Weitere Entlastungen: Bis zu 5 Prozent mehr Nettogehalt für alle

Die Abschaffung der kalten Progression ab Januar 2023 bringt SteuerzahlerInnen im Schnitt bis zu 5,3 Prozent mehr Nettogehalt. Damit werde vor allem die mittlere Einkommensgruppe entlastet. Je höher die Inflation, desto mehr Entlastung.

18.07.2022, 09:00 Uhr von
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Laut Wirtschaftsforschungsinstitut Wifo ist durch die Anpassung der Lohn- und Einkommensteuer an die Inflation mit Steigerungen der Nettogehälter von 5,3 Prozent zu rechnen. Die Bruttolöhne würden jedoch nur um 1,3 Prozent steigen. Damit wäre die Abschaffung der kalten Progression eine spürbare Entlastung besonders für die mittlere Einkommensschicht.

Mit dieser Maßnahme werden die Tarife der Lohnsteuer und Einkommensteuer an die Inflation angepasst. Alle Informationen zur aktuellen Lohnsteuertabelle in Österreich, findet man hier auf Finanz.at.

Abschaffung der kalten Progression entlastet alle

Ab 01. Januar 2023 soll die kalte Progression – also die schleichende Steuererhöhung durch die Inflationshöhe bei steigenden Löhnen – „zu 100 Prozent abgeschafft“ werden, wie Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) abermals betont. Beschlossen werden soll das im Herbst im Nationalrat. Das dafür vorgesehene Gesetz wird nun für sechs Wochen in Begutachtung gehen.

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Bereits im kommenden Jahr soll diese Maßnahme eine Gesamtentlastung für SteuerzahlerInnen von 1,8 Milliarden Euro ergeben. Immerhin zwei Drittel der Entlastung soll direkt und automatisch an SteuerzahlerInnen in Österreich zurückgegeben werden. Das letzte Drittel komme besonders Erwerbstätigen und PensionistInnen zugute.

Information

Alle Einmalzahlungen, die 2022 ausbezahlt werden, findet man hier in einer Übersicht. Die anstehenden Entlastungen des Anti-Teuerungspakets können mit dem Entlastungsrechner auf Finanz.at berechnet werden.

Entlastung vor allem für mittlere Einkommen

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Die Wirtschaftsforschungsinstitute Wifo und IHS haben sich die Abschaffung der kalten Progression in ihren Berechnungsmodellen bereits angesehen. Sie kommen zu dem Ergebnis, dass die Entlastungen vor allem der mittleren Einkommensgruppe zukommen werden.

Für das Jahr 2023 rechnet das Wifo beispielsweise mit einer Nettolohnsteigerung von 5,3 Prozent, während die Bruttolohnsteigerung nur bei 1,3 Prozent liegen soll. Laut dem neuen Gesetz bedeutet das: Je höher die Inflation, desto höher die Entlastung – und das jährlich.

Gleichzeitig zur Abschaffung der schleichenden Steuererhöhung werden auch die Sozialleistungen in Österreich valorisiert - also an die Inflation angepasst werden. Damit steigen unter anderem die Familienbeihilfe, die Studienbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld ab 2023.

Keine rückwirkende Abschaffung für 2022

Einer rückwirkenden Abschaffung auch für das Jahr 2022 steht die Bundesregierung – allen voran Finanzminister Brunner – ablehnend gegenüber. Die Opposition hingegen fordert im Einklang mit der Arbeiterkammer, dass diese Entlastung auch für das aktuelle Kalenderjahr gelten solle. Damit würde man der Bevölkerung in Zeiten der hohen Inflation und Teuerung mehr Netto vom Brutto bringen. Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) beispielsweise könne dieses Geld einfach und unbürokratisch an die SteuerzahlerInnen zurückbezahlt werden.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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