Anpassungsfaktor fix! - Neuen Familien- und Sozialleistungen ab 2024

Der Anpassungsfaktor von 1,097 für das Jahr 2024 wurde nun im Bundesgesetzblatt kundgemacht und fixiert. Das bedeutet, dass die Familien- und Sozialleistungen ab kommendem Jahr um 9,7 Prozent steigen. Alle neuen Beträge, wie die Familienbeihilfe und Co., findet man hier auf Finanz.at.

20.10.2023, 07:15 Uhr von
Euro
Bildquelle: Canva / Euro

Die Valorisierung der Familien- und Sozialleistungen wurde 2022 beschlossen und bereits heuer erstmals umgesetzt. Nun ist auch der Anpassungsfaktor für das kommende Jahr 2024 mit 1,097 fixiert. Das bedeutet, dass diese Leistungen nun definitiv um die Inflationsrate von August 2022 bis Juli 2023 von 9,7 Prozent ansteigen werden. Das wurde am Mittwoch im Bundesgesetzblatt BGBl. II Nr. 309/2023 kundgemacht.

Das betrifft die Familienbeihilfe, den Mehrkindzuschlag, den Unterhaltsabsetzbetrag, den Alleinverdienerabsetzbetrag, den Pensionistenabsetzbetrag, den Kinderabsetzbetrag, das Kinderbetreuungsgeld, die Studienbeihilfe und das Reha- und Krankengeld, sowie das Wiedereingliederungs- und Umschulungsgeld.

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Die Valorisierung der Familienbeihilfe von 9,7 Prozent ab 2024 bringt jährlich bis zu 275 Euro mehr pro Kind - bei größeren Familien steigt der Betrag nochmals an. Die Höhe der Familienbeihilfe ab 2024 kann mit dem Online-Rechner auf Finanz.at berechnet werden.

Alter des Kindes 2024 2025 *
ab Geburt 132,30 Euro 138,40 Euro
ab 3 Jahren 141,50 Euro 148,00 Euro
ab 10 Jahren 164,20 Euro 171,80 Euro
ab 19 Jahren 191,60 Euro 200,40 Euro
* Erhöhung ab 2025 (Valorisierung): + 4,6%

Auch die Geschwisterstaffelung wird um diesen Wert erhöht:

Geschwisterstaffel 2024 2025
2 Kinder 8,20 Euro 8,60 Euro
3 Kinder 20,20 Euro 21,10 Euro
4 Kinder 30,70 Euro 32,10 Euro
5 Kinder 37,20 Euro 38,90 Euro
6 Kinder 41,50 Euro 43,40 Euro
7 Kinder + 60,30 Euro 63,00 Euro

Auch der Kinderabsetzbetrag wird 2024 um 9,7 Prozent von 61,79 Euro (2023) auf 67,78 Euro pro Kind monatlich erhöht.

Alle neuen Absetzbeträge ab 2024 findet man hier in einer Tabelle. Sie werden im Zuge der Abschaffung der kalten Progression sogar um 9,9 Prozent erhöht. Dafür wird u.a. das dritte Drittel des Entlastungsvolumens verwendet.

Absetzbetrag 2024 2025
Alleinverdienerabsetzbetrag 572 Euro
2. Kind: + 202 Euro
3. Kind & weitere: + 255 Euro
601 Euro
2. Kind: + 212 Euro
3. Kind & weitere: + 267 Euro
Alleinerzieherabsetzbetrag 572 Euro
2. Kind: + 202 Euro
3. Kind & weitere: + 255 Euro
601 Euro
2. Kind: + 212 Euro
3. Kind & weitere: + 267 Euro
Kinderabsetzbetrag 67,80 Euro 70,90 Euro
Mehrkindzuschlag 23,30 Euro 24,40 Euro
Pensionistenabsetzbetrag 954 Euro
Erhöhter Betrag: 1.405 Euro
1.002 Euro
Erhöhter Betrag: 1.475 Euro
Verkehrsabsetzbetrag 463 Euro
Erhöhter Betrag: 798 Euro
Zuschlag: 752 Euro
487 Euro
Erhöhter Betrag: 838 Euro
Zuschlag: 790 Euro
Unterhaltsabsetzbetrag 35 bis 69 Euro 37 bis 73 Euro

Auch die Ausgleichszulage, das Pflegegeld und die Sozialhilfe werden um 9,7 Prozent erhöht werden.

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Daniel Herndler
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Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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