Die Valorisierung der Familien- und Sozialleistungen wurde 2022 beschlossen und bereits heuer erstmals umgesetzt. Nun ist auch der Anpassungsfaktor für das kommende Jahr 2024 mit 1,097 fixiert. Das bedeutet, dass diese Leistungen nun definitiv um die Inflationsrate von August 2022 bis Juli 2023 von 9,7 Prozent ansteigen werden. Das wurde am Mittwoch im Bundesgesetzblatt BGBl. II Nr. 309/2023 kundgemacht.
Das betrifft die Familienbeihilfe, den Mehrkindzuschlag, den Unterhaltsabsetzbetrag, den Alleinverdienerabsetzbetrag, den Pensionistenabsetzbetrag, den Kinderabsetzbetrag, das Kinderbetreuungsgeld, die Studienbeihilfe und das Reha- und Krankengeld, sowie das Wiedereingliederungs- und Umschulungsgeld.
Mehr Geld für Familien ab 2024

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Die Valorisierung der Familienbeihilfe von 9,7 Prozent ab 2024 bringt jährlich bis zu 275 Euro mehr pro Kind - bei größeren Familien steigt der Betrag nochmals an. Die Höhe der Familienbeihilfe ab 2024 kann mit dem Online-Rechner auf Finanz.at berechnet werden.
Alter des Kindes | 2023 | 2024 * |
---|---|---|
ab Geburt | 120,61 Euro | 132,31 Euro |
ab 3 Jahren | 128,97 Euro | 141,48 Euro |
ab 10 Jahren | 149,70 Euro | 164,22 Euro |
ab 19 Jahren | 174,68 Euro | 191,62 Euro |
Auch die Geschwisterstaffelung wird um diesen Wert erhöht:
Geschwisterstaffel | 2023 | 2024 |
---|---|---|
2 Kinder | 7,51 Euro | 8,24 Euro |
3 Kinder | 18,41 Euro | 20,20 Euro |
4 Kinder | 28,04 Euro | 30,76 Euro |
5 Kinder | 33,86 Euro | 37,14 Euro |
6 Kinder | 37,77 Euro | 41,43 Euro |
7 Kinder + | 55,02 Euro | 60,36 Euro |
Auch der Kinderabsetzbetrag wird 2024 um 9,7 Prozent von 61,79 Euro (2023) auf 67,78 Euro pro Kind monatlich erhöht.
Alle neuen Absetzbeträge ab 2024 findet man hier in einer Tabelle. Sie werden im Zuge der Abschaffung der kalten Progression sogar um 9,9 Prozent erhöht. Dafür wird u.a. das dritte Drittel des Entlastungsvolumens verwendet.
Absetzbetrag | 2023 | 2024 |
---|---|---|
Alleinverdienerabsetzbetrag | 520 Euro 2. Kind: +184 Euro 3. Kind & weitere: +232 Euro |
571,48 Euro 2. Kind: +202,22Euro 3. Kind & weitere: +254,97 Euro |
Alleinerzieherabsetzbetrag | 520 Euro 2. Kind: +184 Euro 3. Kind & weitere: +232 Euro |
571,48 Euro 2. Kind: +202,22Euro 3. Kind & weitere: +254,97 Euro |
Kinderabsetzbetrag | 61,79 Euro | 67,78 Euro |
Mehrkindzuschlag | 21,19 Euro | 23,25 Euro |
Pensionistenabsetzbetrag | 868 Euro Erhöhter Betrag: 1.278 Euro |
953,93 Euro Erhöhter Betrag: 1.404,52 Euro |
Verkehrsabsetzbetrag | 421 Euro Erhöhter Betrag: 726 Euro Zuschlag: 684 Euro |
462,68 Euro Erhöhter Betrag: 797,87 Euro Zuschlag: 751,72 Euro |
Unterhaltsabsetzbetrag | 31,00 bis 62,00 Euro | 34,07 Euro bis 68,14 Euro |
Auch die Ausgleichszulage, das Pflegegeld und die Sozialhilfe werden um 9,7 Prozent erhöht werden.

Bis zu 3,60 Prozent Zinsen p.a. - Laufzeiten ab 3 Monate möglich, Einlage von 5.000 bis 150.000 Euro.
Mehr Informationen: Familienbeihilfe
