700 Euro pro Kind: Weitere Familien-Entlastung ab 2024 beschlossen

Die Abschaffung der kalten Progression umfasst neben der Senkung der Lohn- und Einkommensteuer auch weitere Entlastungen für Familien. Zudem werden die Steuerabsetzbeträge um fast zehn Prozent erhöht. Alle Details und Online-Rechner dazu findet man hier auf Finanz.at.

29.09.2023, 07:15 Uhr von
Kinderbonus Österreich
Bildquelle: Finanz.at (Montage) / Kinderbonus Österreich

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Das Paket zur Abschaffung der kalten Progression für 2024 wurde nun final im Ministerrat beschlossen. Darin geregelt ist die Vergabe des letzten Drittels der steuerlichen Entlastung - in Summe 1,2 Milliarden Euro. Damit werden nicht nur die Einkommens- und Lohnsteuertarife weiter gesenkt, sondern auch Familienleistungen erhöht und die Absetzbeträge in vollem Umfang angehoben.

Kindermehrbetrag steigt auf 700 Euro pro Kind jährlich

Der Kindermehrbetrag wird ab 01. Januar 2024 von 550 auf 700 Euro erhöht. Anspruch darauf haben jene Personen, die aufgrund der zu geringen Lohnsteuer keinen Anspruch auf den Familienbonus haben. Dieser Betrag gilt pro Kind und Jahr und kann bei der Arbeitnehmerveranlagung für das vergangene Kalenderjahr beantragt werden. Er soll Alleinerziehende, Alleinverdienende bzw. Familien mit Kindern finanziell entlasten.

Absetzbeträge steigen um 9,9 Prozent

Eine weitere Maßnahme im Rahmen dieses Pakets ist die Valorisierung der steuerlichen Absetzbeträge um 9,9 Prozent. Dadurch steigen der Alleinverdienerabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag, der Kinderabsetzbetrag, Mehrkindzuschlag oder der Unterhaltsabsetzbetrag deutlich an.

Absetzbetrag 2026 2025
Alleinverdienerabsetzbetrag 612 Euro
2. Kind: + 216 Euro
3. Kind & weitere: + 273 Euro
601 Euro
2. Kind: + 212 Euro
3. Kind & weitere: + 268 Euro
Alleinerzieherabsetzbetrag 612 Euro
2. Kind: + 216 Euro
3. Kind & weitere: + 273 Euro
601 Euro
2. Kind: + 212 Euro
3. Kind & weitere: + 268 Euro
Kinderabsetzbetrag 70,90 Euro 70,90 Euro
Mehrkindzuschlag 23,30 Euro 24,40 Euro
Pensionistenabsetzbetrag 1.020 Euro
Erhöhter Betrag: 1.502 Euro
1.002 Euro
Erhöhter Betrag: 1.476 Euro
Verkehrsabsetzbetrag 496 Euro
Erhöhter Betrag: 853 Euro
Zuschlag: 804 Euro
487 Euro
Erhöhter Betrag: 838 Euro
Zuschlag: 790 Euro
Unterhaltsabsetzbetrag 38 bis 75 Euro 37 bis 73 Euro

Wie hoch das Einkommen durch diese Valorisierung und die steuerliche Entlastung ab 01. Januar 2024 ausfallen wird, kann mit dem Brutto-Netto-Rechner 2024 auf Finanz.at berechnet werden.

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Weitere Erhöhungen ab 2024

Die Valorisierung der Familienbeihilfe von 9,7 Prozent ab 2024 bringt jährlich bis zu 275 Euro mehr pro Kind - bei größeren Familien steigt der Betrag nochmals an. Die Höhe der Familienbeihilfe ab 2024 kann mit dem Online-Rechner auf Finanz.at berechnet werden.

Alter des Kindes 2025 2026 *
ab Geburt 138,40 Euro 138,40 Euro
ab 3 Jahren 148,00 Euro 148,00 Euro
ab 10 Jahren 171,80 Euro 171,80 Euro
ab 19 Jahren 200,40 Euro 200,40 Euro
* Für das Jahr 2026 gibt es aufgrund des Budgetdefizits keine Erhöhung der Familienleistungen (Valorisierung).

Auch die Geschwisterstaffelung wird um diesen Wert erhöht:

Geschwisterstaffel 2025 2026 *
2 Kinder 8,60 Euro 8,60 Euro
3 Kinder 21,10 Euro 21,10 Euro
4 Kinder 32,10 Euro 32,10 Euro
5 Kinder 38,90 Euro 38,90 Euro
6 Kinder 43,40 Euro 43,40 Euro
7 Kinder + 63,00 Euro 63,00 Euro
* Für das Jahr 2026 gibt es aufgrund des Budgetdefizits keine Erhöhung der Familienleistungen (Valorisierung).

Auch der Kinderabsetzbetrag wird 2024 um 9,7 Prozent von 61,79 Euro (2023) auf 67,78 Euro pro Kind monatlich erhöht.

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Mehr Informationen: Kindermehrbetrag

Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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