Beim Steuerausgleich holt man sich heuer durchschnittlich 1.000 € zurück. Mit der neuen App gelingt das in wenigen Minuten. Jetzt App herunterladen!
Bereits ab 01. Juli 2022 wird die maximale Höhe des Familienbonus pro Kind von derzeit 1.500 Euro auf 2.000 Euro angehoben. Für Kinder über 18 Jahre wird der Maximalbetrag von bisher 500 auf 575 Euro erhöht. Einen Familienbonus-Rechner findet man hier auf Finanz.at. Das ergibt für das Kalenderjahr 2022 einen Maximalbetrag von bis zu 1.750 Euro. Ab 2023 profitieren Familien erstmals von den vollen 2.000 Euro.
Der Familienbonus kann mittels Formular E30 bzw. im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) rückwirkend für das vergangene Jahr beantragt werden. Alle Informationen zum Familienbonus Plus findet man hier zum Nachlesen!
Der Lohnsteuerausgleich für 2021 kann spätestens ab Ende Februar durchgeführt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Jahreslohnzettel beim Finanzamt vorliegt. Wird bis 01. Juli 2022 keine Veranlagung durchführt, kommt die antraglose Arbeitnehmerveranlagung vom Finanzamt automatisch zur Anwendung.
Um die Gesamtentlastung durch die Erhöhung des Familienbonus inklusive der Lohnsteuersenkung zu berechnen, kann der Steuerreform-Rechner von Finanz.at verwendet werden.
Bei einem Brutto-Monats Gehalt von 3.500 Euro und zwei Kindern unter 18 Jahren beträgt die monatliche Entlastung rund 135 Euro bis 2024 im Vergleich zu 2021. Bei einem Gehalt von 2.750 Euro sind es immerhin noch rund 75 Euro mehr Netto.
Familien werden steuerlich entlastet
Durch diese Anhebung, sowie die Senkung der Lohn- und Einkommensteuer sollen Familien in Österreich deutlich entlastet werden. Dennoch werden von der Steuerreform vor allem Geringverdiener kaum profitieren. Auch die Höhe des Familienbonus ist an die Höhe des Einkommens gebunden. So erhalten Besserverdiener auch deutlich mehr Steuervergünstigung pro Kind.
Alle weiteren (geplanten) Maßnahmen zur Steuerreform 2022 findet man hier online auf Finanz.at.
Kindermehrbetrag wird erhöht
Neben er Erhöhung des maximalen Familienbonus pro Kind wird auch der Kindermehrbetrag für Geringverdiener von bisher 250 auf 450 Euro pro Jahr angehoben. Das soll vor allem Familien mit geringem Einkommen, die keinen Anspruch auf den Familienbonus haben, entlasten.
Durch die Nichtabschaffung der kalten Progression und die weiterhin steigende Inflation und Teuerung - vor allem am Energiesektor - wird diese Ersparnis bis 2024 jedoch deutlich geringer ausfallen als von der Bundesregierung bisher propagiert wurde.
Mehr Informationen: Familienbonus Plus
