Nach Verzögerung: Neuer Zuschuss wird bald ausbezahlt

Der neue Zuschuss von 60 Euro monatlich pro SozialhilfebezieherIn bzw. pro Kind - in Summe bis zu 1.080 Euro - sollte bereits im Juli ausbezahlt werden. Nach längerer Wartezeit dürfte diese in den nächsten Tagen nun endlich erfolgen. Wer welchen Betrag ausbezahlt bekommt und welche Ressorts zuständig sind, erfährt man hier auf Finanz.at.

24.07.2023, 07:00 Uhr von
Pension
Bildquelle: Canva / Pension
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Das bereits im Juni final bechlossene Anti-Teuerungspaket sollte eigentlich bereits mit Anfang Juli ausbezahlt werden. Das viel kritisierte Paket soll vor allem die Kinderarmut in Österreich bekämpfen bzw. dagegen vorbeugen. Nach längerer Wartezeit dürfte die Auszahlung in den nächsten Tagen konkret werden.

Darin enthalten sind unter anderem ein neuer Zuschuss von 60 Euro monatlich pro Kind bzw. 60 Euro für SozialhilfebezieherInnen pro Monat. Letzterer gilt befristet bis Ende diesen Jahres. Der Zuschuss für Familien steht auch AlleinerzieherInnen und AlleinverdienerInnen mit einem maximalen Einkommen von 2.000 Euro brutto bis Ende 2024 zu.

Insgesamt erhalten anspruchsberechtigte Familien also bis zu 1.080 Euro pro Kind bis Ende nächsten Jahres. Dazu zählen Familien, bei denen wenigsten ein Elternteil Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Sozialhilfe oder die Ausgleichszulage bezieht.

Bisher verzögerte sich die Auszahlung, da in den zuständigen Ressorts die dafür notwendigen Mechanismen nicht abgeschlossen waren.

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Auszahlung erfolgt rückwirkend

Auf Nachfrage von Finanz.at beim Sozialministerium teilte man Anfang Juli mit, dass für die Auszahlungen unterschiedliche Ressorts zuständig seien. Das ressortübergreifende Projektmanagement liege im Bundeskanzleramt.

Seitens Ministerium wird erklät, dass "die Auszahlung an BezieherInnen von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe durch das Arbeitsministerium, die Auszahlung an AlleinerzieherInnen durch das Finanzministerium geregelt werden". Die Auszahlung an BezieherInnen der Ausgleichszulage erfolge hingegen über die Pensionsversicherungsanstalt.

Für SozialhilfebezieherInnen seien laut Auskunft des Ministeriums die Bundesländer zuständig. Die Auszahlungen wurden zu Monatsanfang vorbereitet, werden jedoch erst rückwirkend mit der Überweisung der Leistungen für August erfolgen. Somit erhalten wohl alle Anspruchsberechtigten im August den doppelten Monatsbetrag (120 Euro).

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aktualisiert: 15.09.2023, 09:00 Uhr
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Daniel Herndler
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Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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