Die Familienbeihilfe wird - ebenso, wie viele andere Sozialleistungen - seit diesem Jahr an die Inflationshöhe angepasst. Diese Valorisierung wird jährlich erfolgen. So auch im kommenden Jahr 2024, in dem die Leistungen um 9,7 Prozent (voraussichtlich) erhöht werden sollen.
Damit steigen die Familienbeihilfe, Absetzbeträge und weitere Leistungen deutlich an. Als Berechnungszeitraum der Erhöhung gilt die durchschnittliche Inflation von August 2022 bis Juli 2023. Diese liegt nach aktuellen Schätzungen bei 9,7 Prozent.
Neben diese Erhöhung gibt es auch Pläne für eine allgemeine Kindergrundsicherung, die abhängig vom Haushaltseinkommen bis zu 300 Euro mehr Familienbeihilfe pro Monat bringen soll. Wie die neuen Beträge der Familienbeihilfe und der Absetzbeträge aussehen werden, findet man hier in einer Übersicht:
Höhe der monatlichen Familienbeihilfe ab 2024
Alter des Kindes | 2023 | 2024 * |
---|---|---|
ab Geburt | 120,61 Euro | 132,31 Euro |
ab 3 Jahren | 128,97 Euro | 141,48 Euro |
ab 10 Jahren | 149,70 Euro | 164,22 Euro |
ab 19 Jahren | 174,68 Euro | 191,62 Euro |
Das ergibt pro Jahr eine Erhöhung zwischen 140,40 und 203,28 Euro bei einem Kind - abhängig vom Alter. Gemeinsam mit dem Kinderabsetzbetrag, der 2024 ebenfalls um 9,7 Prozent von 61,79 Euro (2023) auf 67,78 Euro pro Kind monatlich erhöht werden wird, ergibt das pro Jahr bis zu 275,16 Euro mehr pro Kind.

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Geschwisterstaffelung
Bei zwei oder mehr Kindern mit Anspruch auf die Familienbeihilfe wird zusätzlich eine Geschwisterstaffelung pro Kind ausgezahlt. Diese wird ebenso an die Inflationshöhe valorisiert werden.
Geschwisterstaffel | 2023 | 2024 |
---|---|---|
2 Kinder | 7,51 Euro | 8,24 Euro |
3 Kinder | 18,41 Euro | 20,20 Euro |
4 Kinder | 28,04 Euro | 30,76 Euro |
5 Kinder | 33,86 Euro | 37,14 Euro |
6 Kinder | 37,77 Euro | 41,43 Euro |
7 Kinder + | 55,02 Euro | 60,36 Euro |

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Neue Absetzbeträge ab 2024
So werden die Absetzbeträge ab 2024 ansteigen:
Absetzbetrag | 2023 | 2024 |
---|---|---|
Alleinverdienerabsetzbetrag | 520 Euro 2. Kind: +184 Euro 3. Kind & weitere: +232 Euro |
571,48 Euro 2. Kind: +202,22Euro 3. Kind & weitere: +254,97 Euro |
Alleinerzieherabsetzbetrag | 520 Euro 2. Kind: +184 Euro 3. Kind & weitere: +232 Euro |
571,48 Euro 2. Kind: +202,22Euro 3. Kind & weitere: +254,97 Euro |
Kinderabsetzbetrag | 61,79 Euro | 67,91 Euro |
Mehrkindzuschlag | 21,19 Euro | 23,29 Euro |
Pensionistenabsetzbetrag | 868 Euro Erhöhter Betrag: 1.278 Euro |
953,93 Euro Erhöhter Betrag: 1.404,52 Euro |
Verkehrsabsetzbetrag | 421 Euro Erhöhter Betrag: 726 Euro Zuschlag: 684 Euro |
462,68 Euro Erhöhter Betrag: 797,87 Euro Zuschlag: 751,72Euro |
Unterhaltsabsetzbetrag | 31,00 bis 62,00 Euro | 34,07 Euro bis 68,14 Euro |
Die Grundlage für diese Werte ist eine Erhöhung (Valorisierung) aufgrund der Inflationshöhe von August 2022 bis Juli 2023 von 9,7 Prozent.
Mehr Informationen: Familienbeihilfe
