Tipp für deinen Steuerausgleich!
Jetzt in nur wenigen Minuten mit der neuen Steuer-App einreichen und Geld vom Finanzamt zurück holen!

Das Pflegegeld trägt in Österreich dazu bei, dass sich pflegebedürftige Bürger selbst organisieren können. Hier erfahren Sie alles über das Pflegegeld und können die Höhe des Geldes, sowie den Pflegebedarf direkt online berechnen.

Pflegegeld und Pflegestufe berechnen

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich in Österreich nach dem Pflegebedarf, also der Pflegestufe. Diese Pflegestufen sind sieben Stufen eingeteilt und werden von einem Arzt / einer Ärztin oder Pflegefachkraft begutachtet. Die Mindeststufe des Pflegebedarf ist Stufe 1 mit mehr als 65 Stunden pro Monat.

Pflegestufen

Pflegebedarf in Stunden pro Monat Pflegestufe Betrag in Euro monatlich (netto)
Mehr als 65 Stunden 1 154,20 Euro
Mehr als 95 Stunden 2 284,30 Euro
Mehr als 120 Stunden 3 442,90 Euro
Mehr als 160 Stunden 4 664,30 Euro
Mehr als 180 Stunden, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist. 5 902,30 Euro
Mehr als 180 Stunden, wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist. 6 1.260,00 Euro
Mehr als 180 Stunden, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleich zu achtender Zustand vorliegt. 7 1.655,80 Euro

Antrag auf Pflegegeld

Sie wollen Pflegegeld in Österreich beantragen? Hier finden Sie den aktuellen Antrag auf Pflegegeld zum Download!

Tipp
20% Cashback bei jedem Einkauf
Monkee
Monkee
Finanz-App
kostenlos

Monkee ist eine kostenlose App, die NutzerInnen bei jedem Einkauf bis zu 20 Prozent Cashback auszahlt und damit hilft, viel Geld zu sparen und die eigenen Sparziele schneller zu erreichen.

Die österreichischen Pflegegeldgesetze haben zum Ziel, pflegebedürftigen Menschen durch die Gewährung von Pflegegeld die Möglichkeit zu bieten, sich die erforderliche Pflege und Betreuung zu sichern. Das Pflegegeld soll pflegebedingte Mehraufwendungen pauschal abgelten und dazu beitragen, ein selbstbestimmtes und nach den persönlichen Bedürfnissen orientiertes Leben zu führen.

Anspruch

Pflegegeld kann nach dem Bundespflegegeldgesetz oder nach einem der neun - weitgehend gleich gefaßten - Landespflegegeldgesetze bezogen werden.

Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:

  • Ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung bzw. einer Sinnesbehinderung, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird,
  • ständiger Pflegebedarf von monatlich mehr als 50 Stunden,
  • gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich; unter bestimmten Voraussetzungen kann das Pflegegeld auch in einen EWR-Staat geleistet werden.

Wer diese Voraussetzungen erfüllt, hat Anspruch auf ein Pflegegeld vomBund nach dem Bundespflegegeldgesetz wenn er

  • eine Pension aus der gesetzlichen Sozialversicherung ,
  • einen Beamtenruhegenuß des Bundes,
  • eine Vollrente aus der Unfallversicherung
  • oder eine Rente oder Beihilfe aus der Kriegsopferversorgung, der Heeresversorgung sowie nach dem Opferfürsorgegesetz oder dem Impfschadengesetz oder Verdienst- oder Unterhalt sentgang nach dem Verbrechensopfergesetz bezieht.

Andere pflegebedürftige Menschen können Pflegegeld nach demLandespflegegeldgesetz ihres Bundeslandes beziehen.

Anträge

Für die Auszahlung des Pflegegeldes ist grundsätzlich jene Stelle zuständig, die auch die Grundleistung auszahlt - z.B.:

  • bei ASVG-Pensionisten die Pensionsversicherungsanstalt,
  • bei Bundespensionisten das Bundespensionsamt,
  • bei Renten aus der Kriegsopferversorgung, der Heeresversorgung sowie nach dem Impfschadengesetz dasBundessozialamt

An diese Stellen sind auch die Anträge auf Gewährung oder Erhöhung des Pflegegeldes, bei Verschlechterung des Zustandes, zu richten.

Pflegebedürftige Menschen, die unter den Geltungsbereich eines Landespflegegeldgesetzes fallen (z.B. berufstätige Personen, mitversicherte Angehörige) müssen sich an die zuständige Bezirkshauptmannschaft, den Magistrat bzw. an die Gemeinde wenden.

Höhe

Pflegegeld wird - je nach Ausmaß des erforderlichen Pflegebedarfes und unabhängig von der Ursache der Pflegebedürftigkeit - in sieben Stufen (Höhe des Pflegegeldes) gewährt.

Über die Zuordnung zu einer Stufe entscheidet die zuständige Stelle auf Grundlage eines ärztlichen Sachverständigengutachtens, wobei bei Bedarf Personen aus mehreren Bereichen (z. B. Pflegedienste) beigezogen werden können. Außerdem hat die pflegebedürftige Person das Recht, bei der ärztlichen Untersuchung eine Vertrauensperson beizuziehen.

Das Pflegegeld wird zwölfmal im Jahr monatlich ausbezahlt und unterliegt nicht der Einkommensteuer. Im Streitfall kann das Pflegegeld beim zuständigen Arbeits- und Sozialgericht eingeklagt werden.

Mehr über die Voraussetzungen des Pflegebedarfs in Österreich und das Pflegegeld finden Sie im Internet.

Informieren Sie sich auch über Ihren Pflegeurlaub und Ihre Pflegeversicherung!

Neue App für den Steuerausgleich!
Mit taxefy holen sich ArbeitnehmerInnen durchschnittlich 912 Euro pro Jahr vom Finanzamt zurück.
4,9 / 5

Weitere Informationen zum Thema "Pflege":

Kostenlose News und Tipps!
Erhalte aktuelle News und Finanz-Tipps monatlich per E-Mail!

Häufige Fragen und Antworten

Wie hoch ist das Pflegegeld?

Das Pflegegeldes wird nach dem erforderlichen Pflegebedarf und der Pflegebedürftigkeit in sieben Stufen eingeteilt. Je Stufe besteht eine unterschiedliche Höhe für das Pflegegeld.

Wo müssen Anträge gestellt werden?

Für die Auszahlung des Pflegegeldes ist grundsätzlich jene Stelle zuständig, die auch die Grundleistung auszahlt. An diese Stellen sind auch die Anträge auf Gewährung oder Erhöhung des Pflegegeldes, bei Verschlechterung des Zustandes, zu richten.

Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?

Pflegegeld kann nach dem Bundespflegegeldgesetz oder nach einem der neun - weitgehend gleich gefaßten - Landespflegegeldgesetze bezogen werden.

Aktuelle Nachrichten:

Schlagzeilen und News:

Jetzt fix! - Diese Berufe bekommen fast 2.500 Euro mehr Gehalt

Bestimmte Berufsgruppen dürfen sich 2023 nochmals über ein deutlich höheres Gehaltsplus freuen als im vergangenen Jahr. Eine Prämie von 2.460 Euro wird aliquot pro Monat gemeinsam mit dem Gehalt überwiesen. Wer darauf Anspruch hat und wie die Gehaltserhöhung im Detail ausgestaltet ist, findet man hier.

Pflegereform: Diese Personen erhalten jetzt einen zusätzlichen Bonus

Die Pflegereform umfasst insgesamt 20 Maßnahmen und wird mit einer Milliarde Euro budgetiert. Darin enthalten sind deutliche Verbesserungen für Pflegekräfte und pflegende Angehörige. Ein Gehaltsbonus soll ebenso ausgezahlt werden, wie ein Ausbildungszuschuss und ein Pflegestipendium.

Einigung bei Pflegegelderhöhung: Pflegegeld wird an Inflation angepasst und 2020 erhöht

Im Finanzausschuss des Nationalrats wurde heute die Erhöhung des Pflegegelds ab 01. Januar 2020 beschlossen. Alle fünf Parteien sind sich darüber einig. Der Wert soll mit dem Pensionsanpassungsfaktor valorisiert werden.

ÖVP: SV-Pflegeversicherung soll fünfte Säule der Sozialversicherung werden

Die ÖVP stellt heute ihr neues Modell zur SV-Pflegeversicherung vor. Demnach soll die Pflegeversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherung gelten. Neben der Kranken-, Pensions-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung soll auch die Pflege künftig von der Sozialversicherung bezahlt werden. Der Vorschlag stößt bei den anderen Parteien auf breite Ablehnung.

Quellen:
Daniel Herndler
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
Stand: 11.10.2021, 19:41 Uhr