Zuschüsse: Diese Fristen muss man im Juli einhalten

Die Teuerung hält Österreich auch im Sommer weiterhin im Griff. Hunderttausende Haushalte leiden finanziell massiv unter den Preiserhöhungen. Viele Zuschüsse, die dagegen entlasten sollen, müssen selbst beantragt werden. Dazu laufen im Juli wichtige Fristen aus. Alle Details findest man hier auf Finanz.at.

04.07.2023, 07:00 Uhr von
Antrag
Bildquelle: Finanz.at (Montage) / Antrag

In Österreich werden gegen die anhaltend hohe Teuerung viele Einmalzahlungen und Zuschüsse - besonders für geringe Einkommen - ausbezahlt. Einige davon kommen automatisch aufs Konto, andere müssen beantragt werden. Dazu gelten auch im Juli wichtige Fristen, die man einhalten sollte.

Stichtag für Klimabonus

Der Klimabonus wird für das Jahr 2023 in seiner ursprünglichen Form ausbezahlt. Der Betrag wird dabei jedoch um 10 Prozent erhöht. Das ergibt einen Sockelbetrag von 110 Euro zuzüglich 40 Euro, 75 Euro oder 110 Euro abhängig vom Wohnort der Person. Kinder erhalten den halben Betrag. Damit liegt die Höhe zwischen für Erwachsene bei 110 bis 220 Euro, für unter 18-Jährigen bei 55 bis 110 Euro.

Um den Betrag automatisch aufs Konto überwiesen zu bekommen, muss man nun jedoch selbst aktiv werden. Konkret sollen die Kontodaten geprüft und gegebenfalls aktualisiert werden. Sofern noch keine Bankdaten vorliegen, sollen diese via FinanzOnline bis spätestens 10. Juli 2023 angegeben werden.

Werden die Kontodaten nicht bekannt gegeben, erfolt die Auszahlung des Klimabonus 2023 abermals per Post (RSa-Brief) in Form von Sodexo-Gutscheinen.

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Jene Salzburger Haushalte, die für den vergangenen Winter bereits einen Heizkostenzuschuss von insgesamt 300 Euro erhalten haben, bekommen zusätzlich den erhöhten Zuschuss von 300 Euro automatisch ausbezahlt. Das ergibt insgesamt 600 Euro extra. Der Antrag auf diesen Zuschuss ist seit April bis 31. Juli 2023 online möglich.

OÖ Wohn- und Energiekostenbonus

In Oberösterreich wurde die Antragsfrist für den Wohn- und Energiekostenbonus von 30. Juni auf 31. Juli 2023 erweitert. Einen Anspruch darauf haben rund 45 Prozent aller Haushalte in Oberösterreich. Voraussetzung ist ein Jahresbruttoeinkommen von maximal 27.000 Euro für Ein-Personen- und 65.000 Euro für Mehr-Personen-Haushalte im Jahr 2022.

Insgesamt beträgt der Zuschuss zwischen 200 und 400 Euro pro Haushalt. Haushalte ohne Kinder erhalten 200 Euro, Mehr-Personen-Haushalte mit einem Kind unter 18 Jahren bekommen 300 Euro. Ab zwei Kindern steht einem der volle Betrag von 400 Euro als Zuschuss zu.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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