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Die Bundesregierung hat am Freitag neue Sparmaßnahmen und steuerliche Entlastungen präsentiert, die nun in Kraft treten sollen. Einige davon werden bereits heuer umgesetzt - andere folgen ab 2026.
In der am 13. Mai geplanten, ersten Budgetrede von Neo-Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) werden diese neuen Maßnahmen ebenfalls thematisiert werden. Für das heurige Jahr sind Einsparungen im Budget von 6,4 Milliarden Euro, im Jahr 2026 sogar von 8,7 Milliarden Euro geplant bzw. notwendig.
Das Sparpaket umfasst neben u.a. der Abschaffung des Klimabonus und der Erhöhung der KV-Beiträge für Pensionen auch steuerliche Änderungen. Einige davon sind bereits seit April 2025 in Kraft. Weitere werden nun folgen. Die Gesetzesvorlagen wurden in Begutachtung geschickt.
Neue Entlastungen für Arbeitnehmer kommen
Ab 2026 soll der Pendlereuro von derzeit zwei auf sechs Euro erhöht werden. Damit soll für pendelnde ArbeitnehmerInnen die Abschaffung des Klimabonus teilweise kompensiert werden, wie Finanz.at berichtet hat. Dieser galt als Ausgleich für die höheren CO2-Steuern. Somit steigen die steuerlichen Entlastungen für ArbeitnehmerInnen beim Steuerausgleich ab kommendem Jahr.
Gleichzeitig wird es bereits heuer ermöglicht, dass Unternehmen ihren Beschäftigten wieder steuer- und abgabenfreie Mitarbeiterprämien auszahlen. Der Maximalbetrag liegt 2025 bei 1.000 Euro. Zuvor galt im Rahmen der Teuerung bereits eine steuerfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro pro Jahr. Für 2026 wird die maximale Höhe noch evaluiert werden.
Auch eine Anhebung der Basispauschalierung in der Einkommensteuer wird für Klein- und Mittelbetriebe umgesetzt. Für Frauenhygieneartikel und Verhütungsmittel soll eine Umsatzsteuerbefreiung kommen.
Insgesamt möchte man dadurch Entlastungen von bis zu 170 Millionen Euro schaffen. Im Jahr 2026 sollen sie in Summe sogar bei 273 Millionen Euro liegen.
Belastungen treffen neben Steuerzahlern vor allem Familien
Wie bereits bekannt ist, wird das dritte Drittel bei der Abschaffung der kalten Progression ausgesetzt. Dadurch verlieren alle SteuerzahlerInnen durch geringere Inflationsanpassung an Netto-Einkommen. Die Grenzwerte der Lohnsteuertabelle bzw. Einkommensteuer werden nur noch um zwei Drittel automatisch erhöht. Finanz.at hat berichtet.
Zudem wird für Familien der Kinderabsetzbetrag in den kommenden beiden Jahren nicht mehr automatisch valorisiert - also um die jährliche Inflation erhöht. Die Höhe des Kinderabsetzbetrages liegt 2025 bei 70,90 Euro und wird monatlich mit der Familienbeihilfe pro Kind überwiesen. Ein Aussetzen der Valorisierung bedeutet, dass der Betrag nicht mehr jährlich an die Inflationshöhe angepasst wird.

Mehr Informationen: Lohnsteuertabelle
