Studienbeihilfe steigt - 300-Euro-Bonus nur noch im März möglich

Die Studienbeihilfe wird auch 2024 wieder deutlich erhöht. Ab September wird sie um 9,7 Prozent ansteigen. Noch bis Ende März kann ein einmaliger Bonus von 300 Euro beantragt werden. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

06.03.2024, 09:00 Uhr von
Studienbeihilfe
Bildquelle: Finanz.at (Montage) / Studienbeihilfe
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Durch die Erhöhung um 9,7 Prozent anhand des Anpassungsfaktors für 2024 steigt der Grundbetrag der Studienbeihilfe im kommenden Jahr von derzeit 361 Euro auf 396 Euro monatlich an. Das ergibt einen Jahresbetrag von 4.752 Euro.

Auswärtige StudentInnen, jene über 24 Jahren, verheiratete Studierende, StudentInnen mit Kindern oder Vollwaisen erhalten statt 630 Euro zukünftig einen Grundbetrag von 691 Euro pro Monat (8.293 Euro jährlich). StudentInnen über 24 Jahren erhalten zusätzlich einen erhöhten Mehrbetrag von 295 Euro bzw. über 27 Jahren von 35 Euro pro Monat ab 2024. Studierende mit Kind erhalten noch weitere 141,50 Euro pro Kind und Monat zusätzlich zur Studienbeihilfe.

Bereits im Jahr 2023 wurde die Beihilfe im Zuge der Valorisierung um 5,8 Prozent erhöht. Die Erhöhung wird jährlich mit 01. September durchgeführt. Das bedeutet, dass auch die heurige Anhebung der Studienbeihilfe ab 01. September 2024 erfolgen wird. Bei der Auszahlung der Beträge im März wird die Valorisierung von 5,8 Prozent aus dem Vorjahr bereits berücksichtigt. Das bedeutet einen monatlichen Grundbetrag von 361 Euro bzw. einen Jahresbetrag von 4.332 Euro.

Die Antragsfrist für die Studienbeihilfe läuft im Sommersemester von 20. Februar bis 15. Mai 2024 und im Wintersemester von 20. September bis 15. Dezember.

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300 Euro als Zuschuss für Schüler und Studenten

Noch bis inklusive 31. März 2024 können StudentInnen und SchülerInnen einen einmaligen Bonus von 300 Euro der Arbeiterkammer Steiermark erhalten. Dieser wird pro Studienjahr bzw. Schuljahr ausgezahlt.

Mitglieder der AK Steiermark und deren Kinder können - sofern sie auch die Schülerbeihilfe beantragt haben bzw. beziehen - mittels Formular je nach Schulstufe die Einmalzahlung hier beantragen. Ab der 10. Schulstufe muss laut AK zunächst der Antrag für die staatliche Schülerbeihilfe gestellt werden. Weitere Informationen zur Studien- und Schülerbeihilfe der AK Steiermark findet man hier online auf stmk.arbeiterkammer.at.

StudentInnen, die auch aktiv Studienbeihilfe beziehen, können den Bescheid darüber mittels Online-Formular an die Arbeiterkammer senden, um den 300-Euro-Studienzuschuss zu erhalten.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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