700 Euro pro Kind: Weitere Familien-Entlastung ab 2024 beschlossen

Die Abschaffung der kalten Progression umfasst neben der Senkung der Lohn- und Einkommensteuer auch weitere Entlastungen für Familien. Zudem werden die Steuerabsetzbeträge um fast zehn Prozent erhöht. Alle Details und Online-Rechner dazu findet man hier auf Finanz.at.

29.09.2023, 07:15 Uhr von
Kinderbonus Österreich
Bildquelle: Finanz.at (Montage) / Kinderbonus Österreich
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Das Paket zur Abschaffung der kalten Progression für 2024 wurde nun final im Ministerrat beschlossen. Darin geregelt ist die Vergabe des letzten Drittels der steuerlichen Entlastung - in Summe 1,2 Milliarden Euro. Damit werden nicht nur die Einkommens- und Lohnsteuertarife weiter gesenkt, sondern auch Familienleistungen erhöht und die Absetzbeträge in vollem Umfang angehoben.

Kindermehrbetrag steigt auf 700 Euro pro Kind jährlich

Der Kindermehrbetrag wird ab 01. Januar 2024 von 550 auf 700 Euro erhöht. Anspruch darauf haben jene Personen, die aufgrund der zu geringen Lohnsteuer keinen Anspruch auf den Familienbonus haben. Dieser Betrag gilt pro Kind und Jahr und kann bei der Arbeitnehmerveranlagung für das vergangene Kalenderjahr beantragt werden. Er soll Alleinerziehende, Alleinverdienende bzw. Familien mit Kindern finanziell entlasten.

Absetzbeträge steigen um 9,9 Prozent

Eine weitere Maßnahme im Rahmen dieses Pakets ist die Valorisierung der steuerlichen Absetzbeträge um 9,9 Prozent. Dadurch steigen der Alleinverdienerabsetzbetrag, Alleinerzieherabsetzbetrag, der Kinderabsetzbetrag, Mehrkindzuschlag oder der Unterhaltsabsetzbetrag deutlich an.

Absetzbetrag 2023 2024
Alleinverdienerabsetzbetrag 520 Euro
2. Kind: +184 Euro
3. Kind & weitere: +232 Euro
571,48 Euro
2. Kind: +202,22 Euro
3. Kind & weitere: +254,97 Euro
Alleinerzieherabsetzbetrag 520 Euro
2. Kind: +184 Euro
3. Kind & weitere: +232 Euro
571,48 Euro
2. Kind: +202,22 Euro
3. Kind & weitere: +254,97 Euro
Kinderabsetzbetrag 61,79 Euro 67,78 Euro
Mehrkindzuschlag 21,19 Euro 23,25 Euro
Pensionistenabsetzbetrag 868 Euro
Erhöhter Betrag: 1.278 Euro
953,93 Euro
Erhöhter Betrag: 1.404,52 Euro
Verkehrsabsetzbetrag 421 Euro
Erhöhter Betrag: 726 Euro
Zuschlag: 684 Euro
462,68 Euro
Erhöhter Betrag: 797,87 Euro
Zuschlag: 751,72 Euro
Unterhaltsabsetzbetrag 31,00 bis 62,00 Euro 34,07 Euro bis 68,14 Euro

Wie hoch das Einkommen durch diese Valorisierung und die steuerliche Entlastung ab 01. Januar 2024 ausfallen wird, kann mit dem Brutto-Netto-Rechner 2024 auf Finanz.at berechnet werden.

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Weitere Erhöhungen ab 2024

Die Valorisierung der Familienbeihilfe von 9,7 Prozent ab 2024 bringt jährlich bis zu 275 Euro mehr pro Kind - bei größeren Familien steigt der Betrag nochmals an. Die Höhe der Familienbeihilfe ab 2024 kann mit dem Online-Rechner auf Finanz.at berechnet werden.

Alter des Kindes 2023 2024 *
ab Geburt 120,61 Euro 132,31 Euro
ab 3 Jahren 128,97 Euro 141,48 Euro
ab 10 Jahren 149,70 Euro 164,22 Euro
ab 19 Jahren 174,68 Euro 191,62 Euro
* Erhöhung ab 2024 (Valorisierung): + 9,7%

Auch die Geschwisterstaffelung wird um diesen Wert erhöht:

Geschwisterstaffel 2023 2024
2 Kinder 7,51 Euro 8,24 Euro
3 Kinder 18,41 Euro 20,20 Euro
4 Kinder 28,04 Euro 30,76 Euro
5 Kinder 33,86 Euro 37,14 Euro
6 Kinder 37,77 Euro 41,43 Euro
7 Kinder + 55,02 Euro 60,36 Euro

Auch der Kinderabsetzbetrag wird 2024 um 9,7 Prozent von 61,79 Euro (2023) auf 67,78 Euro pro Kind monatlich erhöht.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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