Noch bis Jahresende können Haushalte mit geringem Einkommen einen 200-Euro-Zuschuss beantragen. Dieser soll als Netzkostenzuschuss eine finanzielle Entlastung gegen die gestiegenen Nutzungsentgelte sein. Insgesamt beträgt der Zuschuss 75 Prozent der vom Netzbetreiber zu verrechnenden Systemnutzungsentgelte, maximal jedoch 200 Euro.
Anspruch darauf haben alle Haushalte, die auch von der GIS - also der Rundfunkgebühr - befreit sind. Der Netzkostenzuschuss gilt seit Januar 2023 und endet am 30. Juni 2024. Wer noch keinen Antrag gestellt hat, kann das hier erledigen. Neben der GIS-Befreiung muss für den Netzkostenzuschuss auch eine Befreiung von Erneuerbaren-Förderbeiträgen gelten.
Neben der Entlastung gegen die hohen Stromkosten, gibt es auch je Bundesland neue Förderungen und Zuschüsse gegen die gestiegenen Heizkosten. Alle Wohn- und Heizkostenzuschüsse für 2023 und 2024 findet man hier auf Finanz.at.
Strompreisbremse gilt noch bis Juni 2024
Gemeinsam mit der seit vergangenem Dezember eingeführten Strompreisbremse bzw. dem Stromkostenzuschuss von jährlich bis zu 500 Euro sollen damit die hohen Stromkosten abgefedert werden. Größere Haushalte mit mehr als drei Personen können auch weiterhin einen Extra-Betrag von 105 Euro pro zusätzlicher Person erhalten.
Durch die Strompreisbremse werden pro Kilowattstunde über 10 Cent und bis 40 Cent insgesamt 30 Cent vom Bund zugeschossen. Ein Antrag dafür ist nicht notwendig - der Betrag kommt automatisch auf der Stromrechnung zur Anwendung. Das gilt noch bis einschließlich Juni 2024.
Bis 2.475 Euro als Energiekostenzuschuss
Für Unternehmen gibt es noch bis Ende November 2023 einen pauschalen Energiekostenzuschuss von bis zu 2.475 Euro. Die Antragsfrist läuft am 30. November 2023 aus. Die Auszahlung erfolgt für Unternehmen mit einem Umsatz im Vorjahr von 10.000 Euro bis 400.000 Euro binnen weniger Tage.
Bis zu 3,30 Prozent Zinsen p.a. - Laufzeiten ab 3 Monate möglich, Einlage von 5.000 bis 150.000 Euro.
Mehr Informationen: Strompreisbremse