Viele ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen haben bereits ihre zu viel bezahlte Lohnsteuer des Vorjahres zurückerhalten. Heuer profitiert man beim Lohnsteuerausgleich durch erhöhte Absetzbeträge und Valorisierungen noch mehr als in den Jahren davor.
Doch auch wer keine oder nur sehr wenig Lohnsteuer bezahlt, kann dabei profitieren. Bis zu 1.250 Euro pro Person als direkte Auszahlung sind möglich. Ab 2025 werden die Absetzbeträge erneut ansteigen. So soll etwa der Kindermehrbetrag bei 700 Euro statt bisher 550 Euro liegen. Damit steigt auch die Negativsteuer für viele ab nächstem Jahr an. Alle Details findet man hier auf Finanz.at erklärt.
Seit Juli werden bereits die antragslosen Arbeitnehmerveranlagungen für alljene Personen durchgeführt und ausgezahlt, die bisher keinen eigenen Antrag für das Jahr 2023 eingereicht haben. Dabei drohen durchschnittlich bis zu 500 Euro geringere Auszahlungen, wie Finanz.at berichtet hat.
Wer so wenig verdient, dass er keine oder nur sehr wenig Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer bezahlt, kann dennoch von der Arbeitnehmerveranlagung profitieren. Hierbei sind auch heuer wieder Hunderte Euro an sogenannter Negativsteuer möglich. Diese "Negativsteuer" ist eine sogenannte Sozialversicherungserstattung und damit eine Gutschrift für eben jene ArbeitnehmerInnen, die aufgrund der geringen Steuerlast keine Steuerrückerstattung erhalten.
So werden etwa im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) der Alleinverdienerabsetzbetrag und der Alleinerzieherabsetzbetrag bei einer errechneten Einkommensteuer unter 0 Euro direkt vom Finanzamt aufs Konto ausgezahlt.
Kindermehrbetrag bringt 550 Euro pro Kind
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Profitiert man aufgrund des zu niedrigen Einkommens nicht vom Familienbonus, so hat man unter bestimmten Voraussetzungen aber Anspruch auf den Kindermehrbetrag. Dieser bringt 550 Euro pro Kind als Negativsteuer für das Jahr 2023. Dieser steht zu, wenn man an mindestens 30 Tagen steuerpflichtige aktive Einkünfte erzielt hat und ein Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag besteht.
Bei geringer Steuerlast wird die Differenz aus dem beanspruchten Familienbonus und der Höhe des Kindermehrbetrags ausgezahlt, sofern der Familienbonus die Einkommensteuer auf 0 Euro reduziert hat.
Bis zu 1.250 Euro für das Jahr 2023 möglich
Für das Veranlagungsjahr 2023 ergeben sich damit Höchstwerte von 55 Prozent bzw. 1.105 Euro an SV-Rückerstattungen. Besteht auch ein Anspruch auf die Pendlerpauschale, so erhöht sich der Betrag auf maximal 1.250 Euro. PensionistInnen stehen 80 Prozent bzw. 579 Euro an SV-Rückerstattung zu.
Für das Jahr 2024 werden diese Werte abermals valorisiert und damit erhöht. Auch der Kindermehrbetrag steigt von 550 auf 700 Euro an. ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen mit niedrigen Einkünften und damit nur geringer oder gar keiner Steuerlast können also auch vom Steuerausgleich profitieren und sich teilweise ihre Sozialversicherungsbeiträge rückerstatten lassen.
Mehr Informationen: Negativsteuer