Mit der Beitragsvorschreibung im August erhalten rund 460.000 Selbstständige in Österreich ihre Gutschriften auf die Krankenversicherungsbeiträge. Diese werden automatisch vom Bund übernommen. So soll eine unbürokratische und einfache Auszahlung sichergestellt werden. Die Gutschrift beträgt heuer zwischen 60 und 315 Euro.
Insgesamt sind für diese Auszahlung bis zu 65 Millionen Euro im Budget vorgesehen. Die Gesamtsumme wird von der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) direkt mit dem Bund abgerechnet. Wer Anspruch darauf hat muss also nichts weiter tun. Die Gutschrift ist auf der Beitragsvorschreibung ersichtlich.
Wer Anspruch auf die Gutschrift hat
Anspruchsberechtigt auf diese Gutschrift sind alle Gewerbetreibende, Neuen Selbständigen und Freiberufler, die mit Stichtag 31. Mai in der Krankenversicherung nach dem GSVG pflicht- oder selbstversichert gewesen sind.
Zusätzlich erhalten auch "Betriebsführer von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben" mit hauptberuflich beschäftigten Angehörigen und persönlich haftenden Gesellschaftern einer OG oder KG, die mit Stichtag 15. Januar in der Krankenversicherung nach dem BSVG pflichtversichert waren, eine entsprechende Gutschrift in der Beitragsvorschreibung. Die Beitragsgrundlage darf dabei 2.900 Euro nicht übersteigen.
Der Betrag wird in der nächsten Vorschreibung, die üblicherweise im August ausgestellt wird, berücksichtigt. Somit erhalten die Betroffenen spätestens im August 2024 ihren Betrag von bis zu 315 Euro automatisch vom Sozialversicherungsbeitrag abgezogen.
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