Die seit vergangenem Jahr gegen die Teuerung beschlossenen und ausbezahlten Boni nehmen kein Ende. So werden auch noch im Juni und den kommenden Monaten weitere Direktzahlungen an unterschiedliche Personengruppen folgen. Doch nicht alle werden antragslos und automatisch überwiesen. Für einige Bonuszahlungen muss man selbst aktiv werden.
Hier findet man eine Übersicht der Zuschüsse, die man in Österreich noch beantragen oder dafür selbst aktiv werden muss:
Klimabonus
Der Klimabonus wird, wie bereits im vergangenen Jahr, ab September an alle Personen ausbezahlt werden, die mindestens 183 Tage in diesem Kalenderjahr in Österreich gemeldet sind. Dabei wird der Betrag für 2023 um 10 Prozent auf 110 bis 220 Euro - je nach Wohnort - erhöht.
Um den Betrag direkt aufs Konto überwiesen zu bekommen, muss man jedoch bis zum Stichtag am 10. Juli selbst aktiv werden. Bis dahin müssen die Kontodaten in FinanzOnline hinterlegt bzw. aktualisiert werden. Andernfalls erfolgt die Auszahlung abermals via Gutscheinen über den Postweg. Alle Details zu den Voraussetzungen, der Auszahlung und der Höhe des Klimabonus findet man hier auf Finanz.at.
Teuerungsabsetzbetrag
Der Teuerungsabsetzbetrag kann im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) beantragt werden. Er beträgt bis zu 500 Euro und steht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bis zu einem Einkommen von 18.200 Euro in vollem Umfang zu. Bis zu einem Einkommen von 24.200 Euro wird der Betrag gleichmäßig einschleifend reduziert.
Ab Juli wird für alle ArbeitnehmerInnen, die bislang keine Arbeitnehmerveranlagung für das Kalenderjahr 2022 selbst eingebracht haben, eine antragslose (automatische) Veranlagung durchgeführt. Dabei verliert man im Durchschnitt bis zu 437 Euro an Steuergutschrift, wie Finanz.at exklusiv zuerst berichtet hat.
Ab 2025 werden die Strompreise und Netzgebühren in Österreich teurer. Mit nur wenigen Klicks kann mandaher bis zu 850 Euro sparen. Der Strompreisvergleich von tarife.at macht es möglich!
Reparaturbonus
Auch heuer kann der Reparaturbonus von bis zu 200 Euro für diverse Haushalts- und Elektrogeräte bei ausgewählten Partnerunternehmen und Händlern eingelöst werden. Konkret betrifft das unter anderem die Reparatur von Kaffeemaschinen, TV-Geräte, Smartphones oder Notebooks. Seit wenigen Monaten zählt unter anderem auch der Handelriese MediaMarkt zu den ausgewählten Parnterunternehmen. Um den Bonus zu beanspruchen, muss man selbst aktiv werden und einen entsprechenden Bon online einlösen.
Alle Details zum Reparaturbonus findet man hier auf Finanz.at.
Zuschuss zu Wohn-, Heiz- und Energiekosten
In Niederösterreich und Wien endet die Antragsfrist für den Wohn- und Heizkostenzuschuss von 150 Euro bzw. den Energiebonus von 200 Euro mit 30. Juni. Wer noch keinen Antrag gestellt hat und die Voraussetzung für die Auszahlung der Zuschüss erfüllt, kann das noch bis Monatsende direkt online erledigen. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at. Diese Zahlungen sollen die steigenden Wohn- und Heizkosten in Österreich abfedern.
In Oberösterreich wurde der OÖ Wohn- und Energiekostenbonus von 200 bis 400 Euro erst kürzlich um einen Monat verlängert. Damit kann dieser Zuschuss noch bis Ende Juli beantragt und ausbezahlt werden.
Teuerungsprämie
Für diese Prämie von 3.000 Euro steuerfrei pro MitarbeiterIn muss man zwar nicht selbst, wohl aber der jeweilige Arbeitgeber aktiv werden. Wie schon für das vergangene Kalenderjahr, kann auch für das Jahr 2023 eine steuer- und abgabenfreie Teuerungsprämie an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von bis zu 3.000 Euro überwiesen werden. Diese unterliegen bestimmten Voraussetzungen, die erfüllt bzw. eingehalten werden müssen.
Mehr Informationen: Klimabonus