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Die Bundesregierung will die betriebliche Altersvorsorge deutlich ausbauen. Mit einer Reform der Abfertigung Neu sollen künftig alle Arbeitnehmer die Möglichkeit erhalten, ihre Abfertigung in eine lebenslange Zusatzpension umzuwandeln – auch wenn der Arbeitgeber bisher keine Pensionskasse anbietet.
Das entsprechende Maßnahmenpaket wurde bereits im Ministerrat beschlossen und soll nun vom Nationalrat behandelt werden. Ziel ist es, die zweite Säule des österreichischen Pensionssystems zu stärken und die Altersvorsorge breiter aufzustellen.
Mehr Auswahl bei der Veranlagung
Im Mittelpunkt der Reform steht die Abfertigung Neu. Arbeitgeber zahlen dabei laufend Beiträge in eine betriebliche Vorsorgekasse ein. Das angesparte Kapital wird veranlagt und ist derzeit durch eine Kapitalgarantie abgesichert.
Nach Ansicht der Regierung schränkt diese Garantie jedoch die Ertragschancen ein, weil das Geld besonders vorsichtig investiert werden muss.
Künftig sollen Beschäftigte deshalb zwischen zwei Modellen wählen können. Wer möchte, kann weiterhin bei der bisherigen Variante mit Kapitalgarantie bleiben. Alternativ soll ein neues Veranlagungsmodell mit höheren Ertragschancen zur Verfügung stehen. Dieses investiert stärker am Kapitalmarkt und bietet langfristig höhere Renditechancen, ist allerdings auch mit größeren Wertschwankungen verbunden. Wer keinen Wechsel beantragt, bleibt automatisch im bisherigen Modell.
Bis zu zehn Prozent höhere Pension möglich
In den österreichischen Vorsorgekassen liegen derzeit rund 22 Milliarden Euro. Dieses Vermögen soll künftig stärker für die Altersvorsorge genutzt werden.
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) geht davon aus, dass Beschäftigte ihre Nettopension durch das neue Modell langfristig um rund zehn Prozent erhöhen könnten, wie die Tageszeitung „Heute“ berichtet. Wie hoch der tatsächliche Vorteil ausfällt, hängt allerdings unter anderem von der Entwicklung der Kapitalmärkte, der Dauer der Veranlagung und den individuellen Einzahlungen ab. Vor allem jüngere Arbeitnehmer könnten von längeren Veranlagungszeiträumen profitieren.
Pensionserhöhung ab 2027
Mit dem Pensionsrechner für 2027 auf Finanz.at kann die Höhe der neuen Bezüge nach der Pensionserhöhung online berechnet werden. Die steuerliche Entlastung durch die teilweise Abschaffung der kalten Progression ist dabei nicht berücksichtigt, da diese noch nicht bekanntgegeben wurde.
Lebenslange Auszahlung statt Einmalbetrag
Ein weiterer zentraler Bestandteil der Reform betrifft die Auszahlung der Abfertigung. Künftig soll das angesparte Kapital freiwillig in eine Pensionskasse übertragen werden können.
Dadurch kann aus der bisherigen Einmalzahlung eine lebenslange monatliche Zusatzpension werden. Diese Möglichkeit soll künftig allen Arbeitnehmern offenstehen – unabhängig davon, ob ihr Arbeitgeber bisher eine betriebliche Pensionskasse eingerichtet hat.
Nach Angaben der Bundesregierung soll damit erstmals ein flächendeckender Zugang zu einer zusätzlichen betrieblichen Pension geschaffen werden.

