Heuer profitieren Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bei der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) für das Vorjahr mit bis zu deutlich über 1.000 Euro als Gutschrift vom Finanzamt besonders stark. Je nach Familienstand, Werbungskosten oder Anspruch auf Freibeträge und sonstige Absetzbeträge gibt es so viel Geld wie noch nie.
Dabei bekommen jene Personen, die den Steuerausgleich selbst einreichen und nicht erst auf die automatische und antragslose Veranlagung wartet, durchschnittlich um über 500 Euro mehr zurück.
Der Steuerausgleich kann entweder selbst über FinanzOnline, mit dem Formular L1 direkt beim Finanzamt oder mit einer Steuer-App eingereicht werden.
Besonders ArbeitnehmerInnen, die mehrmals pro Woche zur Arbeit pendeln, holen sich diesmal besoners viel Geld beim Lohnsteuerausgleich zurück. Sie profitieren von der erhöhten Pendlerpauschale und dem höheren Pendlereuro für das erste Halbjahr 2023. Die Höhe kann mit dem Pendlerrechner auf Finanz.at errechnet werden.
Familien bekommen deutlich höhere Rückzahlung
Familien profitieren beim Lohnsteuerausgleich für 2023, wie auch zuvor, von bis zu 2.000 Euro pro Kind. Das ist durch den Familienbonus Plus möglich. Wer zu wenig Lohnsteuer bezahlt, um davon profitieren zu können, erhält immerhin den auf 550 Euro erhöhten Kindermehrbetrag als Negativsteuer. Zusätzlich steigt der Mehrkindzuschlag bei der Veranlagung 2023 ebenso an, wie der Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag und viele andere Steuerabsetzbeträge - und zwar um ganze 5,80 bzw. 5,20 Prozent.
Generell steigen also die Rückzahlungen nicht nur für PendlerInnen oder Familien mit Kindern, sondern auch für alle, die steuerliche Absetzbeträge geltend machen.
Neuerungen beim Steuerausgleich
- Pendlerpauschale & Pendlereuro: Von Januar bis Juni 2023 gelten eine erhöhte Pendlerpauschale und ein vierfacher Pendlereuro.
- Mehrkindzuschlag: Der Mehrkindzuschlag steigt um 5,8 Prozent (21,19 Euro pro Kind).
- Alleinverdiener- & Alleinerzieherabsetzbetrag: Der Alleinverdiener- und der Alleinerzieherabsetzbetrag werden je um 5,2 Prozent erhöht.
- Weitere Absetzbeträge: Auch weitere Steuerabsetzbeträge, die der erhöhte Verkehrsabsetzbetrag oder der Unterhalt sabsetzbetrag, werden für das vergangene Kalenderjahr erhöht und können beim Steuerausgleich beansprucht werden.
- Familienbonus: Der Familienbonus Plus wird pro Kind unter 18 Jahren von bis zu 2.000 Euro und pro Kind über 18 Jahren von bis zu 650 Euro gilt auch für 2023.
- Kindermehrbetrag: Der Kindermehrbetrag von 550 Euro pro Kind gilt weiterhin.
Nicht mehr beantragt werden kann der Teuerungsabsetzbetrag von 500 Euro. Er gilt ausschließlich für die Veranlagung 2022 und kann daher für das vergangene Kalenderjahr nicht mehr geltend gemacht werden. Eine konkrete Anleitung und viele weitere Tipps für den Lohnsteuerausgleich findet man hier auf Finanz.at.
Wann wird das Geld ausgezahlt?
Die Dauer der Auszahlung nach Einreichung der Arbeitnehmerveranlagung kann stark variieren. Einerseits hängt es von der Anzahl an generell gleichzeitig eingereichten Fällen, die vom Finanzamt bearbeitet werden müssen, ab. Andererseits kann es auch vereinzelt zu Nachfragen oder Ergänzungsansuchen kommen, die die Auszahlung verzögern können.
Grundsätzlich hat das Finanzamt bis zu sechs Monate nach Einreichung des Steuerausgleichs Zeit, um diesen abzuschließen und auszuzahlen. Im Falle von Ergänzungsansuchen kann diese Frist verlängert werden.
Mit der Bearbeitung kann in der Regel spätestens ab Anfang März gestartet werden, da die dafür notwendigen Jahreslohnzettel bis Ende Februar übermittelt werden müssen.
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Mehr Informationen: Lohnsteuerausgleich