Im Frühjahr kommen noch diverse Bonuszahlungen und Zuschüsse auf die Konten hunderttausender Menschen in Österreich. Einige davon werden einmalig, andere monatlich überwiesen. Eine Übersicht aller Zuschüsse ab 2024 findet man hier auf Finanz.at.
Diese Auszahlungen und Anträge sind noch im Frühjahr 2024 in Österreich möglich:
374 Euro als monatlicher Bildungsbonus
Der Bildungsbonus, auch "Schulungszuschlag Neu" genannt, wird monatlich in Höhe von 75 bis 374 Euro an beim AMS gemeldete Schulungsteilnehmer ausbezahlt. Die Höhe hängt dabei von der jeweiligen Stufe des Teilnehmers bzw. der Dauer der Schulung ab. Davon sollen 2024 rund 145.000 Personen in Österreich profitieren.
Zweite Auszahlung des Klimabonus
Die zweite Auszahlungswelle des Klimabonus von 55 bis 220 Euro - je nach Alter und Wohnort der Person - wird ab Februar 2024 ausbezahlt. Dabei werden alle Anspruchsberechtigten berücksichtigt, die mit Stichtag 02. Juli 2023 noch nicht die Voraussetzungen (183 Tage im Kalenderjahr in Österreich gemeldet) erfüllt haben, um bei der ersten Auszahlungswelle im Oktober bedacht zu werden.
Konkret sind davon etwa Neugeborene oder Zugezogene betroffen. Wer den Klimabonus bereits im Herbst 2023 erhalten hat, bekommt im Februar keine neuerliche Auszahlung.
Angehörigenbonus und Pflegescheck
Der Angehörigenbonus von 1.500 Euro und der NÖ Pflege- und Betreuungsscheck von weiteren 1.000 Euro einmalig für das Jahr 2024 kann noch beantragt werden. Letzterer steht nur Personen mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich zu. Der Angehörigenbonus wird für das heurige Kalenderjahr in zwölf Teilbeträgen von je 125 Euro monatlich überwiesen.
Bis 600 Euro als Heizkostenzuschüsse
In vielen Bundesländern werden auch im Frühjahr Heizkostenzuschüsse ausgezahlt. Dazu zählen etwa der neue Heizkostenzuschuss in Salzburg von 600 Euro, 500 Euro in Vorarlberg, bis zu 225 Euro in Niederösterreich, 340 Euro in der Steiermark oder 280 Euro in Kärnten. Alle Heizkostenzuschüsse in ganz Österreich 2024 findet man hier auf Finanz.at in einer Übersicht.
300 Euro als "Brennstoffaktion"
In einigen Gemeinden in Österreich gibt es zusätzlich zum Wohn- und Heizkostenzuschuss noch weitere Auszahlungen, die beantragt werden können. So steht etwa ab 09. Januar 2024 die neue Brennstoffaktion von 300 Euro einmalig zur Verfügung.
Anspruch darauf haben Personen, die seit mindestens sechs Monaten ihren Hauptwohnsitz in St. Pölten (Niederösterreich) haben und bestimmte Voraussetzungen bzw. Einkommensgrenzen einhalten. Dazu zählt der Bezug von einer Ausgleichszulagenpension, von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe, Kinderbetreuungsgeld oder sonstiger Einkommen, die unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz liegen. Ein Antrag ist von 09. Januar bis 31. März 2024 möglich.
720 Euro als Familienbonus
BezieherInnen von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, der Ausgleichszulage oder von Sozialhilfe erhalten bis Ende des Jahres 2024 einen Bonus von 60 Euro pro Kind monatlich. Auch Alleinerziehende mit einem maximalen Monatseinkommen von 2.000 Euro brutto haben darauf Anspruch. Die Auszahlung erfolgt automatisch.
Reparaturbonus
Der Reparaturbonus von bis zu 200 Euro wird auch 2024 fortgeführt. Erumfasst pro eingereichtem Bon 50 Prozent der Gesamtkosten bis zu einem Maximalbetrag von 200 Euro. Der Bonus wird pro Bon gewährt. Nach einer Frist von drei Wochen, kann mittels QR-Code ein erneuter Bon auf der Webseite Reparaturbonus.at eingereicht werden. Damit kann der Reparaturbonus mehrmals pro Person beansprucht werden. Im Vorjahr wurden rund 480.000 Bons in ganz Österreich eingereicht.
Aktion "Schulstartklar!"
Die im Vorjahr erhöhte Aktion "Schulstartklar!" von 150 Euro in Form von Gutscheinen für Schulutensilien wird im Frühjahr erneut abgewickelt. Damit gibt es für das aktuelle Schuljahr in Summe 300 Euro zusätzlich pro Kind - also je Semester 150 Euro.
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