerausgleich holt man sich heuer durchschnittlich mehr als 1.000 € zurück. Mit der neuen App gelingt das in wenigen Minuten. Jetzt App herunterladen!

Im Gegensatz zu Freibeträgen werden diese Beträge direkt von der Einkommensteuer abgezogen. Bei steuerlichen Absetzbeträgen wird in Österreich zwischen automatischen und antragspflichtigen Beträgen unterschieden.

Ab 2026 werden die Absetzbeträge um die Inflationshöhe angehoben:

Absetzbetrag 2026 2025
Alleinverdienerabsetzbetrag 612 Euro
2. Kind: + 216 Euro
3. Kind & weitere: + 273 Euro
601 Euro
2. Kind: + 212 Euro
3. Kind & weitere: + 268 Euro
Alleinerzieherabsetzbetrag 612 Euro
2. Kind: + 216 Euro
3. Kind & weitere: + 273 Euro
601 Euro
2. Kind: + 212 Euro
3. Kind & weitere: + 268 Euro
Kinderabsetzbetrag 70,90 Euro 70,90 Euro
Mehrkindzuschlag 23,30 Euro 24,40 Euro
Pensionistenabsetzbetrag 1.020 Euro
Erhöhter Betrag: 1.502 Euro
1.002 Euro
Erhöhter Betrag: 1.476 Euro
Verkehrsabsetzbetrag 496 Euro
Erhöhter Betrag: 853 Euro
Zuschlag: 804 Euro
487 Euro
Erhöhter Betrag: 838 Euro
Zuschlag: 790 Euro
Unterhaltsabsetzbetrag 38 bis 75 Euro 37 bis 73 Euro

Automatisch berücksichtigte Absetzbeträge (ohne Antrag):

Folgende Steuerabsetzbeträge stehen in Österreich jedem Arbeitnehmer bzw. Pensionisten zu und müssen dafür nicht extra beantragt werden. Sie werden bereits bei der Lohnverrechnung durch den Arbeitgeber oder der Berechnung der Pensionshöhe berücksichtigt:

Pensionistenabsetzbetrag

Der Pensionistenabsetzbetrag steht jedem Pensionisten in Österreich zu, dessen jährliche Einkünfte 31.494 Euro nicht übersteigen. Er beträgt 1.020 Euro monatlich ab 2026 (1.002 Euro in 2025).

Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag

Der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag beträgt 1.502 Euro in 2026 (1.476 Euro in 2025) und steht jedem Pensionisten zu, dessen steuerpflichtiges Jahreseinkommen 24.616 Euro (24.196 Euro in 2025) nicht überschreitet und der mindestens sechs Monate in einer Ehe oder eingetragener Partnerschaft lebt. Zudem darf das jährliche Einkommen des Partners 2.720 Euro (2.673 Euro in 2025) nicht übersteigen.

Verkehrsabsetzbetrag

Der Verkehrsabsetzbetrag beträgt in Österreich 496 Euro pro Jahr ab 2026 (487 Euro in 2025) und steht Arbeitnehmern auch bei bereits beanspruchter Pendlerpauschale zu.

Erhöhter Verkehrsabsetzbetrag

Der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag beträgt 853 Euro jährlich ab 2026 (838 Euro in 2025) pro Arbeitnehmer, sofern dessen Einkünfte höchstens 16.056 Euro (15.782 Euro in 2025) nicht übersteigen.

Steuerausgleich jetzt per App!
Mit der neuen Steuer-App holen sich ArbeitnehmerInnen durchschnittlich über 1.000 Euro vom Finanzamt zurück.
4,6 / 5

Absetzbeträge mit Antrag:

Für folgende Steuerabsetzbeträge muss in Österreich ein Antrag mittels jeweiligem Formular beim Finanz eingereicht oder elektronisch via FinanzOnline übermittelt werden:

(Die Beträge können auch im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung mittels Formular L1 geltend gemacht werden.)

Alleinverdienerabsetzbetrag

Der Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) wird mittels Formular E30 beantragt und beträgt für das erste Kind 612 Euro, für das zweite Kind 828 Euro und für das dritte Kind 1.101 Euro. Für jedes weitere wird der Absetzbetrag um 273 Euro erhöht. (Stand 2026)

Jahr 1 Kind 2 Kinder je weiteres Kind Erhöhung
2026 612 Euro 828 Euro + 273 Euro + 1,83 %
2025 601 Euro 813 Euro + 267 Euro + 5,0 %
2024 572 Euro 774 Euro + 255 Euro + 9,90 %
2023 520 Euro 704 Euro + 232 Euro + 5,20 %
2022 494 Euro 669 Euro + 220 Euro

Alleinerzieherabsetzbetrag

Der Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB) beträgt, wie auch der AVAB in Österreich, 612 Euro für ein Kind, 828 Euro für zwei Kinder und 1.101 Euro für drei Kinder. Zusätzlich wird der Betrag für jedes weitere Kind um 273 Euro erhöht. Er wird ebenfalls mittels Formular E30 beantragt. (Stand 2026)

Jahr 1 Kind 2 Kinder je weiteres Kind Erhöhung
2026 612 Euro 828 Euro + 273 Euro + 1,83 %
2025 601 Euro 813 Euro + 267 Euro + 5,0 %
2024 572 Euro 774 Euro + 255 Euro + 9,90 %
2023 520 Euro 704 Euro + 232 Euro + 5,20 %
2022 494 Euro 669 Euro + 220 Euro

Mehrkindzuschlag

Der Mehrkindzuschlag wird Familien mit drei oder mehr Kindern gewährt, für die Familienbeihilfe bezogen wird. Pro Kind stehen der Familie damit 24,40 Euro zusätzlich pro Monat seit 2025 zur Verfügung. (23,30 Euro in 2024)

Pendlereuro

Der Pendlereuro wird im Rahmen der Pendlerpauschale errechnet.

Mit der neuen Steuer-App kann man in wenigen Minuten den Steuerausgleich einreichen und sich die Gutschrift vom Finanzamt zurückholen. Durchschnittlich sind über 1.000 Euro möglich. Jetzt herunterladen und direkt loslegen!

Arbeitsplatzpauschale

Die Arbeitsplatzpauschale ermöglicht es jedem selbstständig Erwerbstätigen, der von zu Hause aus arbeitet, bis zu 1.200 Euro pro Jahr für den Heimarbeitsplatz steuerlich abzusetzen. Damit kann erstmals auch das Home-Office für Selbstständige pauschal steuerlich abgesetzt werden.

Steuerausgleich in wenigen Minuten erstellen!
Mit der neuen Steuer-App holen sich ArbeitnehmerInnen in nur wenigen Minuten ihr Geld vom Finanzamt zurück.
4,6 / 5
Disclaimer (Produktplatzierungen & Werbung)

Viele oder alle der hier vorgestellten Produkte stammen von unseren Partnern, die uns entschädigen. Dies kann Einfluss darauf haben, über welche Produkte wir schreiben und wo und wie das Produkt auf einer Seite erscheint. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf unsere Bewertungen. Unsere Meinung ist unsere eigene.

Kostenlose News und Tipps!
Erhalte aktuelle News und Finanz-Tipps monatlich per E-Mail!

Aktuelle Nachrichten:

Schlagzeilen und News:

Weniger Lohnsteuer zahlen: Diese neuen Entlastungen & Absetzbeträge gelten 2026

Seit Jahresbeginn gelten auch für 2026 höhere Absetzbeträge, die die Steuerlast senken und damit die Netto-Einkommen erhöhen sollen. Auch im Vorjahr wurden die Beträge bereits angehoben und bringen damit höhere Gutschriften. Beim Steuerausgleich kann man zudem von den erhöhten Beträgen aus 2025 profitieren. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

Höhere Steuerentlastung in 2026: Diese neuen Absetzbeträge gelten jetzt

Seit Jahresbeginn gelten auch für 2026 höhere Absetzbeträge, die die Steuerlast senken und damit die Netto-Einkommen erhöhen sollen. Auch im Vorjahr wurden die Beträge bereits angehoben und bringen damit höhere Gutschriften. Beim Steuerausgleich kann man zudem von den erhöhten Beträgen aus 2025 profitieren. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

Höhere Steuerentlastung: Das sind die neuen Absetzbeträge für 2026

Seit Jahresbeginn gelten auch für 2026 höhere Absetzbeträge, die die Steuerlast senken und damit die Netto-Einkommen erhöhen sollen. Auch im Vorjahr wurden die Beträge bereits angehoben und bringen damit höhere Gutschriften. Beim Steuerausgleich kann man zudem von den erhöhten Beträgen aus 2025 profitieren. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

Höhere Steuerentlastung: Das sind die neuen Absetzbeträge für 2026

Seit Jahresbeginn gelten auch für 2026 höhere Absetzbeträge, die die Steuerlast senken und damit die Netto-Einkommen erhöhen sollen. Auch im Vorjahr wurden die Beträge bereits angehoben und bringen damit höhere Gutschriften. Beim Steuerausgleich kann man zudem von den erhöhten Beträgen aus 2025 profitieren. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

Mehr Netto durch höhere Absetzbeträge: Das ändert sich 2025

Ab 2025 werden in Österreich erneut viele steuerliche Änderungen in Kraft treten. Neben der neuen Lohnsteuertabelle wird es auch höhere Absetzbeträge, SV-Rückerstattungen und den Kinderzuschlag geben. Dadurch steigt das Netto-Einkommen für viele Menschen zusätzlich an. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

Steuerliche Entlastung: So sehen die neuen Absetzbeträge 2025 aus

Ab 2025 wird sich in Österreich steuerlich abermals viel ändern. Neben der neuen Lohnsteuertabelle wird es auch höhere Absetzbeträge, SV-Rückerstattungen und den verlängerten Kinderzuschlag geben. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

Steuerentlastung fix: Diese neuen Absetzbeträge gelten ab 2024

Ab 2024 gelten in Österreich neue steuerliche Absetzbeträge. Sie steigen ebenfalls um 9,7 Prozent an. Das bedeutet für viele Menschen deutlich mehr Geld am Konto. Familien profitieren durch die steuerlichen Entlastungen ab kommendem Jahr besonders stark. Alle Details und Tabellen findet man hier auf Finanz.at.

Neue Absetzbeträge fix! - Weniger Steuern für Arbeitnehmer, Familien & Pensionisten

Neben den Steuersenkungen und Gehaltserhöhungen steigen ab 01. Januar 2023 auch die steuerlichen Absetzbeträge. Dadurch steigt für SteuerzahlerInnen in Österreich das Netto-Einkommen erneut an. Vor allem Familien und geringe Einkommensbezieher profitieren von diesen Maßnahmen. Alle Absetzbeträge, die ab 2023 erhöht werden, findet man hier in einer Übersicht.

Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 30.12.2025, 20:20 Uhr