Alle Informationen und Tipps zu den Lohnnebenkosten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Österreich, sowie einen Brutto Netto Rechner finden Sie hier online!

Auch wenn den meisten Arbeitnehmer die Begriffe Brutto- und Nettogehalt, sowie Sozialversicherungsbeiträge durchaus geläufig sind, gibt es immer wider Unsicherheiten in diesem Bereich. Dazu tragen auch die zusätzlichen Lohnnebenkosten bei.

Selbst die Arbeitgeber haben manchmal ihre Schwierigkeiten, den Überblick zu behalten: Wer muss also was bezahlen und in welcher Höhe? Die Lohnnebenkosten: Was ist das und wer zahlt sie?

Lohnnebenkosten-Rechner: Jetzt berechnen!

Mit diesem kostenlosen Lohnnebenkosten-Rechner können Sie Ihre Abgaben (SV-Beiträge und Lohnsteuer) für Arbeitnehmer in Österreich online berechnen.

Der Arbeitgeber hat für seine Angestellten die Lohnnebenkosten zu entrichten. Denn es handelt sich dabei um die so genannten indirekten Arbeitskosten. Auch als indirekte Pesonalzusatzkosten werden die Lohnnebenkosten teilweise bezeichnet. Neben dem Bruttolohn hat der Arbeitgeber somit noch Kosten zu für seinen Angestellten zu tragen. Die Lohnnebenkosten lassen sich wiederum aufteilen. Der wichtigste Anteil ist allerdings derjenige für die Sozialversicherung. Der Arbeitnehmer wird somit über die Zahlung dieser Kosten durch seinen Arbeitgeber sozial abgesichert.

Video: Lohn- und Einkommensteuer
In diesem Video erklären wir dir alle Details und News der Lohn- und Einkommensteuer in Österreich.

Die Bestandteile der Lohnnebenkosten

Wie soeben erwähnt, bestehen die Lohnnebenkosten aus unterschiedlichen Kosten. Im einzelnen sind dies:

  • die Kommunalsteuer
  • der Dienstgeberanteil für die Sozialversicherung
  • der Dienstgeberbeitrag für den Familienlastenausgleichsfonds
  • der Beitrag für die Mitarbeitervorsorgekasse
  • der Zuschlag für den Dienstgeberbeitrag
Lohnnebenkosten in Österreich Quelle: pixabay.com

Je nach Branche kann es zu weiteren Posten kommen, die vom Arbeitgeber gezahlt werden müssen. Dabei kann es sich beispielsweise um den Nachtschwerarbeiterbeitrag handeln. Die Lohnnebenkosten steigen dadurch also noch einmal zusätzlich an.

Die Lohnnebenkosten beinhalten auch die Entlohnung des Arbeitnehmers wenn dieser sich im Urlaub befindet. Diese Regelung greift auch an den gesetzlichen Feiertagen und wenn der Arbeitnehmer krankheitsbedingt ausfällt.

Es wurde bereits erwähnt, dass der Anteil zur Sozialversicherung mit Abstand der größte ist. Dieser beträgt ganze 20 Prozent des Bruttogehalts. Durch diesen Anteil werden dann die Krankenversicherung, die Pensionsversicherung und die Unfallversicherung, ebenso wie die Arbeitslosenversicherung getilgt.

Höhe der Lohnnebenkosten

Die Höhe dieser einzelnen Posten ist gesetzlich festgeschrieben und variiert dennoch. Die unterschiedlichen Höhen erklären sich durch einzelne Zuschläge. Dabei kann es sich beispielsweise um den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag handeln, denn dieser fällt in jedem Bundesland unterschiedlich hoch aus. Auch die Unterscheidung zwischen einem Angestellten und einem Arbeiter wirkt sich aus.

Den Angestellten stet ein höhere Arbeitnehmeranteil für die Sozialversicherung zu. Der Arbeitgeber muss für sie somit mehr Lohnnebenkosten entrichten. Die Angestellten finden sich häufig im kaufmännischen Bereich und führen keine körperliche Arbeit aus. Bei den Arbeitern ist genau dies der Fall, ihnen steht nur ein geringerer Anspruch zu. Diese Regelung gilt selbst für die qualifizierten Facharbeiter, die eine mehrjährige Berufsausbildung absolviert haben.

Für einen besseren Überblick über die Unterschiede zwischen den Arbeitnehmern und den Arbeitern soll die folgende Auflistung sorgen.

Arbeitgeberanteil in % für Arbeiter/ Angestellte:

  • Beiträge für die Krankenversicherung: 3,70 % / 3,83 %
  • Beträge für die Unfallversicherung: 1,3 % / 1,3 %
  • Beträge für die Pension sversicherung: 12,55 % / 12,55 %

Wie die Auflistung zeigt, ergibt sich somit nur bei der Krankenversicherung ein Unterschied.

Für Arbeitnehmer werden vom Brutto Gehalt ebenfalls noch die Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer je nach Steuersatz in der Lohnsteuertabelle abgezogen.

Vergleich: Höhe der Lohnnebenkosten in Europa

Nicht nur in Österreich müssen die Lohnnebenkosten durch den Arbeitgeber beglichen werden. Hierzulande muss der Arbeitgeber ganze 36 Prozent an Lohnnebenkosten bezahlen. Berechnet werden diese, wie bereits erwähnt durch das Bruttogehalt.

Österreich erreicht damit im Ländervergleich den achten Platz. Höher fallen die Lohnnebenkosten in Frankreich 47 Prozent), Schweden (46 Prozent), Belgien (44 Prozent), Litauen (41 Prozent), Italien (39 Prozent) und Tschechien (37 Prozent) aus. Insgesamt ist Österreich jedoch überdurchschnittlich positioniert. Im Nachbarland Deutschland sind beispielsweise nur 28 Prozent zu zahlen.

Die konkrete Berechnung

Wenn in Zukunft ein eigenes Unternehmen geführt werden soll, ist es wichtig, dass die Lohnnebenkosten bereits von Anfang an eingeplant werden. Die Kalkulation muss schließlich mit den korrekten Zahlen durchgeführt werden können. Das Unternehmen könnte ansonsten schnell scheitern.

Auch wenn es online mittlerweile diverse Rechner für genau dieses Problem gibt, schadet es sicherlich nicht, wenn ein elementares Grundwissen vorhanden ist. Zunächst muss der Arbeitgeber das Bruttogehalt des Angestellten ermitteln. Es wird hier angenommen, dass dieses bei 3.600 Euro pro Monat liegt. Der Arbeitnehmer erhält außerdem noch Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld. Insgesamt kommt er somit auf ein jährliches Bruttogehalt von 49.000 Euro. Die Lohnnebenkosten betragen damit jeden Monat noch einmal 1259 Euro. Der Arbeitgeber muss somit nicht nur die 3600 Euro pro Monat, sondern auch die zusätzlichen 1259 Euro pro Monat einplanen. Damit kommt er für den Arbeitnehmer auf 4759 Euro/Monat.

Wenn dieser zusätzliche Betrag gleich bei mehreren Angestellten vernachlässigt wird, kann es zu schweren finanziellen Problemen kommen.

Die Auswirkung der Lohnnebenkosten auf den Arbeitnehmer

Wie bereits gesehen, muss somit der Arbeitgeber zusätzliche Kosten für seine Angestellten tragen. Manche Arbeitgeber versuchen dies bereits bei den Gehaltsverhandlungen mit ihren Angestellten als Argument zu nutzen. Dadurch wird dann versucht, den Lohn geringer zu halten. Allerdings sind die Lohnnebenkosten vom Gesetz aus geregelt. Deshalb können sie nie Gegenstand von arbeitsrechtlichen oder tariflichen Verhandlungen sein. Für die Argumentation zu einem geringeren Lohn sind sie somit auch nicht zulässig. Der Arbeitnehmer braucht sich auch in seiner Steuererklärung keinerlei Gedanken um die Lohnnebenkosten zu machen. Diese betreffen alleine seinen Arbeitgeber.

Sind die hohen Lohnnebenkosten schlecht für Österreich?

Diese Frage kommt immer wieder auf. Wie bereits in dem Vergleich mit den anderen europäischen Ländern gesehen, fallen die Lohnnebenkosten in Österreich relativ hoch aus. Der Arbeitgeber zahlt für die gleiche Leistung somit mehr Geld. Wenn die Wahl des Unternehmensstandorts getroffen werden muss, könnte das Land Österreich somit vernachlässigt werden. Genau diese Befürchtung wird auch von Politikern geteilt. Deshalb gibt es immer wieder Verhandlungen und Diskussionen um die Senkung der Lohnnebenkosten. Befürworten würden dies natürlich auch die Arbeitgeberverbände, allerdings eher um die eigenen Kosten zu senken.

Weitere Informationen zu den Lohnnebenkosten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Österreich finden Sie auf der Website der Arbeiterkammer oder hier!

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 20.06.2022, 09:21 Uhr