Die Energie- und Stromkosten belasten private Haushalte in Österreich seit Monaten ebenso, wie die hohen Heizkosten und Spritpreise. Bereits vor fast einem Jahr wurde daher eine Preisbremse für Stromkosten beschlossen. Das BMF informiert nun, wer sie erhält.
Der Stromkostenzuschuss - also die sogenannte Strompreisbremse - soll einem durchschnittlichen Haushalt in Österreich eine Ersparnis von bis zu 500 Euro pro Jahr bringen.
Die Berechnungsgrundlage für die Strompreisbremse bildet der durchschnittliche Stromverbrauch eines drei-köpfigen Haushaltes: konkret 2.900 kWh jährlich. Für die ersten 2.900 kWh gibt es pro Kilowattstunde einen Zuschuss von 30 Cent pro kWh. Für den darüberliegenden Stromverbrauch muss der geltende Marktpreis bezahlt werden.
BMF informiert über Anspruch per E-Mail und Brief
Das Bundesministerium für Finanzen verschickt nun E-Mails und Briefe an alle Haushalte, für die der Stromkostenzuschuss automatisch zur Anwendung kommt. Das aktuelle Schreiben bezieht sich dabei auf die erste Tranche.
Enthalten sind zur Kontrolle die genaue Adresse des Haushalts und eine Bearbeitungsnummer. Der Stromkostenergänzungszuschuss wird vom jeweiligen Stromlieferanten bei der nächsten Jahres- oder Schlussabrechnung automatisch berücksichtigt. Eine Auszahlung auf das Privatkonto der Anspruchsberechtigten ist nicht möglich.
Abschließend heißt es, dass man für die Berücksichtigung in der zweiten und dritten Tranche gesondert informiert werden wird. Die Strompreisbremse gilt seit Dezember 2022 und soll private Haushalte in Österreich gegen die hohen Stromkosten finanziell entlasten. Sie gilt noch bis einschließlich Juni 2024.
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Mehr Informationen: Strompreisbremse