400 Euro als Zuschuss: Neuer Antrag ab August möglich

Die Inflation ist in Österreich weiterhin hoch, das Leben ist - vor allem für geringe Einkommen - immer noch zu teuer. In einer zweiten Tranche wird daher ein Antrag auf den steirischen 400-Euro-Zuschuss ermöglicht, der an bestimmte Einkommensgrenzen gekoppelt wird. Auch in anderen Bundesländern werden noch Boni ausgezahlt. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at.

19.07.2023, 07:00 Uhr von
Euroscheine
Bildquelle: Canva / Euroscheine
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Haushalte in der Steiermark, die bereits in der vergangenen Heizperiode 2022/23 einen Heizkostenzuschuss bezogen haben oder jene Personen, die zwischen Januar und Mai 2023 mindestens einen Monat Sozial- oder Wohnunterstützung bezogen haben, erhalten seit 06. Juni automatisch eine Auszahlung. Diese beträgt 400 Euro und soll gegen steigende Preise - insbesondere Wohn- und Heizkosten - entlasten.

Eine zweite Tranche wird ab August erfolgen. Ab August sollen auch alle Haushalte mit einem Nettoeinkommen von maximal 30.734 Euro ebenfalls die Möglichkeit bekommen, den Zuschuss von 400 Euro zu beantragen.

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Profitieren sollen von dieser Entlastung rund 220.000 steirische Haushalte. Die Antragstellung ist online oder bei den zuständigen Servicestellen möglich.

Neuer 200-Euro-Wohnbonus auch in Wien

Auch in Wien ist ab jetzt ein Antrag auf den neuen Wiener Wohnbonus von 200 Euro möglich. Dieser wird ab September ausbezahlt werden. Wer nicht automatisch Anspruch darauf hat, kann diesen online oder bei den Servicestellen der Stadt Wien beantragen.

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Extra-Bonus in Kärnten

Kärntnerinnen und Kärntner mit Anspruch auf den neuen "Kärnten Bonus Extra" erhalten seit 17. Juni 2023 ebenfalls eine Auszahlung von 300 Euro als erneute Entlastung gegen die Teuerung. Bereits zuvor wurden zwei ähnliche Boni überwiesen. Die Einkommensgrenzen für den Bonus liegen bei 1.600 Euro netto pro Monat für Alleinstehende und 2.400 Euro netto für Zwei-Personen-Haushalte.

Für jede weitere Person bzw. pro weiterem Kind wird die Grenze um 400 Euro erhöht. Bei alleinstehenden Personen steigt sie sogar um 700 Euro für jedes minderjährige Kind.

Zuschüsse in allen Bundesländern

Zuschüsse in Salzburg und Oberösterreich

Auch in Oberösterreich und Salzburg kann noch bis 31. Juli ein ähnlicher Zuschuss beantragt werden. Dieser liegt - je nach Voraussetzung - bei 200, 300 oder 400 Euro. Die Auszahlungen laufen bereits. Alle Details zu den Fristen, Voraussetzungen und Anträgen findet man hier.

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Mehr Informationen: Heizkostenzuschuss

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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