Neuerungen & Kürzungen fix: Das ändert sich jetzt bei der Teilzeit vor Pensionsantritt

Die Altersteilzeit wird in Österreich komplett neu geregelt. Die Bezugsdauer wird dabei gekürzt, die Anspruchsvoraussetzungen neu geregelt. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

11.11.2025, 07:00 Uhr von
Pension
Bildquelle: Finanz.at (Montage) / Pension

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Ab dem Jahr 2026 treten in Österreich deutliche Änderungen bei der geförderten Altersteilzeit in Kraft. Die Bundesregierung verschärft das Modell schrittweise, um die Dauer und die Anspruchsvoraussetzungen neu zu regeln. Ziel ist, das System nachhaltiger zu gestalten und den tatsächlichen Übergang in die Pension stärker an den Arbeitsmarkt anzupassen.

Künftig wird die maximale Bezugsdauer verkürzt: Wer 2026 in Altersteilzeit eintritt, kann diese nur noch 4,5 Jahre lang nutzen. 2027 sinkt die Dauer auf vier Jahre, 2028 auf 3,5 Jahre und ab 2029 sind höchstens drei Jahre möglich. Damit fällt die bisherige Obergrenze von fünf Jahren endgültig weg.

Unverändert bleibt der frühestmögliche Beginn der Altersteilzeit – nämlich fünf Jahre vor dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter. Auch ein späterer Start ist weiterhin möglich. Eine Ausnahme gilt für Personen mit Anspruch auf die sogenannte Hacklerregelung: Sie dürfen bis zu ein Jahr über den Pensionsstichtag hinaus in Altersteilzeit bleiben.

Zusätzlich wird die erforderliche Beschäftigungszeit vor Antritt verlängert. Statt derzeit 780 Wochen (15 Jahre) innerhalb der letzten 25 Jahre müssen bis 2029 884 Wochen (17 Jahre) nachgewiesen werden. Diese Erhöhung erfolgt schrittweise, in Acht-Wochen-Schritten pro Quartal.

Nebenbeschäftigung wird ebenfalls neu geregelt

Neu geregelt wird auch die Nebenbeschäftigung: Ab 2026 sind während der Altersteilzeit grundsätzlich keine Nebenjobs erlaubt – auch keine geringfügigen. Ausnahmen bestehen nur dann, wenn die Nebentätigkeit bereits im Jahr vor dem Beginn der Altersteilzeit regelmäßig ausgeübt wurde. Betroffene müssen diese Tätigkeit beim AMS melden. Nicht gemeldete oder unzulässige Nebenbeschäftigungen müssen bis 30. Juni 2026 beendet werden.

Auch bei der Berechnung des Lohnausgleichs gibt es Änderungen: Überstunden und Pauschalen der letzten zwölf Monate vor Beginn der Altersteilzeit werden künftig nicht mehr berücksichtigt.

Laut AK-Expertin Verena Stiboller haben die neuen Regeln keine negativen Auswirkungen auf Pension, Krankengeld oder Arbeitslosengeld. Dennoch empfiehlt sie Beschäftigten, sich frühzeitig zu informieren: Wer den Wechsel in die Altersteilzeit plant, sollte prüfen, welche Übergangsfristen gelten – denn mit 2026 beginnt eine Phase tiefgreifender Umstellungen.

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Mehr Informationen: Altersteilzeit

Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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