Alleinerziehende sind von den Preissteigerungen der vergangenen zwei Monate massiv betroffen. Besonders jene mit geringem Einkommen können den Lebensalltag kaum noch bestreiten. Aus diesem Grund sollen sie auch noch bis Ende 2024 unter anderem den 60-Euro-Zuschuss pro Monat und Kind erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es jetzt zusätzlich bis zu 750 Euro als Förderung.
Als Voraussetzung dafür gilt, dass der Hauptwohnsitz der Antragsteller im Burgenland gemeldet sein muss. Zudem muss für jedes berücksichtigte Kind ein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehen und die Grenzen des Netto-Haushaltseinkommens dürfen nicht überschritten werden.
Diese Grenzen liegen bei einem Elternteil und einem Kind bei 1.700 Euro pro Monat, bei zwei Kindern bei 2.000 Euro, für drei Kinder liegt sie bei 2.300 Euro und ab vier Kindern bei 2.600 Euro. Dabei sind Alimente und Unterhaltsvorschüsse ebenfalls zu berücksichtigen.
Mindestens 200 Euro als Förderung
Die Höhe der Förderung beträgt pro Kind 200 Euro, ab dem vierten Kind wird sie pauschal mit 750 Euro abgegolten. Ein Antrag auf den Alleinerzieher-Zuschuss ist bis 15. November 2024 möglich.
Bei der Antragstellung sind Nachweise über das Einkommen und etwa die Geburtsurkunde der Kinder vorzulegen. Die Beantragung kann online auf der Webseite des Landes Burgenland durchgeführt werden.
Weitere Zuschüsse in ganz Österreich, wie etwa die vielen Wohn- und Heizkostenzuschüsse von 200 bis 600 Euro je nach Bundesland, findet man hier in einer Übersicht auf Finanz.at.
Absetzbeträge steigen auch 2024
Für das Jahr 2024 gelten abermals erhöhte Absetzbeträge. So steigen etwa der Alleinerzieher- und der Alleinverdienerabsetzbetrag um 9,9 Prozent an. Damit gibt es auch bei der Veranlagung für 2024 im kommenden Jahr deutlich mehr Geld vom Finanzamt zurück.
Jahr | 1 Kind | 2 Kinder | je weiteres Kind | Erhöhung |
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2024 | 572 Euro | 774 Euro | + 255 Euro | + 9,90 % |
2023 | 520 Euro | 704 Euro | + 232 Euro | + 5,20 % |
2022 | 494 Euro | 669 Euro | + 220 Euro |
Mehr Informationen: Alleinerzieherabsetzbetrag