In den kommenden Tagen dürfen sich viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich über ihr Weihnachtsgeld freuen. Die meisten von ihnen erhalten die Sonderzahlung mit dem November- Gehalt überwiesen. Vor allem aufgrund der Teuerung ist das "doppelte Gehalt" für viele heuer umso wichtiger.
So wird das Weihnachtsgeld berechnet
Die Berechnung des Weihnachtsgeldes erfolgt nach einer anderen Formel als das normale Monatsgehalt. Beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld fällt der Sozialversicherungsbeitrag um 1 Prozent geringer aus als bei einem Monatsgehalt.
Die Höhe der Lohnsteuer auf die Sonderzahlungen wird anhand des Jahressechstels berechnet. Die Lohnsteuer wird je nach Höhe dieses Jahressechstels prozentuell in drei Stufen aufgeteilt. Es werden entweder 6, 27 oder 35,75 Prozent abgezogen.
Der Brutto-Netto-Rechner zeigt, wie hoch das Weihnachtsgeld ausfallen wird.
Kritik an fehlender Entlastung
Kritik gibt es seitens Opposition seit Jahresbeginn unter anderem daran, dass bei der Abschaffung der kalten Progression die Grenzwerte der Tarifstufen bei der Berechnung der Sonderzahlungen nicht ebenfalls um die Inflationshöhe angehoben werden.
Zuletzt wurde von den UNOS, einer Teilorganisation der NEOS, der Vorschlag veröffentlicht, die Sonderzahlungen auf zwölf Monate gleichmäßig aufzuteilen. Dabei sollte die Höhe in Summe gleichbleiben. Es würde ArbeitnehmerInnen jedoch monatlich bereits mehr Gehalt beziehen.
Steuersenkung: Netto-Gehalt steigt ab 2024
Im Rahmen der "Abschaffung der schleichenden Steuererhöhung" werden lediglich die Grenzbeträge der Lohnsteuertabelle hinaufgesetzt. Das hat zur Folge, dass das Netto-Gehalt bzw. -Einkommen ansteigt. Insgesamt liegt der Erhöhung eine Inflation von 9,90 Prozent zugrunde. Dabei entfallen 6,60 Prozent auf alle Steuerstufen - die übrigen werden individuell durch das dritte Drittel entlastet.
Die Steuerfreigrenze steigt von zuletzt 11.693 Euro in 2023 (11.000 in 2022) auf 12.816 Euro ab 2024 an. Erst ab diesem Betrag wird die Lohn- und Einkommensteuer fällig. Der neue Brutto-Netto-Rechner 2024 errechnet das Netto-Gehalt ab 2024 nach Senkung der Lohnsteuer und Abschaffung der kalten Progression.
Damit wird die neue Lohnsteuertabelle ab 2024 wie folgt ausgestaltet sein:
Einkommen (2023) | Einkommen (2024) | Steuersatz (2023) | Steuersatz (2024) |
---|---|---|---|
bis 11.693 Euro | bis 12.816 Euro | 0 % | 0 % |
bis 19.134 Euro | bis 20.818 Euro | 20 % | 20 % |
bis 32.075 Euro | bis 34.513 Euro | 30 % | 30 % |
bis 62.080 Euro | bis 66.612 Euro | 41 % | 40 % |
bis 93.120 Euro | bis 99.266 Euro | 48 % | 48 % |
bis 1.000.000 Euro | bis 1.000.000 Euro | 50 % | 50 % |
ab 1.000.000 Euro | ab 1.000.000 Euro | 55 % | 55 % |
Automatische Erhöhung (Ausnahme Spitzensteuersatz): 6,60 %;
Drittes Drittel für unterste vier Tarifstufen;
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