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Mittels Handy-Signatur lassen sich Bürger in Österreich eindeutig identifizieren. Die Signatur dient als digitaler Ausweis jeden Bürgers und ist damit einer eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt. Amtswege, wie der Zugriff auf das digitale Finanzamt FinanzOnline des Bundesministeriums für Finanzen, und die Nutzung von eServices werden damit von zuhause oder unterwegs aus möglich.

Voraussetzungen

Als Voraussetzung gilt der Besitz eines Handys oder Smartphones mit SMS-Funktion (Short Message Service) und einer österreichischen oder deutschen SIM-Karte.

Bürger müssen zur Beantragung der Signatur mindestens 14 Jahre alt sein und einen aktuellen Wohnsitz in Österreich haben.

Aktivierung

Aktiviert werden kann die Handy-Signatur über gültig Registrierungsstellen, sowie direkt über das FinanzOnline-Portal des BMF. Diese Aktivierung dauert in der Regel nur wenige Minuten. Benötigt wird dafür nur ein gültiger, amtlicher Lichtbildausweis der Person.

Die Registrierungsstellen zur Bürgerkarte finden Sie auf buergerkarte.at.

Eine Aktivierung kann auch über die österreichische Post auf post.at erfolgen. Zudem bietet die Bank Austria mittels Postserver und Bankident, sowie die Website edugov.gv.at einen Service zur Freischaltung der Handy-Signatur an.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der offiziellen Website.

Neue App für den Steuerausgleich!
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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 13.12.2020, 13:54 Uhr