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Derzeit beziehen rund 475.000 Menschen in Österreich Pflegegeld. Für sie wird der monatliche Auszahlungsbetrag ab kommendem Jahr um 2,7 Prozent erhöht. Eine Erhöhung um fast 58,30 Euro monatlich ist möglich. Pro Jahr sind das 699,60 Euro mehr.
Auch der seit Juli 2023 verfügbare Bonus für pflegende Angehörige wird angehoben. Pro Jahr gibt es um 43,20 Euro mehr. Alle Details, Rechner und Tabellen zur Erhöhung findet man hier auf Finanz.at.
Das Pflegegeld wird in Österreich anhand des Pflegebedarfs (Stunden pro Monat und besonderen Pflegeaufwand) errechnet. Hierfür werden die Personen in bis zu sieben Pflegestufen eingeteilt.
Tabelle zeigt Pflegegeld ab 2026
Wie hoch das Pflegegeld je nach Pflegebedarf im heurigen Jahr und ab 01. Januar 2026 ausfallen wird, zeigt die nachfolgende Tabelle. Finanz.at hat die Beträge exklusiv zuerst berechnet:
| Plegestufe | Betrag 2025 | Betrag 2026 * |
|---|---|---|
| Stufe 1 Monatl. Pflegebedarf mehr als 65 Stunden |
200,80 Euro | 206,30 Euro |
| Stufe 2 Monatl. Pflegebedarf mehr als 95 Stunden |
370,30 Euro | 380,30 Euro |
| Stufe 3 Monatl. Pflegebedarf mehr als 120 Stunden |
577,00 Euro | 592,60 Euro |
| Stufe 4 Monatl. Pflegebedarf mehr als 160 Stunden |
865,10 Euro | 888,50 Euro |
| Stufe 5 Monatl. Pflegebedarf mehr als 180 Stunden bei außergewöhnlichem Pflegeaufwand |
1.175,20 Euro | 1.207,00 Euro |
| Stufe 6 Monatl. Pflegebedarf mehr als 180 Stunden bei regelmäßiger Betreuung bei Tag und Nacht oder dauernder Anwesenheit einer Pflegeperson (24 Stunden) |
1.641,10 Euro | 1.685,50 Euro |
| Stufe 7 Monatl. Pflegebedarf mehr als 180 Stunden wenn keine "zielgerichtete" Bewegungen der Extremitäten möglich |
2.156,60 Euro | 2.214,90 Euro |
Die Höhe ab 2026 kann auch mit dem Pflegegeld-Rechner online berechnet werden. Dabei wird der monatliche Pflegebedarf anhand der Stundenanzahl eingetragen und das Jahr ausgewählt, für das der Auszahlungsbetrag berechnet werden soll.
Angehörigenbonus steigt ebenfalls
Seit Juli 2023 wird in Österreich auch ein sogenannter "Pflegebonus" - konkret "Angehörigenbonus" genannt - ausgezahlt. Er beträgt in 2025 pro Monat 130,80 Euro (1.569,60 Euro jährlich). Ab 01. Januar 2026 wird auch dieser Betrag um 2,7 Prozent angehoben. Damit liegt die Höhe für das kommende Jahr bei monatlich 134,40 Euro bzw. jährlich 1.612,80 Euro.
Einen Anspruch darauf haben pflegende Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen:
- Es wird Pflegegeld in Stufe 4 oder höher bezogen.
- Die Pflege erfolgt überwiegend seit mindestens einem Jahr.
- Das durchschnittliche Netto-Monatseinkommen betrug im Vorjahr nicht mehr als 1.500 Euro.
- Der Anspruch auf einen Angehörigenbonus aufgrund einer Selbst- oder Weiterversicherung liegt nicht vor.
1.000 Euro extra als Pflege- und Betreuungsscheck
In Niederösterreich gibt es zusätzlich dazu auch 2025 wieder den NÖ Pflege- und Betreuungsscheck. Dieser fördert pflegebedürftige Personen mit 1.000 Euro pro Jahr extra. Anträge sind pro Kalenderjahr von 01. Januar bis inklusive 31. Dezember 2025 möglich.
Zu den Anspruchsvoraussetzungen zählen neben dem Hauptwohnsitz im Bundesland Niederösterreich auch das Vorliegen bestimmter Pflegestufen und der Bezug des Pflegegeldes, sowie weitere Kriterien. Details dazu findet man u.a. auf der Webseite des Landes Niederösterreich.
Mehr Informationen: Pflegegeld

