Die im Oktober final beschlossenen Anti-Teuerungsmaßnahmen - konkret die Strompreisbremse und der Netzkostenzuschuss - treten ab Dezember 2022 bzw. Januar 2023 in Kraft. Sie sollen eine spürbare Entlastungen für alle bringen - rund 700 Euro pro Haushalt jährlich wurden errechnet.

Strompreisbremse: bis zu 500 Euro pro Haushalt jährlich

Die Strompreisbremse gilt von 01. Dezember 2022 und bis einschließlich 31. Dezember 2024. Sie soll einem durchschnittlichen Haushalt in Österreich eine Ersparnis von bis zu 500 Euro pro Jahr ermöglichen. Der Stromkostenzuschuss kommt dabei automatisch auf der Stromrechnung zur Anwendung. Sie gilt nur für private Haushalte, nicht jedoch für Firmen oder Vereine.

Die Berechnungsgrundlage bildet der durchschnittliche Stromverbrauch eines drei-köpfigen Haushaltes. Dieser wurde mit 2.900 Kilowattstunden pro Jahr beziffert. Von Dezember 2022 bis Dezember 2024 wird somit der Strompreis für alle Haushalte bis zu einem Verbrauch von 2.900 kWh mit 10 Cent pro kWh festgesetzt. Für den darüberliegenden Stromverbrauch muss der geltende Marktpreis bezahlt werden.

Der Zuschuss wird in Summe mit 30 Cent pro kWh gedeckelt. Das bedeutet, dass man nur bis zu einem Strompreis von 40 Cent von dieser Maßnahme voll profitiert. Steigt der Preis deutlich höher an, sind die Mehrkosten über 40 Cent zum geltenden Marktpreis selbst zu tragen. Die Umsatzsteuer ist vom Stromkostenzuschuss nicht umfasst. Der untere Schwellenwert für das Greifen des Stromkostenzuschusses liegt bei 10, der obere bei 40 Cent pro kWh.

Die errechneten 2.900 kWh pro Jahr sollen rund 80 Prozent des durchschnittlichen Stromverbrauchs in österreichischen Haushalten entsprechen. Haushalte, die aus vier oder mehr Personen bestehen, erhalten zusätzlich 105 Euro pro weiterer Person als "Stromkostenergänzungszuschuss".

Zusätzlich 105 Euro pro Person für größere Haushalte

Haushalte mit mehr als drei Personen verbrauchen in der Regel auch mehr Strom. Daher wird das errechnete Kontingent von 2.900 kWh nicht ausreichen, um die Stromkosten für diese Haushalte entsprechend zu "bremsen". Daher private Haushalte bestehend aus vier oder mehr Personen mit einem zusätzlichen Kontingent für den Stromkostenzuschuss ausgestattet werden:

Pro zusätzlicher Person (3+) wird ein zusätzlicher Betrag von 105 Euro jährlich ausbezahlt. Auch dieser Betrag kommt automatisch auf der Stromrechnung zur Anwendung. In einigen Fällen ist ein Antrag notwendig - etwa, wenn die Anzahl der am Wohnort hauptgemeldeten Personen unklar ist. Details dazu findet man auf stromkostenzuschuss.gv.at.

Dabei werden die Daten aus dem Melderegister (ZMR) herangezogen.

Netzkostenzuschuss: bis zu 200 Euro jährlich

Haushalte mit niedrigerem Einkommen erhalten zudem einen Netzkostenzuschuss von bis zu 200 Euro pro Jahr. Insgesamt beträgt der Zuschuss 75 Prozent der vom Netzbetreiber zu verrechnenden Systemnutzungsentgelte, maximal jedoch 200 Euro.

Anspruch darauf haben alle Haushalte, die auch von der GIS - also der Rundfunkgebühr - befreit sind. Damit steigt die Entlastung auf bis zu 700 Euro jährlich an. Der Netzkostenzuschuss gilt ab 01. Januar 2023 und endet ebenfalls am 30. Juni 2024.

Neben der GIS-Befreiung muss für den Netzkostenzuschuss auch eine Befreiung von Erneuerbaren-Förderbeiträgen gelten. Ein entsprechender Antrag zur EAG-Befreiung kann hier eingebracht werden.

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Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 02.01.2024, 11:21 Uhr