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Angesichts weiterhin hoher Energiepreise legt das Land Salzburg auch 2026 einen Heizkostenzuschuss auf. Anspruchsberechtigte Haushalte erhalten 250 Euro, Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Salzburg zusätzlich 100 Euro. Der Zuschuss kann seit 01. Januar 2026 beantragt werden, die Frist endet am 30. September.
Mit der Förderung sollen Haushalte mit geringem Einkommen bei den steigenden Kosten für das Heizen entlastet werden. Anspruch haben volljährige Personen mit eigenem Haushalt, Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg und einem Nettoeinkommen unterhalb der festgelegten Grenzen. Auch in anderen Bundesländern sind neue Zuschüsse und Bonuszahlungen für 2026 möglich. Eine Übersicht der Heizkostenzuschüsse und weiteren Förderungen findet man hier auf Finanz.at.
So hoch dürfen die Einkommen sein
Für Alleinlebende liegt die Einkommensobergrenze bei 1.424 Euro netto pro Monat. Bei Ehepaaren oder Lebensgemeinschaften sind es gemeinsam 1.862 Euro. Für jedes Kind erhöht sich diese Grenze – um 394 Euro, wenn Familienbeihilfe bezogen wird, und um 635 Euro, wenn kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht. Die höhere Grenze gilt auch für weitere Erwachsene im Haushalt.
Bei unselbständig Erwerbstätigen sowie bei Bezieherinnen und Beziehern laufender Leistungen wie Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Krankengeld wird das Einkommen des Monats vor der Antragstellung herangezogen.
Wer keinen Anspruch hat
Ausgeschlossen von der Förderung sind unter anderem Personen in Schüler-, Studenten- oder sonstigen Heimen sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Seniorenwohnhäusern. Ebenfalls keinen Anspruch haben Asylwerber in Grundversorgung, Personen, deren Heizkosten vertraglich von Dritten übernommen werden – etwa im Rahmen eines Übergabevertrags – sowie Haushalte, die ihren Energiebedarf vollständig aus eigenen Energiequellen decken.
Zusatzbonus für die Stadt Salzburg
Bewohnerinnen und Bewohner der Landeshauptstadt erhalten auch 2026 zusätzlich zum Landeszuschuss einen städtischen „Energie100er“. Die 100 Euro werden automatisch ausbezahlt, ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Voraussetzung ist der Bezug des Heizkostenzuschusses des Landes.
Die Stadt begründet die Zusatzleistung mit den besonders hohen Lebenshaltungs- und Energiekosten in Salzburg. Ziel sei es, Haushalte mit niedrigen Einkommen gezielt zu unterstützen und finanzielle Belastungen während der Heizsaison abzufedern.
Mehr Informationen: Heizkostenzuschuss

