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Die Steuerlast - vor allem auf den Faktor Arbeit - ist in Österreich im OECD-Vergleich weiterhin im Spitzenfeld und somit unter den höchsten der 38 Mitgliedsstaaten.
OECD: Österreich mit vierthöchstem "Steuerkeil"
Laut "Taxing Wages"-Studie der OECD, ist der österreichische "Steuerkeil" mit 34,6 Prozent - also Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und Dienstgeberbeiträge von ArbeitnehmerInnen abzüglich Familien- und Sozialleistungen - der vierthöchste im Vergleich der 38 OECD-Mitgliedsstaaten. Ohne Familienleistungen (für ArbeitnehmerInnen ohne Kinder) liegt er gar bei 46,8 Prozent.
Zwar seien die Steuern für Familien mit Kindern gesunken - Grund dafür sei auch u.a. der Familienbonus. Dennoch weist die OECD in ihrem Bericht darauf hin, dass die steuerliche Belastung von Arbeit im vergangenen Jahr gestiegen ist.
Zeitgleich steigt der Reallohnverlust durch die weiterhin anhaltend hohe Inflation. Höhere Nominallöhne bedeuten auch mehr Steuerlast und in der Regel weniger Anspruch auf Transferleistungen und Steuergutschriften.
Neue Steuertarife und Valorisierung wirken erst 2023
Die Abschaffung der kalten Progession und Valorisierung der Sozialleistungen sollte die Steuerlast für das heurige Jahr senken. Dem gegenüber steht jedoch eine weiterhin hohe Teuerung - vor allem bei Produkten des täglichen Bedarfs und Energie.
Diese Absetzbeträge wurden an die Inflation angepasst:
Absetzbetrag | 2024 | 2025 |
---|---|---|
Alleinverdienerabsetzbetrag | 572 Euro 2. Kind: + 202 Euro 3. Kind & weitere: + 255 Euro |
601 Euro 2. Kind: + 212 Euro 3. Kind & weitere: + 268 Euro |
Alleinerzieherabsetzbetrag | 572 Euro 2. Kind: + 202 Euro 3. Kind & weitere: + 255 Euro |
601 Euro 2. Kind: + 212 Euro 3. Kind & weitere: + 268 Euro |
Kinderabsetzbetrag | 67,80 Euro | 70,90 Euro |
Mehrkindzuschlag | 23,30 Euro | 24,40 Euro |
Pensionistenabsetzbetrag | 954 Euro Erhöhter Betrag: 1.406 Euro |
1.002 Euro Erhöhter Betrag: 1.476 Euro |
Verkehrsabsetzbetrag | 463 Euro Erhöhter Betrag: 798 Euro Zuschlag: 752 Euro |
487 Euro Erhöhter Betrag: 838 Euro Zuschlag: 790 Euro |
Unterhaltsabsetzbetrag | 35 bis 69 Euro | 37 bis 73 Euro |
Für das kommende Jahr 2024 würde eine Inflation von durchschnittlich über zehn Prozent für den relevanten Zeitraum von August 2022 bis Juli 2023 jedoch eine deutliche Anhebung der Sozialleistungen, Pensionen und Grenzwerte der Lohnsteuertabelle ab Januar bedeuten.
Quelle: oecd.org - Taxing Wages 2023
Mehr Informationen: Lohnsteuer
