Fristen & Auszahlung: Wann der Steuerausgleich heuer möglich ist

Viele Steuerzahlerinnen und Steuerzahler warten bereits darauf, ihre jährliche Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) durchführen zu können. Ab wann der Steuerausgleich für 2025 möglich ist, welche Fristen und Neuerungen es heuer gibt und wie lange die Auszahlung dauern wird, findet man hier auf Finanz.at.

12.02.2026, 07:00 Uhr von
Kalender
Bildquelle: Finanz.at (Montage) / Kalender

Beim Steuerausgleich holt man sich heuer durchschnittlich mehr als 1.000 € zurück. Mit der neuen App gelingt das in wenigen Minuten. Jetzt App herunterladen!

Die Arbeitnehmerveranlagung kann vom Finanzamt erst bearbeitet und durchgeführt werden, wenn auch der bzw. die Jahreslohnzettel für das betroffene Jahr beim Finanzamt eingelangt sind. Diese müssen vom Arbeitgeber und den auszahlenden Stellen, wie etwa der PVA oder dem AMS, bis spätestens Ende Februar des Folgejahres übermittelt werden. Heuer wäre das also der 28. Februar 2026. Eine Einreichung ist bereits zuvor möglich. Dabei dürfte die durchschnittliche Rückerstattung aufgrund höherer Absetzbeträge heuer abermals ansteigen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können in ihrem FinanzOnline-Konto (FON) einsehen, ob diese Unterlagen bereits in den elektronischen Steuerakt eingespielt wurden. So wird überprüft, ob die Durchführung des Lohnsteuerausgleichs bereits erfolgen kann.

Grundsätzlich hat das Finanzamt bis zu sechs Monate Zeit, um den Antrag zu bearbeiten und einen Bescheid über das Ergebnis der Arbeitnehmerveranlagung an die AntragstellerInnen zu übermitteln. Kommt es zu einer Gutschrift, kann diese nach Bescheidzustellung überwiesen bzw. ausgezahlt werden.

Im Falle von Ergänzungsansuchen - also Nachfragen oder -Forderungen des BMF zum Steuerausgleich - so kann die Bearbeitungsdauer länger ausfallen. In der Regel erfolgt die Bearbeitung und Auszahlung durch das BMF jedoch binnen weniger Wochen.

Das bedeutet, dass eine Auszahlung für die Gutschrift für das Jahr 2025 wohl spätestens im September 2026 erfolgen sollte, sofern die maximale Bearbeitungsdauer benötigt und keine Ergänzungsansuchen gestellt werden. In der Regel erfolgt die Bescheidzustellung jedoch innerhalb von vier bis sechs Wochen nach Antragstellung. Die Auszahlung erfolgt wiederum innerhalb der nächsten drei Wochen nach Ausstellung des Bescheids.

Neuer Rechner zeigt voraussichtliche Gutschrift

Ein neuer Steuerausgleich-Rechner zeigt anhand weniger Eingaben, wie hoch die voraussichtliche Gutschrift vom Finanzamt ausfallen wird. Dazu werden auf Basis der Antworten zur persönlichen Situation Berechnungen durchgeführt sowie Vergleichswerte und Schätzungen herangezogen, um die Höhe zu berechnen.

Mit der neuen Steuer-App kann man in wenigen Minuten den Steuerausgleich einreichen und sich die Gutschrift vom Finanzamt zurückholen. Durchschnittlich sind über 1.000 Euro möglich. Jetzt App herunterladen und starten!

500 Euro höhere Gutschrift

Bei der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung, die ab 01. Juli 2026 automatisch für alle Personen erfolgt, die keinen eigenen Steuerausgleich durchgeführt haben, erfolgt die Rückerstattung der Steuergutschrift binnen 11 Tagen, wie das BMF selbst bekanntgibt. Dabei kommt es jedoch durchschnittlich zu deutlich geringeren Gutschriften als bei selbst durchgeführten Veranlagungen. Ein Unterschied von bis zu 500 Euro ist möglich, wie Finanz.at exklusiv zuerst berichtet hat. Jährlich betrifft das immerhin rund 1,7 Millionen ArbeitnehmerInnen.

Der Steuerausgleich für das Jahr 2025 kann bereits jetzt eingereicht werden, auch wenn der Jahreslohnzettel noch nicht an das Finanzamt übermittelt wurde. Die Bearbeitung durch die Behörden kann jedoch erst erfolgen, wenn alle Unterlagen und Daten des zu veranlagenden Jahres vorhanden sind. Der Lohnsteuerausgleich kann auch heuer wieder mit der neuer Steuer-App innerhalb weniger Minuten direkt vom Smartphone eingereicht werden.

Pflichtveranlagung bis Juni 2026

Wer unter die Pflichtveranlagung fällt, muss den Antrag heuer bis spätestens 30. Juni 2026 in elektronischer Form via FinanzOnline oder Steuer-App an das Finanzamt übermitteln. Alle Voraussetzungen für die Pflichtveranlagung findet man hier auf Finanz.at.

Neuheiten beim Lohnsteuerausgleich

Ab Januar 2026 gelten einige neue Regelungen beim Lohnsteuerausgleich, die bei der Veranlagung für das Jahr 2025 geltend gemacht werden können:

  • Mehrkindzuschlag : Der Mehrkindzuschlag steigt auf 24,40 Euro pro Kind.
  • Alleinverdiener- & Alleinerzieherabsetzbetrag : Der Alleinverdiener- und der Alleinerzieherabsetzbetrag steigen auf mindestens 601 Euro.
  • Verkehrsabsetzbetrag : Auch der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag steigt für das Jahr 2025 und kann beim Lohnsteuer ausgleich geltend gemacht werden.
  • Auch der Pension istenabsetzbetrag und der Unterhalt sabsetzbetrag wurden erhöht.
  • Mit der neuen Steuer-App kann der Lohnsteuerausgleich schnell und einfach vom Smartphone aus durchgeführt werden.

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aktualisiert: 12.02.2026, 07:00 Uhr
News in Steuern

Mehr Informationen: Lohnsteuerausgleich

Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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