Jedoch ist diese Meldepflicht nicht die einzige Pflicht, die mit der Begründung eines Wohnsitzes in Zusammenhang steht. Nur wenige sind sich darüber im Klaren, dass es gemäß dem Österreichischen Rundfunk eine Verpflichtung zur Anmeldung der Empfangsgeräte gibt. Die zuständige Stelle in diesem Zusammenhang ist das Gebühren Info Service, auch kurz GIS genannt.
Was ist die GIS?
Die GIS ist ein hundertprozentiges Tochterunternehmen des ORF und ist durch das Rundfunkgebührengesetz mit dem Management genau jener Gebühren betraut.
Gebühren und Kosten
Die Gebühren setzen sich dabei sowohl aus Radio- als auch Fernsehgebühren zusammen und unterscheiden sich je nach österreichischem Bundesland. Beispielsweise ist die GIS Gebühr in Oberösterreich mit 22,45 Euro wesentlich geringer als in Wien mit 28,65 Euro. Geschuldet ist dieser Umstand der unterschiedlichen Landesabgabe, die im Rahmen der Erhebung erfolgt.

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Denn die GIS Gebühr kommt, wie oftmals fälschlicherweise angenommen, nicht zu Gänze dem ORF zugute. Nach Abzug der Landesabgabe verbleiben im Schnitt 18,59 Euro dem ORF, womit in weiterer Folge die Eigenproduktionen, Sendeanlagen, technischen Ausstattungen, Landesstudios und Lizenzen bezahlt werden.
Wann beginnt und endet die Gebührenpflicht?
Die Pflicht beginnt mit dem ersten Tag des Monates, an dem ein Fernsehgerät, oder auch Radio, an einem Standort aufgestellt wird. Eine Erlöschung der Pflicht hingegen tritt erst mit dem Ende jenes Monats in Kraft, in dem die Abmeldung bei der GIS einlangt.
Unter der Bezeichnung Standort werden dabei all jene Orte verstanden, an dem Rundfunkeinrichtungen betrieben aber auch betriebsbereit gehalten werden. Darunter fallen sowohl Hauptwohnsitze als auch Nebenwohnsitze.
Was muss angemeldet werden?
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Wenn sich im persönlichen Haushalt sogenannte Rundfunktechnologien befinden, so werden diese als Rundfunkempfangseinrichtungen bezeichnet und führen zu einer Melde- und Gebührenpflicht.
Einfach bezeichnet versteht man darunter klassische Fernsehgeräte, die mittels Kabel oder Satellit verwendet werden. An dieser Stelle kommt es oftmals zu der Annahme, dass die Gebührenpflicht erst dann entsteht, wenn die Sender des ORF aktiv genutzt werden. Doch das ist nicht der Fall. Unabhängig von der Nutzung ist der tatsächliche Besitz eines Empfangsgerätes ausreichend, um die Gebührenpflicht zu begründen. Ebenso spielt es keine Rolle, ob der Fernseher erst nach Erwerb einer Fernsehkarte genutzt werden kann.
Seitens des Gebühren Information Services wird es so argumentiert, dass die Gebührenpflicht auch dann entsteht, wenn ein sich im Besitz befindliches Rundfunkgerät mit wenig Aufwand in einen aktiven Zustand versetzt werden kann. Ein nicht empfangsbereites Gerät schützt daher nicht vor der Gebührenpflicht.
Eine Melde- und Gebührenpflicht gilt hingegen nicht bei herkömmlichen Computern, außer wenn diese mit einer TV-Karte ausgestattet sind. Im Jahr 2015 gab es seitens des Obersten Gerichts ein Urteil, worin Computer, ohne TV-Karte, von der Gebührenpflicht ausgenommen sind. Denn leider kam es nicht selten zu der Aussage, dass alle Computer, unabhängig von ihrer technischen Ausformung, angemeldet werden müssen.
Besitzt man weder Fernseher noch Computer, so greift die Meldepflicht auch bei Radios. Davon ausgenommen sind jedoch Autoradios.
GIS abmelden
Um die GIS abmelden zu können, muss das ausgefüllte Formular an die Adresse der GIS Gebühren Info Service GmbH in Wien gesendet werden:
Adresse:
- GIS Gebühren Info Service GmbH
- Postfach 1000, 1051 Wien
- per Fax: 05 0200 DW 300
- per E-Mail (als Beilage): kundenservice(at)gis.at
- Service-Hotline: 0810 00 10 80
Das Formular kann entweder per Post oder eingescannt via E-Mail an kundenservice(at)gis.at gesendet werden, um die Abmeldung wirksam zu machen.
Befreiungen von der Rundfunkgebühr
Eine tatsächliche Befreiung ist nur in wenigen Fällen möglich. Zum einen, wenn es tatsächlich keine Geräte an dem Standort gibt oder wenn es eine ausreichend soziale Bedürftigkeit gibt, wodurch eine Befreiung beantragt werden kann. Diese soziale Bedürftigkeit wird in der Regel ausgehend vom Haushaltsnettoeinkommen berechnet und liegt seit Beginn 2018 bei einer Grenze von 1018,55 €. Sobald das Haushaltsnettoeinkommen diese Grenze übersteigt, entfällt auch die Bedürftigkeit. Unter dem Einkommen werden die Einkommen Aller im Haushalt lebender Personen gezählt.
Falsche Auskunft
Der erste Berührpunkt mit dem Gebühren Information Service entsteht oftmals nach der Wohnsitzmeldung bei der zuständigen Behörde. Wenige Tage danach liegt im Postkasten schon der erste Brief, der um Bekanntgabe möglicher Empfangseinrichtungen bittet. Ebenso kann es vorkommen, dass die GIS in Form physischer Mitarbeiter an der Haustür klingelt und die gemachten Angaben kontrolliert.
An dieser Stelle sei klar hervorgehoben, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GIS keine Befugnis haben, die aufgesuchte Wohnung ohne Zustimmung zu betreten. Diese Zustimmung muss klar und deutlich durch den Wohnungsbesitzer erfolgen.
In der Vergangenheit, und leider noch heute, führt dies nicht selten zu unangenehmen Zwischenfällen. Manche Wohnungsbesitzer berichten davon, dass sich Mitarbeiter unter Androhung von Strafe oder Einschüchterung Zugang zur Wohnung verschafft haben. Ob dies tatsächlich der Wahrheit entspricht, soll nicht weiter behandelt werden, trotzdem verdient es einen entsprechenden Hinweis, dass dem Mitarbeiter der Zutritt verweigert werden darf.
Nur in Zusammenwirken mit der Exekutive darf der Zutritt verlangt werden.
Strafe bei Falschmeldung
Sind die gemachten Angaben über den Besitz einer Rundfunkeinrichtung falsch und wird dies durch die GIS bewiesen, so verwirklicht der Wohnungsbesitzer eine sogenannte Verwaltungsübertretung. Diese Verwaltungsübertretung ist mit einer Strafe von knapp über 2000 € beziffert und wird mittels Bescheid zugestellt.
Vorsätzlich zu lügen ist daher kein empfohlenes Mittel, um die Rundfunkgebühren zu umgehen. Vielmehr sollte der Kontakt mit dem Gebühren Information Service gesucht werden und die Möglichkeiten einer Befreiung geklärt werden.
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Aktuelle Nachrichten:
Schlagzeilen und News:
'Keine gesetzliche Grundlage': Datenschutzbehörde kritisiert neuen ORF-Beitrag
Der neue ORF-Beitrag wird im ORF-Gesetz ab 2024 geregelt. Nach einer Überprüfung äußert die Datenschutzbehörde jedoch Bedenken bei der Einsichtnahme und den Meldepflichten über die Einkommenshöhe der Haushaltsmitglieder. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.
ORF-Haushaltsabgabe wird doch teurer als gedacht
Die neue ORF-Abgabe, die ab kommendem Jahr von jedem Haushalt in Österreich zu entrichtet sein wird, soll doch teurer werden als zunächst angenommen. Befreit sind nur jene Personen, die auch jetzt schon von der GIS befreit sind. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.
Haushaltsabgabe: Wer von der neuen ORF-Gebühr befreit ist
Seit vergangener Woche ist es fix: Der ORF wird zukünftig nicht mehr über die GIS, sondern über eine Haushaltsabgabe finanziert werden. Diese ist grundsätzlich von allen Haushalten in Österreich monatlich zu bezahlen - es gibt jedoch, wie auch bisher, Möglichkeiten zur Befreiung. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at.
Neue Haushaltsabgabe für ORF fix - So viel bezahlt jeder Haushalt
Das neue ORF-Gesetz wurde fixiert und am Donnerstag der Öffentlichkeit präsentiert. Enthalten ist ein neues Modell zur Finanzierung des ORF. Konkret soll eine monatliche Haushaltsabgabe für alle Haushalte in Österreich die bisherigen GIS-Gebühren ersetzen. Die Kosten pro Haushalt würden dadurch sinken. Alle Details zur Haushaltsabgabe findet man hier auf Finanz.at.
Aus für GIS-Gebühr fix! - So viel kostet das neue Modell
Die aktuelle Form der Rundfunkgebühren (GIS) wird mit Ende 2023 abgeschafft. Regierung und ORF verhandeln derzeit über ein neues Modell ab 2024. Eine Haushaltsabgabe von 18 Euro pro Monat für alle Haushalte ist möglich. Wie hoch die GIS-Gebühr zukünftig ausfallen könnte, findet man hier auf Finanz.at.
Bis zu 670 Euro jährlich - Diese Zuschüsse kennt kaum jemand
In Österreich haben hunderttausende Menschen Anspruch auf spezielle Zuschüsse und Befreiungen, mit denen man bis zu 670 Euro pro Jahr sparen kann. Doch kaum jemand niemand sie in Anspruch, obwohl die Voraussetzungen erfüllt werden. Konkret haben etwa rund 300.000 Personen Anspruch auf günstigste Mobilfunktarife, einen 200 Euro Bonus ab Januar 2023 und eine Befreiung von Rundfunkgebühren.
Erhöhung der GIS-Gebühren: 8 Prozent mehr ab Februar
Die Rundfunkgebühren (GIS) werden ab Februar um rund acht Prozent erhöht. Grund dafür seien gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen und Investitionen, sowie die aktuelle Teuerungsrate. Die Mehreinnahmen aus der Erhöhung der GIS-Gebühren sollen jährlich rund 50 Millionen Euro betragen.
Rundfunkgebühren (GIS) sollen um 8 Prozent erhöht werden
Die Rundfunkgebühren (GIS) sollen um rund acht Prozent erhöht werden und lege damit unter der kumulierten Inflationsrate seit der letzten Gebührenerhöhung. Die letzte Gebührenerhöhung fand vor fünf Jahren statt.
