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Laut Schnellschätzung beträgt die Inflation der vergangenen 12 Monate bei 2,63 Prozent. Zuletzt lag sie im Juni 2025 mit 3,3 Prozent wieder deutlich höher als erwartet. Diese rollierende Inflation von Juli bis Juni gilt als Grundlage für die "Abschaffung der kalten Progression" im Folgejahr. Sie wird jedoch aufgrund des Budgetdefizits geringer ausfallen.
Die Erhöhung der Grenzwerte der Lohnsteuertabelle (ausgenommen ist der Spitzensteuersatz für Einkommen über einer Million Euro) bedeutet auch eine erhöhte Steuerfreigrenze. Somit steigt auch die Steuerfreigrenze ab 2026 voraussichtlich auf 13.541 Euro an. Im heurigen Jahr liegt sie noch bei 13.308 Euro.
Steuersenkungen lassen Netto-Einkommen steigen
Nachdem zwei Drittel der Inflation von Juli 2024 bis Juni 2025 im Rahmen der "Abschaffung der kalten Progression" automatisch auf alle Steuertarifstufen entfallen (1,75 Prozent), wird das übrige Drittel im kommenden Jahr als "Sparmaßnahme" einbehalten. Zuvor war es von der Bundesregierung variabeln zur steuerlichen Entlastung verteilt worden.
So wird daher die neue Lohnsteuertabelle 2026 voraussichtlich aussehen:
Einkommen (2026) | Einkommen (2025) | Steuersatz (2026) | Steuersatz (2025) |
---|---|---|---|
bis 13.541 Euro | bis 13.308 Euro | 0 % | 0 % |
bis 21.995 Euro | bis 21.617 Euro | 20 % | 20 % |
bis 36.463 Euro | bis 35.836 Euro | 30 % | 30 % |
bis 70.376 Euro | bis 69.166 Euro | 40 % | 40 % |
bis 104.876 Euro | bis 103.072 Euro | 48 % | 48 % |
bis 1.000.000 Euro | bis 1.000.000 Euro | 50 % | 50 % |
ab 1.000.000 Euro | ab 1.000.000 Euro | 55 % | 55 % |
Steuerfreigrenze soll auf 13.541 Euro steigen
Durch die Anhebung der Tarifstufen ergibt sich nach Berechnung von Finanz.at ab 2026 eine neue Steuerfreigrenze von 13.541 Euro jährlich (13.308 Euro in 2025). Das errechnete Netto-Plus anhand der neuen Steuertarifstufen beträgt ab 2026 bis zu 213 Euro pro Jahr. Finanz.at hat exklusiv berichtet.
Der neue Brutto-Netto-Rechner von Finanz.at zeigt nun, wie hoch die Einkommen ab 2026 ungefähr ausfallen werden. Dabei noch nicht berücksichtigt ist etwa die Aufwertungszahl zur Sozialversicherung. Eine finale Bekanntgabe durch das Finanzministerium steht noch aus.

Mehr Informationen: Lohnsteuertabelle
