Steuerentlastung fix: Diese neuen Absetzbeträge gelten ab 2024

Ab 2024 gelten in Österreich neue steuerliche Absetzbeträge. Sie steigen ebenfalls um 9,7 Prozent an. Das bedeutet für viele Menschen deutlich mehr Geld am Konto. Familien profitieren durch die steuerlichen Entlastungen ab kommendem Jahr besonders stark. Alle Details und Tabellen findet man hier auf Finanz.at.

21.08.2023, 07:30 Uhr von
Lohnsteuerausgleich
Bildquelle: Finanz.at (Montage) / Lohnsteuerausgleich

Wie bereits im heurigen Jahr, werden auch ab 2024 neue Absetzbeträge gelten. Konkret steigen sie um satte 9,7 Prozent an. Als Grundlage für die Erhöhung (Valorisierung) gilt die Inflationsrate der letzten zwölf Monate bis Juli.

Das betrifft unter anderem den Pensions-, Unterhalts- oder Alleinerzieher- bzw. Alleinverdienerabsetzbetrag, sowie der Kinderabsetzbetrag, Mehrkindzuschlag und Verkehrsabsetzbetrag. Damit profitieren Millionen von Menschen in Österreich von zusätzlichen steuerlichen Erleichterungen.

Neue Höhe für Absetzbeträge

Die neuen Steuerabsetzbeträge ab 2024 findet man in dieser Tabelle:

Absetzbetrag 2024 2025
Alleinverdienerabsetzbetrag 572 Euro
2. Kind: + 202 Euro
3. Kind & weitere: + 255 Euro
601 Euro
2. Kind: + 212 Euro
3. Kind & weitere: + 267 Euro
Alleinerzieherabsetzbetrag 572 Euro
2. Kind: + 202 Euro
3. Kind & weitere: + 255 Euro
601 Euro
2. Kind: + 212 Euro
3. Kind & weitere: + 267 Euro
Kinderabsetzbetrag 67,80 Euro 70,90 Euro
Mehrkindzuschlag 23,30 Euro 24,40 Euro
Pensionistenabsetzbetrag 954 Euro
Erhöhter Betrag: 1.405 Euro
1.002 Euro
Erhöhter Betrag: 1.475 Euro
Verkehrsabsetzbetrag 463 Euro
Erhöhter Betrag: 798 Euro
Zuschlag: 752 Euro
487 Euro
Erhöhter Betrag: 838 Euro
Zuschlag: 790 Euro
Unterhaltsabsetzbetrag 35 bis 69 Euro 37 bis 73 Euro

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Gleichzeitig werden auch die Pensionen in Österreich um 9,7 Prozent angehoben. Gemeinsam mit der ab Januar geltenden Steuersenkung bleibt PensionstInnen somit deutlich mehr Netto vom Brutto am Monatsende. Der neue Pensionsrechner zeigt, wie hoch der Betrag ab 2024 voraussichtlich ansteigen wird.

Neben der Erhöhung der Bruttopensionen werden nämlich nicht nur die Grenzwerte der Steuerstufen erhöht, sondern auch die dritte Tarifstufe final auf 40 Prozent für das gesamte Kalenderjahr gesenkt. Die neue Lohnsteuertabelle mit den voraussichtlichen Werten findet man hier. Darin berücksichtigt sind zwei Drittel der Entlastung auf alle Tarifstufen, sowie eine überproportionale Senkung der untersten Stufen, identisch zur Umsetzung für 2023.

Familienbeihilfe wird ebenfalls erhöht

Familien erhalten zudem eine Erhöhung der Familienbeihilfe. Diese wird - wie auch die Sozialleistungen - ebenfalls um 9,7 Prozent angehoben, also valorisiert. Die neue Höhe der Familienbeihilfe findet man hier auf Finanz.at. Der Familienbeihilfe-Rechner zeigt, wie viel man ab 2024 monatlich ausgezahlt bekommt.

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Alleinverdiener- und AlleinerzieherInnen bekommen damit neben einem höheren Absetzbetrag auch mehr Familienbeihilfe für ihre Kinder überwiesen. Sofern das Einkommen pro Monat unter 2.000 Euro brutto beträgt, wird auch der neue Familienzuschuss von 60 Euro monatlich pro Kind im gesamten Kalenderjahr 2024 ausgezahlt werden: in Summe also 720 Euro jährlich. Für das heurige Jahr werden sie ab Ende September von 360 Euro bis Jahresende profitieren.

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Mehr Informationen: Absetzbeträge

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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