Trotz abflachender Inflation in den letzten Monaten - im März lag die Teuerung bei 4,1 Prozent -, sind die ohnehin schon hohen Preise für viele Familien weiterhin eine finanzielle Belastung. Für viele von ihnen gibt es heuer noch hunderte Euro an Entlastung.
Neben dem der Familienbeihilfe, dem Familienbonus und dem Kindermehrbetrag gibt es diverse neue Zuschüsse, erhöhte Förderungen und Beihilfen - etwa für Schulkosten oder die Kinderbetreuung - und steuerliche Entlastungen die man 2024 noch beantragen oder automatisch ausgezahlt bekommen kann. Eine ausführliche Übersicht findet man hier auf Finanz.at.
720 Euro für Alleinerziehende pro Kind
Der 60-Euro-Kinderzuschuss für jedes Kind von Alleinerziehenden, die nicht mehr als 2.000 Euro brutto monatlich verdienen, wird auch heuer bis Jahresende automatisch ausgezahlt. Voraussetzung ist, dass anhand der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2023 der Alleinerzieher- oder Alleinverdienerabsetzbetrag geltend gemacht und die Einkommensgrenze eingehalten wird. Für das gesamte Kalenderjahr sind das zwölfmal 60 Euro - also 720 Euro insgesamt.
Derzeit müssen viele Anspruchsberechtigte jedoch auf ihre Auszahlung warten, bis die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2023 abgeschlossen wurde. Wer diese noch nicht eingereicht hat, sollte das daher schnellstmöglich erledigen. Finanz.at hat berichtet.
Familienbonus Plus wird erhöht
Im Rahmen des Steuerausgleichs für das Jahr 2023 können Familien auch heuer wieder den Familienbonus in Höhe von 2.000 Euro pro Kind bis 18 Jahre und 650 Euro pro Kind über 18 Jahre geltend machen. Wer den Familienbonus bereits bei der monatlichen Lohnverrechnung berücksichtigt, profitiert bei Kindern über 18 Jahren sogar vom erhöhten Betrag von 700 Euro für das Jahr 2024. Alle Details zum Lohnsteuerausgleich und einen Familienbonus-Rechner findet man hier auf Finanz.at.
Kindermehrbetrag steigt ebenfalls auf 700 Euro
Auch der Kindermehrbetrag wird für das Jahr 2024 von 550 auf 700 Euro erhöht. Anspruch darauf haben jene Personen, die aufgrund der zu geringen Lohnsteuer keinen Anspruch auf den Familienbonus haben. Auch der Mehrkindzuschlag kann beim Steuerausgleich erstmals in neuer Höhe von 21,19 Euro pro Kind beantragt werden (zuvor 20 Euro).
Zuschuss für AlleinerzieherInnen bis 750 Euro
Im Burgenland gibt es auch heuer wieder den Alleinerzieher-Zuschuss. Die Höhe beträgt pro Kind 200 Euro, ab dem vierten Kind wird sie pauschal mit 750 Euro abgegolten. Ein Antrag ist noch bis 15. November 2024 möglich.
Die Voraussetzungen für einen Anspruch sind, dass der Hauptwohnsitz der Antragsteller im Burgenland liegt, für jedes berücksichtigte Kind ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und das Netto-Haushaltseinkommens bei einem Kind 1.700 Euro pro Monat, bei zwei Kindern 2.000 Euro, bei drei Kinder 2.300 Euro und ab vier Kindern 2.600 Euro monatlich nicht übersteigt. Alimente und Unterhaltsvorschüsse werden ebenfalls zu berücksichtigt.
1.450 Euro als Familienzeitbonus
Der sogenannte Familienzeitbonus - also der Bezug während der Väterkarenz - wurde bereits im Vorjahr rückwirkend mit August auf rund 1.450 Euro pro Monat verdoppelt. Das sind pro Tag 47,82 Euro statt der bisherigen 23,91 Euro. Die Anrechnung gilt seit August 2023. Zudem wird der Familienzeitbonus (FZB) nicht mehr an das Kinderbetreuungsgeld angerechnet.
Steuerabsetzbeträge für Kinder
Die steuerlichen Absetzbeträge steigen um bis zu 9,90 Prozent. Das betrifft etwa auch den Alleinerzieher- und Alleinverdienerabsetzbetrag.
Jahr | 1 Kind | 2 Kinder | je weiteres Kind | Erhöhung |
---|---|---|---|---|
2025 | 601 Euro | 813 Euro | + 267 Euro | + 5,0 % |
2024 | 572 Euro | 774 Euro | + 255 Euro | + 9,90 % |
2023 | 520 Euro | 704 Euro | + 232 Euro | + 5,20 % |
2022 | 494 Euro | 669 Euro | + 220 Euro |
150 bis 960 Euro als Kinderbetreuungsbonus
Der Kinderbetreuungsbonus in Oberösterreich wird seit Januar 2024 auf 80 Euro monatlich erhöht. Das bringt Anspruchsberechtigten somit heuer insgesamt 960 Euro zusätzlich als Förderung.
Die Voraussetzungen sind, dass kein kostenloses Angebot zur Kinderbetreuung in Anspruch genommen wird (beitragsfreier Kindergarten bis 13:00 Uhr), das Kind mindestens 37 Monate als ist und es in einem gemeinsamen Haushalt mit einem Elterteil in Oberösterreich lebt. Zudem müssen Elternteil und Kind österreichische oder EU-Staatsbürger sein. Ein Antrag kann das gesamte Kalenderjahr 2024 online oder direkt beim Land Oberösterreich gestellt werden. Beilagen zum Antrag sind dabei nicht notwendig.
Gleichzeitig unterstützt auch die Arbeiterkammer Niederösterreich Familien noch bis Ende Juni 2024 mit einem 150-Euro-Kinderbetreuungsbonus. Ein Antrag kann ebenfalls online eingebracht werden.
261 Euro als Familienzuschuss
Der Familienzuschuss in Kärnten beträgt heuer zwischen 58 und 261 Euro. Dieser steht einkommensschwachen Familien in Kärnten zu und berechnet sich anhand des Netto-Familieneinkommens und der Anzahl der Familienmitglieder. Der Zuschuss kann maximal 48 Monate beansprucht werden und muss alle sechs Monate erneut beantragt werden.
Nach Ende der Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes ist ein erstmaliger Antrag auf den Familienzuschuss möglich. Die tatsächliche Höhe anhand des Einkommens und der Anzahl der Kinder kann mit dem Online-Rechner des Landes Kärnten berechnet werden. Ein Antrag ist hier online möglich.
Bis zu 3,30 Prozent Zinsen p.a. - Laufzeiten ab 3 Monate möglich, Einlage von 5.000 bis 150.000 Euro.
Schulstartgeld steigt auf 116 Euro
Neben der Familienbeihilfe und den Absetzbeträgen, steigt auch das Schulstartgeld für das heurige Jahr von zuvor 105,80 Euro auf 116,10 Euro pro Kind. Die Auszahlung wird im Herbst gemeinsam mit der Familienbeihilfe für September erfolgen.
Schulbeihilfen
Je nach Bundesland und Einkommen steht Familien zudem auch eine Schulbeihilfe zu. Diese beträgt etwa in der Steiermark oder Salzburg bis zu 300 Euro, in Tirol bis zu 200 Euro pro Kind. Ein Antrag ist dabei notwendig. Alle Details zu den aktuellen Schulbeihilfen findet man hier auf Finanz.at.
Mehr Informationen: Familienbonus Plus