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Das Weihnachtsgeld wird in Österreich als das "13. Monatsgehalt" üblicherweise im November ausgezahlt. Dabei wird die Sonderzahlung gemeinsam mit dem regulären Gehalt oder Lohn überwiesen. Für viele ist es aufgrund er weiterhin hohen Teuerung und Preise als "doppeltes Gehalt" heuer umso wichtiger.
Aufgrund einer Änderung der Besteuerung und Freigrenzen wird das Weihnachtsgeld für manche ArbeitnehmerInnen heuer höher ausfallen. Die Höhe des Weihnachtsgeldes für 2025 kann mit dem Weihnachtsgeld-Rechner bzw. dem Brutto-Netto-Rechner berechnet werden. Zugleich sind auch die Netto-Bezüge im heurigen Kalenderjahr aufgrund der teilweisen Abschaffung der kalten Progression seit Jahresbeginn erneut angestiegen.
So wird das Weihnachtsgeld berechnet
Die Berechnung des Weihnachtsgeldes erfolgt nach einer anderen Formel als das normale Monatsgehalt. Beim Weihnachts- und Urlaubsgeld - also dem 13. und 14. Gehalt - fällt der Sozialversicherungsbeitrag um 1,0 Prozent geringer aus als bei einem Monatsgehalt.
Die Höhe der Lohnsteuer auf die Sonderzahlungen wird anhand des Jahressechstels berechnet. Übersteigen die Sonderzahlungen eines Kalenderjahres den Lohnsteuer- Freibetrag von 620 Euro, müssen sie versteuert werden. Die Lohnsteuer wird je nach Höhe des Jahressechstels prozentuell in drei Stufen aufgeteilt. Es werden entweder sechs Prozent, 27 Prozent oder 35,75 Prozent abgezogen.
Wer innerhalb des Kalenderjahres den Job wechselt bzw. eine neue Stelle antritt, erhält das Weihnachtsgeld aliquot ausbezahlt.
Neue Grenze für Besteuerung
Bereits im Jahr 2024 wurde die Freigrenze rückwirkend auf 2.447 Euro erhöht. Seit Jahresbeginn 2025 beträgt sie nun 2.570 Euro - das bedeutet: liegt die Höhe des Jahressechstels unter dieser Freigrenze, entfällt die Besteuerung. Bis 2023 galt dafür noch eine Grenze von höchstens 2.100 Euro. Liegt das Jahressechstel heuer also über den 2.570 Euro, so zahlt man sechs Prozent Steuern auf die Bemessungsgrundlage über der Freigrenze von 620 Euro - maximal jedoch 30 Prozent nunmehr 2.330 Euro übersteigenden Bemessungsgrundlage (zuvor lag diese Grenze bei 2.000 Euro).
Der Brutto-Netto-Rechner von Finanz.at zeigt anhand des Bruttogehalts, wie hoch das Weihnachtsgeld ausfallen wird. Dabei kann auch die Höhe des Gehalts und aller Sonderzahlungen ab 2025 berechnet werden.
Die Höhe der "Weihnachtsremuneration", wie das Weihnachtsgeld auch genannt wird, steigt im heurigen Jahr aber auch aufgrund der vielfach hohen Gehaltsabschlüsse im Vorjahr stark an. So erhalten viele ArbeitnehmerInnen schon seit 01. Januar diesen Jahres aufgrund der Inflationsrate mehr Gehalt - und somit auch mehr Weihnachtsgeld.
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