Trotz nur noch weniger stark steigender Inflation wird das Leben für viele Haushalte in Österreich nicht leistbarer. Als Entlastung wurden dazu in den letzten Monaten und Jahren diverse Einmalzahlungen ausgeschüttet. Damit ist auch im Februar 2024 nicht Schluss. Einige Bundesländer legen beispielsweise neue Zuschüsse auf. So gibt es noch bis zu 600 Euro - in manchen Fällen auch mehr.
Österreichweit können etwa Pendlerinnen und Pendler von Zuschüssen und Beihilfen bis zu 1.200 Euro profitieren. Je nach Bundesland liegen dazu unterschiedliche Voraussetzungen, Einkommensgrenzen und Auszahlungsbeträge vor. Alle Details zu den Pendlerbeihilfen 2024 findet man hier. Eine große Übersicht der aktuellen Zuschüsse in Österreich gibt es hier auf Finanz.at.
Zuschüsse je Bundesland
Wie bereits in der Vergangenheit, gibt es auch im Frühjahr noch unterschiedliche Zuschüsse je nach Bundesland in Österreich. Dabei unterscheiden sich nicht nur die Zeiträume der Auszahlung, sondern auch die Voraussetzungen und Einkommensgrenzen für einen Anspruch darauf. Besonders auffällig ist das bei den Wohn- und Heizkostenzuschüssen. Hier erhält man zwischen 150 und 600 Euro einmalig - je nach Wohnort.
Oberösterreich
Ab 01. Februar 2024 kann der neue Heizkostenzuschüss von 200 Euro in Oberösterreich beantragt werden. Die Einkommensgrenze liegt bei 17.700 Euro brutto pro Jahr für Alleinstehende und 25.000 Euro für Mehr-Personen-Haushalte. Details dazu, sowie den Online-Antrag ab Februar, findet man auf der Website des Landes Oberösterreich.
Salzburg
Seit Jahresbeginn kann auch der neue Salzburger Heizkostenzuschuss von 600 Euro beantragt werden. Die neuen Einkommensgrenzen als Voraussetzung für den Zuschuss liegen bei 1.392 Euro netto pro Monat für Alleinstehende und 1.820 Euro netto für Paare. Pro Kind im gemeinsamen Haushalt steigt die Einkommensgrenze um 385 Euro, pro weiterem Erwachsenen bzw. Kind ohne Anspruch auf Familienbeihilfe steigt die Grenze um 621 Euro. Details dazu findet man hier.
Steiermark
Der Heizkostenzuschuss in der Steiermark beträgt 340 Euro und kann noch bis 29. Februar 2024 beantragt werden. Die Einkommensgrenzen liegen in der Steiermark bei 1.392 Euro monatlich für alleinstehende Personen bzw. 2.088 Euro für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften. Pro Kind mit aktivem Familienbeihilfe-Bezug wird die Grenze um 418 Euro erhöht. Alle Details dazu findet man hier auf Finanz.at und auf der Webseite des Landes Steiermark.
Noch bis Ende März können zudem StudentInnen und SchülerInnen einen einmaligen Bonus von 300 Euro der Arbeiterkammer Steiermark beziehen. Dieser wird pro Studienjahr bzw. Schuljahr ausgezahlt. Mitglieder der AK Steiermark und deren Kinder können - sofern sie auch die Schülerbeihilfe beantragt haben bzw. beziehen - mittels Formular je nach Schulstufe die Einmalzahlung hier beantragen. Ab der 10. Schulstufe muss laut AK zunächst der Antrag für die staatliche Schülerbeihilfe gestellt werden.
Kärnten
Den Kärntner Heizkostenzuschuss beträgt bis zu 280 Euro. Ihn erhalten Personen mit einem maximalen Einkommen von 1.160 Euro netto pro Monat (Ein-Personen-Haushalt) bzw. 1.680 Euro (Mehr-Personen-Haushalt). Die kleine Heizkostenunterstützung von 210 Euro unterliegt maximalen Einkommengrenzen von 1.360 netto pro Monat für Alleinstehende bzw. 1.880 Euro bei Mehr-Personen-Haushalten. Für jede zusätzliche Person wird die Grenze um 310 Euro erhöht. Details findet man hier.
Niederösterreich
Der NÖ Heizkostenzuschuss kann noch bis Ende März 2024 beantragt werden. Er beträgt bis zu 225 Euro. Anspruch darauf haben alle Personen, die seit mindestens sechs Monaten ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich gemeldet haben, und zudem durch ihr Einkommen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz nach dem ASVG liegen. Alleinstehende oder Hausgemeinschaften, die von Dezember 2023 bis März 2024 mindestens einen Monat lang eine Leistung nach dem NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz beziehen, erhalten zum Grundbetrag von 150 Euro weitere 75 Euro zusätzlich ausbezahlt. Details findet man hier.
Vorarlberg
Noch bis einschließlich 16. Februar 2024 der Wohn- und Heizkostenzuschuss in Vorarlberg beantragt werden. Wer bereits zuvor den Heizkostenzuschuss Plus erhalten hat, bekommt den neuen Zuschuss automatisch. Der Betrag wurde auf 500 Euro erhöht. Antragfrist: 16. Oktober 2023 bis 16. Februar 2024. Alle Details zum Wohn- und Heizkostenzuschuss in Vorarlberg findet man hier.
Burgenland
Auch Alleinerziehende können von zusätzlichen 750 Euro profitieren. Konkret können Alleinerziehende mit Kindern im Burgenland einen Antrag für diese Förderung stellen. Die Höhe hängt von der Anzahl der Kinder ab, beträgt jedoch mindestens 200 Euro.
Tirol
In Tirol soll ein neuer Zuschuss ab 01. März 2024 beantragbar sein. Dieser setzt sich aus einer Kombination aus Wohn- und Heizkostenzuschuss zusammen. Konkrete Details sind jedoch noch nicht bekannt.
Wien
In Wien sind bislang keine neuen Zuschüsse bekannt. Diese werden aber wohl spätestens im Frühsommer bekanntgegeben werden. Fix ist, dass ab März die Wiener Wohnbeihilfe und Mietbeihilfe erhöht werden sollen.
Weitere Zuschüsse und Geld-Boni, die noch beantragt oder ausgezahlt werden können, findet man hier in einer Übersicht auf Finanz.at.
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