Das Paket zur Abschaffung der kalten Progression für 2024 wurde nun final im Ministerrat beschlossen. Darin geregelt ist die Vergabe des letzten Drittels der steuerlichen Entlastung - in Summe 1,2 Milliarden Euro. Damit werden nicht nur die Einkommens- und Lohnsteuertarife weiter gesenkt, sondern auch Familienleistungen erhöht und die Absetzbeträge in vollem Umfang angehoben.
Kindermehrbetrag steigt auf 700 Euro pro Kind jährlich
Der Kindermehrbetrag wird ab 01. Januar 2024 von 550 auf 700 Euro erhöht. Anspruch darauf haben jene Personen, die aufgrund der zu geringen Lohnsteuer keinen Anspruch auf den Familienbonus haben. Dieser Betrag gilt pro Kind und Jahr und kann bei der Arbeitnehmerveranlagung für das vergangene Kalenderjahr beantragt werden. Er soll Alleinerziehende, Alleinverdienende bzw. Familien mit Kindern finanziell entlasten.
Absetzbeträge steigen um 9,9 Prozent
Eine weitere Maßnahme im Rahmen dieses Pakets ist die Valorisierung der steuerlichen Absetzbeträge um 9,9 Prozent. Dadurch steigen der Alleinverdienerabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag, der Kinderabsetzbetrag, Mehrkindzuschlag oder der Unterhaltsabsetzbetrag deutlich an.
Absetzbetrag | 2023 | 2024 |
---|---|---|
Alleinverdienerabsetzbetrag | 520 Euro 2. Kind: +184 Euro 3. Kind & weitere: +232 Euro |
571,48 Euro 2. Kind: +202,22Euro 3. Kind & weitere: +254,97 Euro |
Alleinerzieherabsetzbetrag | 520 Euro 2. Kind: +184 Euro 3. Kind & weitere: +232 Euro |
571,48 Euro 2. Kind: +202,22Euro 3. Kind & weitere: +254,97 Euro |
Kinderabsetzbetrag | 61,79 Euro | 67,78 Euro |
Mehrkindzuschlag | 21,19 Euro | 23,25 Euro |
Pensionistenabsetzbetrag | 868 Euro Erhöhter Betrag: 1.278 Euro |
953,93 Euro Erhöhter Betrag: 1.404,52 Euro |
Verkehrsabsetzbetrag | 421 Euro Erhöhter Betrag: 726 Euro Zuschlag: 684 Euro |
462,68 Euro Erhöhter Betrag: 797,87 Euro Zuschlag: 751,72 Euro |
Unterhaltsabsetzbetrag | 31,00 bis 62,00 Euro | 34,07 Euro bis 68,14 Euro |
Wie hoch das Einkommen durch diese Valorisierung und die steuerliche Entlastung ab 01. Januar 2024 ausfallen wird, kann mit dem Brutto-Netto-Rechner 2024 auf Finanz.at berechnet werden.

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Weitere Erhöhungen ab 2024
Die Valorisierung der Familienbeihilfe von 9,7 Prozent ab 2024 bringt jährlich bis zu 275 Euro mehr pro Kind - bei größeren Familien steigt der Betrag nochmals an. Die Höhe der Familienbeihilfe ab 2024 kann mit dem Online-Rechner auf Finanz.at berechnet werden.
Alter des Kindes | 2023 | 2024 * |
---|---|---|
ab Geburt | 120,61 Euro | 132,31 Euro |
ab 3 Jahren | 128,97 Euro | 141,48 Euro |
ab 10 Jahren | 149,70 Euro | 164,22 Euro |
ab 19 Jahren | 174,68 Euro | 191,62 Euro |
Auch die Geschwisterstaffelung wird um diesen Wert erhöht:
Geschwisterstaffel | 2023 | 2024 |
---|---|---|
2 Kinder | 7,51 Euro | 8,24 Euro |
3 Kinder | 18,41 Euro | 20,20 Euro |
4 Kinder | 28,04 Euro | 30,76 Euro |
5 Kinder | 33,86 Euro | 37,14 Euro |
6 Kinder | 37,77 Euro | 41,43 Euro |
7 Kinder + | 55,02 Euro | 60,36 Euro |
Auch der Kinderabsetzbetrag wird 2024 um 9,7 Prozent von 61,79 Euro (2023) auf 67,78 Euro pro Kind monatlich erhöht.
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