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Die geplante Neuregelung der steuerlichen Begünstigung von Überstundenzuschlägen hat am Dienstag den Finanzausschuss des Nationalrats passiert. Ab heuer sollen die Zuschläge für die ersten 15 Überstunden pro Monat bis zu einem Höchstbetrag von 170 Euro steuerfrei bleiben. Damit liegt der Freibetrag deutlich über dem ursprünglich vorgesehenen Modell, das lediglich zehn Überstunden bis maximal 120 Euro begünstigt hätte.
Laut einer aktuellen Analyse des parlamentarischen Budgetdienstes führt die Ausweitung der Steuerbefreiung im Jahr 2026 zu Mindereinnahmen für den Staat in Höhe von rund 105 Millionen Euro. Die Regierung hatte sich nach intensiven koalitionsinternen Diskussionen Mitte Dezember auf die nun beschlossene Regelung verständigt.
Die Verteilungswirkung fällt dabei klar aus: Rund 90 Prozent des Entlastungsvolumens entfallen auf Haushalte in der oberen Einkommenshälfte, knapp 40 Prozent sogar auf das oberste Einkommenszehntel. Etwa 80 Prozent der steuerlichen Entlastung kommen Männern zugute, da sie im Durchschnitt mehr Überstunden leisten und höhere Einkommen erzielen.
Befristung endet - Neue Überstundenregelung kommt
Hintergrund der Regelung ist die Abschaffung der sogenannten kalten Progression im Jahr 2023. In diesem Zuge war die steuerliche Begünstigung von Überstunden befristet ausgeweitet worden. Für die Jahre 2024 und 2025 lag der monatliche Freibetrag bei bis zu 200 Euro für maximal 18 Überstunden, zuvor waren es 86 Euro für höchstens zehn Überstunden. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) hatte sich im Herbst für eine Fortführung dieser erhöhten Begünstigung eingesetzt.
Neben der Überstundenregelung beschloss der Finanzausschuss auch eine steuerliche Klarstellung zur Arbeit an Feiertagen. Das Entgelt für tatsächlich geleistete Feiertagsarbeit gilt künftig wieder als steuerlicher Zuschlag und nicht als reguläres Arbeitsentgelt. Bis zu 400 Euro bleiben steuerfrei, erst darüber hinausgehende Beträge unterliegen der Lohnsteuer. Laut Budgetdienst führt diese Rückkehr zur bisherigen Verwaltungspraxis zu weiteren Mindereinnahmen von rund 40 Millionen Euro pro Jahr, sorgt aber für mehr Rechtssicherheit und eine vereinfachte Lohnverrechnung für Unternehmen.
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