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Nach fast einjährigen Verhandlungen haben sich die Gewerkschaft GPA und die Ärztekammer Niederösterreich auf einen neuen Kollektivvertragsabschluss geeinigt. Die Vereinbarung bringt tausenden Angestellten in Arztpraxen, Gruppenpraxen und Primärversorgungseinheiten spürbare Gehaltserhöhungen – rückwirkend ab 01. Januar 2025.
3,55 Prozent mehr Gehalt – rückwirkend ab Jahresbeginn 2025
Konkret steigen die Mindestgehälter und sämtliche Zulagen um 3,55 Prozent. Die Erhöhung betrifft rund 3.500 Beschäftigte in Niederösterreich. Der KV-Mindestlohn erhöht sich damit von 2.000 auf 2.071 Euro. Für Ordinationsassistentinnen ohne Berufserfahrung liegt das neue Einstiegs Gehalt bei 2.106 Euro – jeweils exklusive Zulagen.
Das neue Netto-Gehalt nach der Erhöhung und Steuerentlastung ab 2026 kann mit dem Brutto-Netto-Rechner auf Finanz.at berechnet werden.
Die ungewöhnlich weit zurückreichende Rückwirkung erklären die Gewerkschafter mit den stockenden ÖGK-Vertragsverhandlungen der Ärztekammer im Jahr 2025. Die Verzögerungen hätten die KV-Gespräche ebenfalls ausgebremst.
1.000-Euro-Prämie zusätzlich – aliquotiert je nach Arbeitszeit
Neben der Gehaltserhöhung erhalten viele Beschäftigte eine einmalige Mitarbeiterprämie von 1.000 Euro, gerechnet auf Basis einer 40-Stunden-Woche. Anspruch besteht, wenn das Dienstverhältnis spätestens am 1. Juli 2025 begonnen wurde und am 1. Dezember 2025 noch aufrecht ist.
Die Auszahlung erfolgt aliquot, wenn im Jahr 2025 nicht durchgehend gearbeitet wurde oder eine Teilzeitbeschäftigung vorliegt. Wer etwa das gesamte Jahr über 20 Wochenstunden angestellt war, erhält 500 Euro. Zeiten in Mutterschutz oder Karenz gelten als volle Dienstzeiten. Bereits gewährte freiwillige Erhöhungen oder Prämien dürfen angerechnet werden.
Nachzahlungen bringen zusätzlich mehrere hundert Euro
Durch die rückwirkende Gehaltserhöhung ergibt sich für viele Beschäftigte eine weitere Nachzahlung. Je nach Einstufung werden zwischen rund 500 und 700 Euro netto erwartet. Die GPA rechnet damit, dass diese Beträge – anders als die Prämie, die noch 2025 ausbezahlt werden soll – teilweise erst Anfang 2026 vollständig ausgezahlt werden, da Arbeitgeber zuerst die neuen Gehaltstabellen rückwirkend berechnen müssen.
Ausblick: Nächste KV-Verhandlungen folgen bald
Der nun erzielte Abschluss gilt ausschließlich für Niederösterreich. Angestellte bei Ärzten in anderen Bundesländern fallen unter eigene Kollektivverträge, da die Ärztekammer föderal organisiert ist und jede Landeskammer die KV-Fähigkeit besitzt. Die GPA drängt daher auf einen österreichweit einheitlichen Kollektivvertrag für Ordinationsangestellte, verhandelt mit der Bundesärztekammer. Die Gespräche für den KV 2026 sollen laut Gewerkschaft zeitnah beginnen.
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