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Wer in Österreich vor Gericht zieht oder bestimmte Justizleistungen in Anspruch nimmt, muss ab 01. August 2026 erneut tiefer in die Tasche greifen. Grund dafür ist die gesetzlich vorgesehene Anpassung der Gerichtsgebühren an die Inflation, wie die Krone berichtet.
Nach Angaben des Justizministeriums wird die Erhöhung automatisch wirksam, sobald der Verbraucherpreisindex seit der letzten Anpassung um mehr als fünf Prozent gestiegen ist. Da diese Schwelle mittlerweile überschritten wurde, müssen die Gebühren per Verordnung angehoben werden.
Automatische Erhöhung wegen Inflation
Das Ministerium betont, dass die Anpassung gesetzlich vorgeschrieben sei und kein politischer Ermessensspielraum bestehe. Die letzte Gebührenerhöhung erfolgte bereits im April des Vorjahres, nachdem die Gebühren zuvor mehrere Jahre nicht angepasst worden waren.
Mit der neuerlichen Erhöhung summiert sich der Gebührenanstieg innerhalb kurzer Zeit auf rund ein Drittel.
Viele Justizleistungen werden teurer
Von der Anpassung betroffen sind zahlreiche Gerichts- und Justizgebühren. Dazu zählen unter anderem:
- Gerichtsgebühren in Zivilverfahren
- Gebühren für Scheidung sverfahren
- Kosten für Grundbuch - und Firmenbuch auszüge
- Gebühren für Kopien und weitere Justizleistungen
Je nach Verfahren können dadurch deutlich höhere Kosten entstehen.
Anwaltskammer warnt vor höheren Hürden
Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) kritisiert die neuerliche Erhöhung scharf. Präsident Armenak Utudijan warnt davor, dass der Zugang zum Recht für viele Menschen zunehmend unerschwinglich werde.
Als Beispiel verweist die Anwaltskammer auf Zivilverfahren über mehrere Instanzen. Dort könnten allein die Gerichtsgebühren künftig mehr als 2.200 Euro betragen – bei einem Streitwert von 3.500 Euro entspreche das bereits einem erheblichen Teil des eingeklagten Betrags.
Forderung nach Gebührenstopp
Die Rechtsanwaltskammer fordert deshalb einen gesetzlichen Stopp weiterer Gebührenerhöhungen. Andernfalls werde es für immer mehr Menschen finanziell schwierig, ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen.
Die neuen Gerichtsgebühren treten mit 1. August in Kraft. Welche einzelnen Gebühren in welchem Ausmaß steigen, soll mit der entsprechenden Verordnung veröffentlicht werden.

