Beim Steuerausgleich holt man sich heuer durchschnittlich mehr als 1.000 € zurück. Mit der neuen App gelingt das in wenigen Minuten. Jetzt App herunterladen!
Ab kommendem Jahr können ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen wieder von ihrer jährlichen Steuerrückzahlung profitieren. Mit dem Lohnsteuerausgleich holt man sich rückwirkend die zu viel bezahlte Steuer vom Finanzamt retour.
Mit Jahresende 2025 läuft auch dir Frist für den Lohnsteuerausgleich des Jahres 2020 aus. Dabei soll die Rückerstattung durch das Finanzamt bei durchschnittlich 750 Euro liegen. Der Steuerausgleich kann in wenigen Minuten via FinanzOnline oder dem Formular L1 und Anlagen beim Finanzamt persönlich eingereicht werden. Mit FinanzOnline kann auch vorab berechnet werden, ob es zu einer Steuerrückerstattung kommt oder nicht.
Frist für Steuerausgleich endet
Da die Frist maximal fünf Jahre beträgt, kann die Veranlagung für das Jahr 2020 nur noch bis 31. Dezember 2025 durchgeführt werden. Wer also noch keine Arbeitnehmerveranlagung bzw. keinen Lohnsteuerausgleich für 2020 eingebracht hat oder die antragslose Veranlagung durchgeführt wurde, kann sich jetzt noch Geld vom Finanzamt zurückholen.
Die Anträge können rückwirkend online entweder über die digitale Finanzverwaltung mit FinanzOnline oder der neuen Steuer-App durchgeführt werden. Dabei können die älteren Anträge überschrieben werden.
Die antragslose - also automatische - Arbeitnehmerveranlagung (kurz "AANV") wird seit 2017 durchgeführt, wenn man ohne Pflichtveranlagung bis 01. Juli des Folgejahres keinen eigenen Antrag einreicht. Dabei berücksichtigt das Finanzamt nur die vorliegenden Unterlagen, weshalb nicht alle möglichen Abschreibungen geltend gemacht werden können.
Wer eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung für 2020 erhalten hat, kann diese also noch bis Jahresende 2025 mit einem eigenen Antrag überschreiben, um eine potenziell höhere Rückerstattung zu erhalten. Dabei werden die zuvor bei der automatischen Veranlagung nicht berücksichtigten Absetzbarkeiten angewendet, sofern sie noch bekannt sind bzw. etwa die Rechnungen und Belege noch vorliegen. (Generell sind diese Unterlagen bis zu sieben Jahre aufzubewahren.) Wurden bestimmte Freibeträge oder Absetzbeträge nicht berücksichtigt, können sie durch einen eigenen Antrag jetzt noch eine nachträgliche, steuerliche Rückerstattung bringen.
Was man beim Steuerausgleich absetzen kann und wie man am besten vorgeht, findet man hier im Ratgeber zum Lohnsteuerausgleich auf Finanz.at.
Antragslose Veranlagung "schenkt" dem Staat Geld
Im Durchschnitt liegt der zurückbezahlte Steuerbetrag bei der antragslosen Veranlagung deutlich niedriger als bei einem selbst eingebrachten Steuerausgleich. Viele ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen verzichten jedoch darauf und lassen so viel Geld beim Finanzamt liegen. Für die antragslose Veranlagung beträgt die Rückzahlung durchschnittlich 470 Euro pro SteuerzahlerIn, die selbst-einberachten Veranlagungen liegen nach Schätzungen jedoch fast doppelt so hoch.
Steuermindernd abgesetzt werden können unter anderem Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben und sonstige Absetzbeträge, die je Familienstand, Einkommen oder Anzahl der Kinder zutreffen. Alle Infos zum Lohnsteuerausgleich findet man hier auf Finanz.at.
Mehr Informationen: Lohnsteuerausgleich

