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Viele private Haushalte können kurz vor Jahresende noch Ausgaben steuerlich geltend machen und damit ihre Steuerlast senken. Steuerexpertin Karin Eckhart von Deloitte Styria weist darauf hin, dass zahlreiche Entlastungen unbekannt oder ungenutzt bleiben – und fasst die wichtigsten Punkte zusammen.
Homeoffice und Arbeitsmittel
Für Homeoffice-Tage kann der Arbeitgeber bis zu 3 Euro pro Tag, maximal 300 Euro jährlich, steuerfrei auszahlen. Fehlt dieser Ersatz oder fällt er niedriger aus, lässt sich der Differenzbetrag im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.
Wer mindestens 26 Tage im Jahr von zu Hause gearbeitet hat, kann zusätzlich Möbel wie Schreibtisch, Bürostuhl oder Lampen absetzen – gedeckelt auf 300 Euro pro Jahr. Bei digitalen Arbeitsmitteln wie Laptop, Maus oder Drucker ist zu beachten, dass deren Anschaffungskosten um das Homeoffice-Pauschale gekürzt werden.
Anschaffungen teurer beruflicher Geräte (über 1.000 Euro) können noch 2025 steuerliche Wirkung entfalten, weil zumindest eine Halbjahresabschreibung möglich ist.
Pendlerpauschale prüfen
Wurde ein Öffi-Ticket vom Arbeitgeber ersetzt, schließt das das Pendlerpauschale nicht mehr automatisch aus. Seit der Neuregelung wird das Pauschale lediglich um den Wert des Tickets gekürzt. Ein Anspruch kann bereits ab vier Pendeltagen pro Monat bestehen. Ein Blick auf die tägliche Strecke und Anzahl der Arbeitstage lohnt sich.
Reisekosten und berufliche Fahrten
Werden Reisekosten nicht oder nur zum Teil ersetzt, können die nicht gedeckten Beträge als Werbungskosten abgesetzt werden. Für Flug-, Bahn- und Hotelkosten gelten strenge Regeln, Fahrtkosten (außer Arbeitsweg) hingegen können bei jeder beruflich veranlassten Fahrt geltend gemacht werden.
Aus- und Fortbildung
Kosten für Fortbildungen im ausgeübten Beruf sind ebenso abzugsfähig wie Ausbildungen, die eine künftige Berufsausübung ermöglichen. Dazu zählen etwa Kurse, Seminare oder Studiengebühren.
Öko-Sonderausgaben
Für geförderte Klimamaßnahmen gelten weiterhin Sonderausgabenpauschalen:
- 800 Euro jährlich für geförderte thermisch-energetische Sanierungen
- 400 Euro jährlich für einen geförderten Heizkesseltausch
Die Beträge werden ab dem Jahr der Förderung fünf Jahre lang automatisch in der Veranlagung berücksichtigt. Voraussetzung ist, dass eine Bundesförderung tatsächlich ausbezahlt wurde.
Freiwilligenarbeit und Spenden
Für Freiwillige besteht weiterhin die Möglichkeit eines steuerfreien pauschalen Kostenersatzes:
- Kleines Freiwilligenpauschale: bis 30 Euro pro Tag / bis 1.000 Euro pro Jahr
- Großes Freiwilligenpauschale: bis 50 Euro pro Tag / bis 3.000 Euro pro Jahr
Spenden an spendenbegünstigte Organisationen sind bis zu 10 % des steuerlichen Jahreseinkommens absetzbar. Seit 2024 können auch Einrichtungen aus Bildung, Kunst und Sport diese Begünstigung erhalten. Kirchenbeiträge bleiben bis zu 600 Euro abzugsfähig.
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