Regierung zahlt geringen Einkommen neue Haushaltsgeräte

Einkommensschwache Haushalte erhalten Unterstützung beim Austausch energieintensiver Elektrogroßgeräte, sowie eine "einfach umsetzbare Energiesparberatung". Die finanziellen Mittel von 30 Millionen Euro jährlich stellt der Energie- und Klimafonds zur Verfügung. Für Reparaturen von Elektrogeräten steht zudem ein Bonus von 200 Euro auch heuer zur Verfügung.

02.03.2023, 08:00 Uhr von
Elektrogeräte
Bildquelle: Finanz.at (Montage) / Elektrogeräte

Neue Haushaltsgeräte für geringe Einkommen

Haushalte mit geringem Einkommen werden ab sofort beim Energiesparen und dem Austausch von Elektrogeräten unterstützt. Die Förderung wird gemeinsam mit dem Klima- und Energiefonds und der Caritas gestartet, wie Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) vergangene Woche präsentierte.

Mit einem Volumen von 30 Millionen Euro jährlich werden damit einkommensschwache Haushalte bis 2026 unterstützt. Die Förderaktion wird dabei in drei Schritten erfolgen. Nach einem anfänglichen Beratungsgespräch zum Energiesparen, erfolgt eine weitere Beratung in der Wohnung bzw. dem Haus durch eigens ausgebildete MitarbeiterInnen der Caritas und Volkshilfe. Dabei sollen "einfach umsetzbare Energiesparmaßnahmen" gefunden und mit den Betroffenen erörtert werden.

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Wird ein Gerätetausch empfohlen, sorgt der Klima- und Energiefonds gemeinsam mit Fachhändlern für die Lieferung des neuen und den Abtransport des Altgerätes. Damit sollen einkommensschwache Haushalte beim Austausch energieintensiver Elektrogroßgeräte unterstützt werden, die sich diese andernfalls nicht leisten könnten. Laut Gewessler sollen „bis zu 100 Euro" durch einen neuen Kühlschrank pro Jahr eingespart werden können.

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200 Euro Bonus für Reparaturen auch heuer möglich

Mit dem Reparaturbonus können bei der Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten 50 Prozent der entstandenen Kosten oder maximal 200 Euro durch das Klimaministerium gefördert werden. Dieser Bonus gilt bis 2026 und kann pro Reparatur einmalig verwendet werden. Dazu stehen diverse Partnerbetriebe zur Auswahl.

Der für den Reparaturbonus notwendig Bon wird online erstellt und eingelöst. Anspruch darauf haben alle Personen mit Wohnsitz in Österreich. Der Bon kann für Elektro- und Elektronikgeräte in privaten Haushalten, wie etwa Küchenmaschinen, Notebook oder auch Smartphones angewendet werden. Details zum Reparaturbonus findet man hier auf Finanz.at.

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Mehr Informationen: Reparaturbonus

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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