Familienbonus muss aktiviert werden - sonst droht Nachforderung

Im Zuge der Teuerung wurde der Familienbonus von bis zu 1.500 Euro pro Kind auf 2.000 Euro erhöht, um Familien finanziell zu entlasten. Dabei kann der Betrag beim Lohnsteuerausgleich oder unterjährlich bei der Lohnverrechnung geltend gemacht werden. Doch Vorsicht: In beiden Fällen muss der Familienbonus erst aktiviert und bestätigt werden, sonst droht eine Nachforderung. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

05.03.2023, 08:00 Uhr von
Geld für Familien
Bildquelle: Finanz.at (Montage) / Geld für Familien
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Die Preissteigerungen im Zuge der hohen Inflation halten in Österreich weiter an. Die Inflation lag zuletzt bei 11 Prozent im Februar 2023 und damit knapp hinter dem Rekord-Hoch von 11,1 Prozent im Vormonat.

Bereits im vergangenen Jahr wurde daher der Familienbonus von maximal 1.500 Euro pro Kind auf insgesamt 2.000 Euro für Kinder bis 18 Jahre erhöht. Diese Maßnahme gilt rückwirkend für das gesamten Kalenderjahr 2022. Für Kinder über 18 Jahre gibt es maximal 650 Euro als Steuerabsetzbetrag.

Das bedeutet, dass der Familienbonus spätestens beim Lohnsteuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) bzw. der Steuererklärung für das Jahr 2022 geltend gemacht werden kann, sofern er nicht bereits bei der monatlichen Lohnverrechnung abgesetzt wird.

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Warnung vor Nachforderung vom Finanzamt

Die Arbeiterkammer warnt nun jedoch vor einer möglichen Nachforderung. Grund dafür ist, dass auch bei der Absetzung über die Lohnverrechnung eine Aktivierung notwendig ist. Der Familienbonus muss also beim Lohnsteuerausgleich immer beantragt werden. Wird das nicht gemacht, kommt es zu Nachforderungen durch das Finanzamt, erklärt die AK.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer zu geringen Lohnsteuer keinen Anspruch auf den Familienbonus Plus haben, können vom Kindermehrbetrag profitieren. Dieser wurde für die Veranlagung des Jahres 2022 ebenfalls erhöht und beträgt statt bisher 200 Euro nun 550 Euro pro Kind. Der Kindermehrbetrag wird ebenfalls beim Steuerausgleich geltend gemacht.

Geringverdiener können zudem erstmals vom neuen Teuerungsabsetzbetrag von 500 Euro profitieren.

Information

Alle Neuerungen beim Lohnsteuerausgleich

Für die Veranlagung des Jahres 2022 gibt es diverse Neuerungen und höhere Absetzbeträge, die ArbeitnehmerInnen finanziell entlasten sollen:

  • Familienbonus: Der Familienbonus Plus wird pro Kind unter 18 Jahren auf bis zu 2.000 Euro und pro Kind über 18 Jahren auf bis zu 650 Euro jährlich erhöht.
  • Kindermehrbetrag: Der Kindermehrbetrag wird pro Kind auf 550 Euro erhöht.
  • Teuerungsabsetzbetrag: Der Teuerungsabsetzbetrag von bis zu 500 Euro kann erstmals beim Steuerausgleich geltend gemacht werden.
  • Pendlerpauschale & Pendlereuro: Von Mai bis Dezember 2022 gelten eine erhöhte Pendlerpauschale und ein vierfacher Pendlereuro.
  • Mehrkindzuschlag : Der Mehrkindzuschlag steigt um 5,8 Prozent (21,19 Euro pro Kind).
  • Alleinverdiener- & Alleinerzieherabsetzbetrag : Der Alleinverdiener- und der Alleinerzieherabsetzbetrag werden je um 5,8 Prozent erhöht.
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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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