Neue Steuerausgleich-App
Mit der neuen App reicht man in wenigen Minuten den Steuerausgleich ein und holt heuer durchschnittlich bis zu 1.000 Euro vom Finanzamt zurück.
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Das Formular E30 dient als Erklärung zur Berücksichtigung beim Arbeitgeber für folgende Beträge:

  • Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB)
  • Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB)
  • Familienbonus Plus
  • Behindertenbedingte Freibeträge für außergewöhnliche Belastungen
  • Erhöhter Pension istenabsetzbetrag

Das Formular kann elektronisch via FinanzOnline (mit Handy-Signatur) oder direkt als Dokument beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.

Ausfüllhilfe: Formular E30

So füllen Sie das Formular E30 aus, bevor Sie es dem Finanzamt übermitteln.

Achten Sie darauf, dass Sie das Formular mit Blockbuchstaben gut lesbar ausfüllen. Schreiben Sie nur in die vordefinierten grauen Felder. Das Dokument wird von einer Maschine eingelesen.

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Mit der neuen Steuer-App holen sich ArbeitnehmerInnen ihr Geld vom Finanzamt zurück.
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Angaben zum Antragsteller

  • Familienname und Vorname: Geben Sie Ihren vollständigen Namen (Vor- und Nachname) an.
  • Versicherungsnummer laut e-Card: Geben Sie Ihre Versicherungsnummer an.
  • Geburtsdatum: Geben Sie Ihr Geburtsdatum im Format TTMMJJ an.
  • Postleitzahl: Füllen Sie Ihre Postleitzahl aus.
  • Adresse: Geben Sie Ihre Wohnanschrift bzw. Adresse inklusive Hausnummer an.

Punkt 1: Alleinverdienerabsetzbetrag

Die folgenden Angaben sind zu treffen, wenn der AVAB beansprucht wird:

  • Wenn Sie den Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) in Österreich beanspruchen möchten, setzen Sie ein Häkchen in der vorgesehenen Box „Ich beanspruche den Alleinverdienerabsetzbetrag“.
  • Geben Sie den vollständigen Namen Ihres Partners oder Ihrer Partnerin, sowie deren Versicherungsnummer und Geburtsdatum an.

Weitere Informationen zum Alleinverdienerabsetzbetrag, Voraussetzungen und Höhe finden Sie hier.

Punkt 2: Alleinerzieherabsetzbetrag

Beanspruchen Sie den AEAB, so sind folgende Angaben im Formular zu tätigen:

  • Wenn Sie den Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB) beanspruchen möchten, setzen Sie ein Häkchen in der vorgesehenen Box „Ich beanspruche den Alleinerzieherabsetzbetrag“.
  • Geben Sie nun die vollständigen Namen Ihrer Kinder, deren Versicherungsnummer, Geburtsdatum und den das Kürzel des Wohnsitzstaates der Kinder an. (Beispiel-Wohnsitzstaat: Österreich = A)
  • Markieren Sie, ob es zutrifft, dass der Partner oder die Partnerin im Kalenderjahr Einkünfte von höchsten 6.000 Euro bezieht und für mindestens sieben Monate Familienbeihilfe bezogen wird.

Weitere Informationen über den Alleinerzieherabsetzbetrag finden Sie hier.

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Punkt 3: Familienbonus Plus

Der Familienbonus Plus kann in Österreich für jedes Kind maximal einmal zur Gänze beantragt und berücksichtigt werden. Wird ein zu hoher Betrag berücksichtigt oder lagen trotz Berücksichtigung die Voraussetzung für den Familienbonus nicht vor, so ist die Arbeitnehmerveranlagung als Pflichtveranlagung zu tätigen.

Der Familienbonus wird unterschieden in Familienbonus Plus bei Bezug der Familienbeihilfe und bei Unterhaltszahlungen.

Punkt 3.1: Familienbeihilfe

Wird Familienbeihilfe für ein oder mehrere Kinder bezogen oder bezieht der Ehepartner oder Partner diese Familienbeihilfe, so kann der Familienbonus mit Formular E30 beantragt werden. Dazu werden unter Punkt 3.1 folgende Angaben gemacht:

  • Setzen Sie ein Häkchen bei „Ich beanspruche den Familienbonus Plus für ein Kind, für das ich oder meine (Ehe)Partnerin/mein (Ehe)Partner die Familienbeihilfe beziehe“.
  • Geben Sie den Namen (Vor- und Nachname), Versicherungsnummer, Geburtsdatum und den Wohnsitzstaat je Kind an, für das Sie den Antrag stellen.
  • Geben Sie zudem an, ob Sie oder Ihr Partner der Familienbeihilfebezieher für das Kind sind, und ob Sie den ganzen oder halben Familienbonus beantragen.

Punkt 3.2: Unterhalt

Beanspruchen Sie den Familienbonus Plus aufgrund leistender Unterhaltszahlungen bzw. Alimente für ein Kind, müssen folgende Angaben getätigt werden:

  • Markieren Sie die Box „Ich beanspruche den Familienbonus Plus für ein nicht haushaltszugehöriges Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird und bestätige, dass ich den vollen gesetzlichen Unterhalt für dieses Kind leiste“.
  • Geben Sie den vollständigen Namen der Kinder, sowie deren Versicherungsnummer, Geburtsdatum und Wohnsitzstaat an, für die Sie den Antrag stellen.
  • Wählen Sie je Kind aus, ob Sie den ganzen oder halben Bonus beanspruchen.

Weitere Informationen über den Familienbonus, Höhe, Voraussetzungen, Anspruch und einen Online-Rechner finden Sie hier.

Punkt 4: Behinderungsbedingte Freibeträge für außergewöhnliche Belastungen

Wenn Sie behinderungsbedingte Freibeträge für außergewöhnliche Belastungen in Österreich beanspruchen, so müssen folgende Angabe getroffen werden:

  • Kreuzen Sie die Box „Ich beanspruche die Berücksichtigung behinderungsbedingter Freibeträge für außergewöhnliche Belastungen meiner Partnerin/meines Partners bei einer pensionsauszahlenden Stelle“ an.
  • Geben Sie den Namen des Partners oder Ehepartners, sowie dessen Versicherungsnummer und Geburtsdatum an und kreuzen Sie die Box an, dass dieser maximal 6.000 Euro im Jahr an Einkünften bezieht.

Diese Freibeträge für außergewöhnliche Belastungen können beantragt werden, wenn Ihnen der Alleinverdienerabsetzbetrag zusteht und die Einkünfte des Partners höchstens 6.000 Euro im Kalenderjahr betragen. Es muss abschließend auch ein Nachweis bzw. eine Bescheinigung einer Behinderung von der zuständigen Pensionsstelle vorliegen.

Weitere Informationen zu außergewöhnlichen Belastungen und Freibeträgen finden Sie hier.

Punkt 5: Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag

Beanspruchen Sie den erhöhten Pensionistenabsetzbetrag, so müssen folgende Angaben getätigt werden:

  • Wenn Sie den Absetzbetrag beantragen möchten, müssen Sie die Box unter Punkt 5 ankreuzen.
  • Geben Sie den Namen des Partners (Ehepartner / eingetragene Partnerschaft), sowie die Versicherungsnummer laut e-card und das Geburtsdatum an.
  • Kreuzen Sie an, ob es zutrifft, dass der Partner nicht mehr als 2.200 Euro an Einkünften im Kalenderjahr bezieht und kein Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag besteht.

Nach dem Ausfüllen der notwendigen Felder und der Prüfung, ob alle Angaben und Daten korrekt sind, müssen Sie das Formular abschließend noch unterschreiben.

Das Formular E30 finden Sie hier als PDF zum Herunterladen: Link

Formular E31

Das Formular E31 betrifft den Wegfall des Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag, des Familienbonus, der behinderungsbedingten Freibeträge für außergewöhnliche Belastungen oder des erhöhten Pensionsabsetzbetrags in Österreich.

E31 wird elektronisch via FinanzOnline oder als Formular direkt beim Finanzamt eingereicht, wenn ein Wegfall der oben genannten Beträge zutrifft.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 01.12.2022, 11:00 Uhr