Anpassungsfaktor fix! - Neuen Familien- und Sozialleistungen ab 2024

Der Anpassungsfaktor von 1,097 für das Jahr 2024 wurde nun im Bundesgesetzblatt kundgemacht und fixiert. Das bedeutet, dass die Familien- und Sozialleistungen ab kommendem Jahr um 9,7 Prozent steigen. Alle neuen Beträge, wie die Familienbeihilfe und Co., findet man hier auf Finanz.at.

20.10.2023, 07:15 Uhr von
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Die Valorisierung der Familien- und Sozialleistungen wurde 2022 beschlossen und bereits heuer erstmals umgesetzt. Nun ist auch der Anpassungsfaktor für das kommende Jahr 2024 mit 1,097 fixiert. Das bedeutet, dass diese Leistungen nun definitiv um die Inflationsrate von August 2022 bis Juli 2023 von 9,7 Prozent ansteigen werden. Das wurde am Mittwoch im Bundesgesetzblatt BGBl. II Nr. 309/2023 kundgemacht.

Das betrifft die Familienbeihilfe, den Mehrkindzuschlag, den Unterhaltsabsetzbetrag, den Alleinverdienerabsetzbetrag, den Pensionistenabsetzbetrag, den Kinderabsetzbetrag, das Kinderbetreuungsgeld, die Studienbeihilfe und das Reha- und Krankengeld, sowie das Wiedereingliederungs- und Umschulungsgeld.

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Die Valorisierung der Familienbeihilfe von 9,7 Prozent ab 2024 bringt jährlich bis zu 275 Euro mehr pro Kind - bei größeren Familien steigt der Betrag nochmals an. Die Höhe der Familienbeihilfe ab 2024 kann mit dem Online-Rechner auf Finanz.at berechnet werden.

Alter des Kindes 2023 2024 *
ab Geburt 120,61 Euro 132,31 Euro
ab 3 Jahren 128,97 Euro 141,48 Euro
ab 10 Jahren 149,70 Euro 164,22 Euro
ab 19 Jahren 174,68 Euro 191,62 Euro
* Erhöhung ab 2024 (Valorisierung): + 9,7%

Auch die Geschwisterstaffelung wird um diesen Wert erhöht:

Geschwisterstaffel 2023 2024
2 Kinder 7,51 Euro 8,24 Euro
3 Kinder 18,41 Euro 20,20 Euro
4 Kinder 28,04 Euro 30,76 Euro
5 Kinder 33,86 Euro 37,14 Euro
6 Kinder 37,77 Euro 41,43 Euro
7 Kinder + 55,02 Euro 60,36 Euro

Auch der Kinderabsetzbetrag wird 2024 um 9,7 Prozent von 61,79 Euro (2023) auf 67,78 Euro pro Kind monatlich erhöht.

Alle neuen Absetzbeträge ab 2024 findet man hier in einer Tabelle. Sie werden im Zuge der Abschaffung der kalten Progression sogar um 9,9 Prozent erhöht. Dafür wird u.a. das dritte Drittel des Entlastungsvolumens verwendet.

Absetzbetrag 2023 2024
Alleinverdienerabsetzbetrag 520 Euro
2. Kind: +184 Euro
3. Kind & weitere: +232 Euro
571,48 Euro
2. Kind: +202,22Euro
3. Kind & weitere: +254,97 Euro
Alleinerzieherabsetzbetrag 520 Euro
2. Kind: +184 Euro
3. Kind & weitere: +232 Euro
571,48 Euro
2. Kind: +202,22Euro
3. Kind & weitere: +254,97 Euro
Kinderabsetzbetrag 61,79 Euro 67,78 Euro
Mehrkindzuschlag 21,19 Euro 23,25 Euro
Pensionistenabsetzbetrag 868 Euro
Erhöhter Betrag: 1.278 Euro
953,93 Euro
Erhöhter Betrag: 1.404,52 Euro
Verkehrsabsetzbetrag 421 Euro
Erhöhter Betrag: 726 Euro
Zuschlag: 684 Euro
462,68 Euro
Erhöhter Betrag: 797,87 Euro
Zuschlag: 751,72 Euro
Unterhaltsabsetzbetrag 31,00 bis 62,00 Euro 34,07 Euro bis 68,14 Euro

Auch die Ausgleichszulage, das Pflegegeld und die Sozialhilfe werden um 9,7 Prozent erhöht werden.

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