Die Inflation steigt zwar langsamer, die Preise sind jedoch weiterhin hoch. Besonders die Energiekosten bringen mit Winterbeginn wieder deutliche Mehrkosten. Darunter leiden längst nicht mehr nur Haushalte mit geringem Einkommen. Zum Jahresende wird nun auch spätestens die Strompreisbremse auf der Jahresabrechnung wirksam.
WIFO-Direktor Gabriel Felbermayr fordert am Sonntag in der ORF-Pressestunde, dass der Stromkostenzuschuss verlängert werden soll. Damit könne man längerfristig der weiterhin hohen Inflation entgegenwirken. Der Stromkostenzuschuss - also die sogenannte Strompreisbremse - gilt seit Dezember 2022 und endet am 30. Juni 2024. Diese Laufzeit sollte, so der WIFO-Chef, ausgeweitet werden.
Die Prognosen für das Jahresende 2024 würden zeigen, dass die Strompreise nach Auslaufen der Preisbremse zum Halbjahr wieder steigen würden.
Generell hätte die Regierung nicht alles falsch gemacht. "Ohne dem Stromkostenzuschuss wäre die Inflation wohl um noch einen Prozentpunkt höher", erklärt Felbermayr. Dennoch wären noch weitere Maßnahmen möglich gewesen. Die vielen Einmalzahlungen der letzten Monate wurden bereits mehrfach als "Gießkanne" kritisiert.
E-Mail zeigt, wer Zuschuss bekommt
Vor wenigen Tagen erst wurden E-Mails des BMF an viele Haushalte verschickt, die darüber informieren, ob ein Stromkostenzuschuss zusteht. Dieser wird automatisch auf die Jahres- oder Teilabrechnungen der Stromanbieter angewendet.
Konkret wird der Strompreis bis zu einem Verbrauch von 2.900 kWh pro Haushalt mit 30 Cent pro Kilowattstunde subventioniert. Haushalte mit mehr als drei Personen können eine Erhöhung beantragen. Schätzungen zufolge bringt die Strompreisbremse eine Entlastung von bis zu 500 Euro pro Jahr für Haushalte in Österreich.
Gemeinsam mit dem Stromkostenzuschuss gilt auch weiterhin der Netzkostenzuschuss von 200 Euro für Menschen mit geringem Einkommen.
Die geplante Mietpreisbremse müsse laut Felbermayr jedenfalls umgesetzt werden. Damit könnte zwar weiterhin eine Erhöhung von bis zu 5 Prozent pro Jahr erfolgen und sie würde die Inflation nicht rückwirkend senken, man hätte sie dennoch bereits viel früher umsetzen müssen.
Bis zu 3,30 Prozent Zinsen p.a. - Laufzeiten ab 3 Monate möglich, Einlage von 5.000 bis 150.000 Euro.
Mehr Informationen: Strompreisbremse