Durch die Erhöhung um 9,7 Prozent anhand des Anpassungsfaktors für 2024 steigt der Grundbetrag der Studienbeihilfe im kommenden Jahr von derzeit 361 Euro auf 396 Euro monatlich an. Das ergibt einen Jahresbetrag von 4.752 Euro.
Auswärtige StudentInnen, jene über 24 Jahren, verheiratete Studierende, StudentInnen mit Kindern oder Vollwaisen erhalten statt 630 Euro zukünftig einen Grundbetrag von 691 Euro pro Monat (8.293 Euro jährlich). StudentInnen über 24 Jahren erhalten zusätzlich einen erhöhten Mehrbetrag von 295 Euro bzw. über 27 Jahren von 35 Euro pro Monat ab 2024. Studierende mit Kind erhalten noch weitere 141,50 Euro pro Kind und Monat zusätzlich zur Studienbeihilfe.

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300 Euro als Zuschuss für Schüler und Studenten
Von 15. Oktober 2023 bis inklusive 31. März 2024 können StudentInnen und SchülerInnen einen einmaligen Bonus von 300 Euro der Arbeiterkammer Steiermark erhalten. Dieser wird pro Studienjahr bzw. Schuljahr ausgezahlt.
Mitglieder der AK Steiermark und deren Kinder können - sofern sie auch die Schülerbeihilfe beantragt haben bzw. beziehen - mittels Formular je nach Schulstufe die Einmalzahlung hier beantragen. Ab der 10. Schulstufe muss laut AK zunächst der Antrag für die staatliche Schülerbeihilfe gestellt werden. Weitere Informationen zur Studien- und Schülerbeihilfe der AK Steiermark findet man hier online auf stmk.arbeiterkammer.at.
StudentInnen, die auch aktiv Studienbeihilfe beziehen, können den Bescheid darüber mittels Online-Formular an die Arbeiterkammer senden, um den 300-Euro-Studienzuschuss zu erhalten.

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Mehr Informationen: Studienbeihilfe
